Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

17.12.10 , 15:21 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Neuordnung des Glücksspiels

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 20+34 – Neuordnung des Glücksspiels Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Monika Heinold: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 760.10 / 17.12.2010 Intensive Debatte über Sucht und Präventionsangebote notwendig Ende 2011 läuft der Glücksspiel-Staatsvertrag aus und der Europäische Gerichtshof hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die gegenwärtige Regelung des deutschen Glücksspielmarktes europarechtswidrig ist. Gleichzeitig können wir in Deutschland ge- waltige Umsätze auf dem Schwarzmarkt der diversen Glücksspielangebote verzeich- nen. Es besteht daher Handlungsbedarf. Das ist unbestritten.
Wir Grüne haben deutlich gemacht, dass wir uns einem konstruktiven Dialog nicht ver- schließen. Wir wollen einen vernünftigen Ordnungsrahmen für das Glücksspiel in Deutschland. Ein Ordnungsrahmen, der das verbotene Glücksspiel aus der Illegalität holt und den deutschen Regeln unterwirft, der andererseits aber auch den Spieler- schutz und die Suchtprävention fest vor Augen hat.
Denn, um das ganz klar zu sagen: Glücksspiel ist gefährlich. Glücksspiel kann das Le- ben vieler Menschen in verheerender Weise verändern. Umso wichtiger ist es, dass wir eine intensive Debatte über Sucht und Präventionsangebote führen. Und umso wichti- ger ist es, dass der neu zu schaffende Ordnungsrahmen einen effektiven Jugend- und Spielerschutz enthält.
Der Gesetzesentwurf von CDU und FDP widmet dem Spielerschutz einen eigenen Ab- schnitt. Das ist im Grundsatz löblich. Aber bevor man ein Gesetz mit so weit reichenden Konsequenzen verabschiedet, muss man zunächst eine umfassende Bestandsauf- nahme der Glücksspielsucht im Land machen.
Dazu haben wir einen Antrag eingereicht – den Bericht der Landesregierung werden wir dann im Februar diskutieren.
Seite 1 von 2 Meine Damen und Herren, immer wieder wird von den Befürwortern einer Liberalisie- rung die Entwicklung in einigen europäischen Ländern als Vorbild für Deutschland ge- nannt. Aber über die Frage, ob diese Liberalisierung zu einem höheren Suchtaufkom- men geführt hat, gibt es weit auseinanderdriftende Thesen.
Deshalb stellen wir mit unserem Berichtsantrag genau diese Fragen: Welche Erfahrun- gen wurden gemacht? Welche Maßnahmen der Suchtprävention hat man ergriffen? Welche Schlüsse können wir daraus für Deutschland ziehen? Die Antwort auf diese Fragen brauchen wir vor der Verabschiedung des Gesetzes, meine Damen und Herren!
Liebe KollegInnen, das vielleicht größte Suchtpotential geht von den zahlreichen Auto- matenspielen in den Spielhallen und Gaststätten aus. Sicher: Noch liegt die Reglungs- kompetenz für diesen Bereich beim Bund. Aber das darf uns doch nicht davon abhal- ten, auch hier genau hinzuschauen und über Möglichkeiten der Suchtbekämpfung zu debattieren!
Ich fand es deshalb sehr enttäuschend, dass die Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage zugeben musste, bei der Frage des Jugendschutzes beim Automatenspiel im Tal der Ahnungslosen zu leben.
Herr Arp, leisten Sie Buße für ihre gesponserte Malta Reise und arbeiten Sie eine Wo- che ehrenamtlich in der Suchtprävention! Vielleicht bekommen Sie dann ein Gespür da- für, dass es neben den Lobbyinteressen der Glücksspielindustrie noch eine andere Welt gibt: Nämlich die Welt derjenigen, die am Glücksspiel zu Grunde gehen!
Meine Damen und Herren, nach dem Gesetzesentwurf von CDU und FDP soll die Glücksspielabgabe teilweise zur Förderung öffentlicher Zwecke verwendet werden. Uns ist es für den Fall einer Liberalisierung wichtig, dass ein erheblicher Teil der gewonne- nen Einnahmen zwingend der Suchtprävention zugeführt wird. Wir werden im Aus- schuss beantragen, dass sich das Parlament darüber mit der Landesstelle für Sucht- fragen austauscht, die hierzu bereits konkrete Vorschläge gemacht hat.
Liebe KollegInnen, noch ist unklar, wie sich die anderen Bundesländer zu einer Libera- lisierung des Glücksspiels verhalten. Es ist aus unserer Sicht zwar richtig, sich bundes- weit für eine Liberalisierung einzusetzen. Aber es wäre falsch, wenn sich Schleswig- Holsteins für einen Alleingang entscheiden würde.
Schleswig-Holstein ist bekannt genug für seine Kapriolen – da müssen wir jetzt nicht auch noch das Las Vegas des Nordens werden! Wir wollen eine bundesweit einheitli- che, vernünftige und kohärente Lösung! Für einen Alleingang des Landes stehen wir nicht zur Verfügung!

***


2

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen