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Lars Harms zu TOP 20 - Neuordnung des Glücksspiels, Auswirkungen der Liberalisierung auf das Suchtverhalten
Presseinformation Kiel, den 17.12.2010Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 20+34 Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels, Antrag zu den Auswirkungen der Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten Drs. 17/1100 und 17/1079Aus Sicht des SSW ist der heute vorliegende Entwurf zur Neuordnung des Glücksspiels nur einweiterer zweifelhafter Versuch, kurzfristig Mehreinnahmen zu generieren, ohne dabei aber dielangfristigen Folgen für das Allgemeinwohl im Blick zu haben. Die Kritik derOppositionsparteien, der Wohlfahrtsverbände und der Experten in der Suchtberatung scheintganz offensichtlich keine Wirkung auf die Regierungsfraktionen zu haben. Besonders scheintdies für den Kollegen zu gelten, der durch seine wiederholten Glücksspiel-Reisen nicht nurmangelnde Lernfähigkeit beweist, sondern auch den Eindruck erweckt, dass sich dieGlücksspiellobby in Schleswig-Holstein „einkaufen“ kann. Die Gesetzesvorhaben von CDU undFDP zu diesem Thema bevorzugen jedenfalls eindeutig die Interessen der privatenGlücksspielanbieter. Und angesichts der aktuellen Geschehnisse scheint uns ein besonderskritischer Blick und eine genaue Prüfung geboten. Denn ganz grundsätzlich gilt, dass derSpielerschutz und die Suchtprävention den höchsten Stellenwert bei der Neuordnung desGlücksspiels haben müssen, und nicht etwa die Interessen der Glücksspiellobby. 2Als Begründung für den geplanten Alleingang Schleswig-Holsteins mit dem Ausstieg aus demGlücksspielstaatsvertrag wird ja unter anderem das aktuelle Urteil des EuropäischenGerichtshofes genannt. Dabei ist aber doch die Lehre aus diesem Urteil, dass die wesentlichenVorgaben der Suchtbekämpfung, des Spieler- und Verbraucherschutzes und derBetrugsvorbeugung effektiver umgesetzt werden müssen. Das Gericht fordert vor allem eineEinschränkung der Glücksspielwerbung und sieht darin dann die Voraussetzung für einrechtmäßiges Monopol. Und dies gilt im Übrigen auch für das häufig bemühte dänischeBeispiel. Hier sollte der Markt ursprünglich zum 1. Januar 2011 über ein Lizenzsystem fürausländische Anbieter geöffnet werden. Die logische Konsequenz wäre natürlich eineaggressivere Bewerbung des Glückspiels durch die zunehmende Zahl von Wettbewerberngewesen. Nach dem Urteil ist nun auch die in Dänemark geplante weitere Liberalisierunggekippt, so dass auch bei unserem nördlichen Nachbarn nachgearbeitet werden muss. Dochzurück zu uns!Anstatt die Lehre aus dem Urteil anzunehmen, sollen nach dem aktuellen Entwurf von CDUund FDP Werbebeschränkungen massiv gelockert und der Vertrieb von Onlinespielen und -Wetten durch Private ermöglicht werden. Hiermit würden die maßgeblichen Faktoren für dieEntstehung von Spielsucht, die Spielfrequenz und die Einsatzhöhe, erheblich wenigerbeschränkt als bisher.Auch die fehlenden Regelungen im Bereich der Geldspielautomaten, in dem wir es mit demnachweislich höchsten Suchtrisiko zu tun haben, bereiten uns Sorge. Das Automatenspiel istfür 70 bis 80 Prozent aller Spielsüchtigen die Ursache ihrer Abhängigkeit. Die bisherigeRegelung über das Gewerberecht und die Spielverordnung greift ganz offensichtlich zu kurz.Wenn wir es also ernst meinen mit dem Spielerschutz, muss auch hier angesetzt und über denBundesrat eine Entschärfung dieser Gefahrenquelle eingeleitet werden. Im Übrigen könnten 3wir hier, anders als im Bereich der Internetwetten, schnell und effektiv eine Änderungerreichen, die dem Spielerschutz gerecht wird und Mehreinnahmen für diesen Zweck einbringt.Der Abgeordnete Arp täte zu diesem Zeitpunkt gut daran, das Festhalten am Monopol wederals „deutschen Sonderweg Schleswig-Holsteins“ noch als „gefährliches Spiel“ zu betiteln. Dennmit einer solchen Einschätzung steht er alleine da, ähnlich wie der Geisterfahrer auf derAutobahn, der sich trotz Warnmeldung im Radio über den vielen Gegenverkehr ärgert.