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17.12.10 , 15:35 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 20 - Neuordnung des Glücksspiels, Auswirkungen der Liberalisierung auf das Suchtverhalten

Presseinformation Kiel, den 17.12.2010

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms

TOP 20+34 Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels, Antrag zu den Auswirkungen der Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten Drs. 17/1100 und 17/1079

Aus Sicht des SSW ist der heute vorliegende Entwurf zur Neuordnung des Glücksspiels nur ein
weiterer zweifelhafter Versuch, kurzfristig Mehreinnahmen zu generieren, ohne dabei aber die
langfristigen Folgen für das Allgemeinwohl im Blick zu haben. Die Kritik der
Oppositionsparteien, der Wohlfahrtsverbände und der Experten in der Suchtberatung scheint
ganz offensichtlich keine Wirkung auf die Regierungsfraktionen zu haben. Besonders scheint
dies für den Kollegen zu gelten, der durch seine wiederholten Glücksspiel-Reisen nicht nur
mangelnde Lernfähigkeit beweist, sondern auch den Eindruck erweckt, dass sich die
Glücksspiellobby in Schleswig-Holstein „einkaufen“ kann. Die Gesetzesvorhaben von CDU und
FDP zu diesem Thema bevorzugen jedenfalls eindeutig die Interessen der privaten
Glücksspielanbieter. Und angesichts der aktuellen Geschehnisse scheint uns ein besonders
kritischer Blick und eine genaue Prüfung geboten. Denn ganz grundsätzlich gilt, dass der
Spielerschutz und die Suchtprävention den höchsten Stellenwert bei der Neuordnung des
Glücksspiels haben müssen, und nicht etwa die Interessen der Glücksspiellobby. 2



Als Begründung für den geplanten Alleingang Schleswig-Holsteins mit dem Ausstieg aus dem
Glücksspielstaatsvertrag wird ja unter anderem das aktuelle Urteil des Europäischen
Gerichtshofes genannt. Dabei ist aber doch die Lehre aus diesem Urteil, dass die wesentlichen
Vorgaben der Suchtbekämpfung, des Spieler- und Verbraucherschutzes und der
Betrugsvorbeugung effektiver umgesetzt werden müssen. Das Gericht fordert vor allem eine
Einschränkung der Glücksspielwerbung und sieht darin dann die Voraussetzung für ein
rechtmäßiges Monopol. Und dies gilt im Übrigen auch für das häufig bemühte dänische
Beispiel. Hier sollte der Markt ursprünglich zum 1. Januar 2011 über ein Lizenzsystem für
ausländische Anbieter geöffnet werden. Die logische Konsequenz wäre natürlich eine
aggressivere Bewerbung des Glückspiels durch die zunehmende Zahl von Wettbewerbern
gewesen. Nach dem Urteil ist nun auch die in Dänemark geplante weitere Liberalisierung
gekippt, so dass auch bei unserem nördlichen Nachbarn nachgearbeitet werden muss. Doch
zurück zu uns!


Anstatt die Lehre aus dem Urteil anzunehmen, sollen nach dem aktuellen Entwurf von CDU
und FDP Werbebeschränkungen massiv gelockert und der Vertrieb von Onlinespielen und -
Wetten durch Private ermöglicht werden. Hiermit würden die maßgeblichen Faktoren für die
Entstehung von Spielsucht, die Spielfrequenz und die Einsatzhöhe, erheblich weniger
beschränkt als bisher.


Auch die fehlenden Regelungen im Bereich der Geldspielautomaten, in dem wir es mit dem
nachweislich höchsten Suchtrisiko zu tun haben, bereiten uns Sorge. Das Automatenspiel ist
für 70 bis 80 Prozent aller Spielsüchtigen die Ursache ihrer Abhängigkeit. Die bisherige
Regelung über das Gewerberecht und die Spielverordnung greift ganz offensichtlich zu kurz.
Wenn wir es also ernst meinen mit dem Spielerschutz, muss auch hier angesetzt und über den
Bundesrat eine Entschärfung dieser Gefahrenquelle eingeleitet werden. Im Übrigen könnten 3
wir hier, anders als im Bereich der Internetwetten, schnell und effektiv eine Änderung
erreichen, die dem Spielerschutz gerecht wird und Mehreinnahmen für diesen Zweck einbringt.
Der Abgeordnete Arp täte zu diesem Zeitpunkt gut daran, das Festhalten am Monopol weder
als „deutschen Sonderweg Schleswig-Holsteins“ noch als „gefährliches Spiel“ zu betiteln. Denn
mit einer solchen Einschätzung steht er alleine da, ähnlich wie der Geisterfahrer auf der
Autobahn, der sich trotz Warnmeldung im Radio über den vielen Gegenverkehr ärgert.

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