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Gerrit Koch, Werner Kalinka und Barbara Ostmeier: Wir reduzieren die Bearbeitungszeiten in sozialgerichtlichen Fällen
Innenpolitik13. Januar 2011Gerrit Koch, Werner Kalinka und Barbara Ostmeier: Wir reduzieren die Bearbeitungszeiten in sozialgerichtlichen FällenMit ihrem Gesetzesentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei den Sozialgerichten in Schleswig-Holstein wollen CDU und FDP den Kreis Rendsburg-Eckernförde ab 1. April 2011 der Zuständigkeit des Sozialgerichts Schleswig unterstellen. Die Eingangsbelastung der Sozialgerichte Kiel und Schleswig entwickelt sich seit Übernahme der SGB II Verfahren bei allen Sozialgerichten im Oktober 2009 unterschiedlich. Den ca. 500 Eingängen pro Richterin oder Richter am Sozialgericht Kiel stehen 135 Eingänge am Sozialgericht Schleswig gegenüber, entsprechend nehmen die Bestände in Kiel deutlich über dem Landesdurchschnitt zu.Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Gerrit Koch, dazu: „Hier herrscht akuter Handlungsbedarf. Die zu hohe Arbeitsbelastung der Richterinnen und Richter am Sozialgericht Kiel wirkt sich nicht zuletzt für die Rechtssuchenden negativ aus. Je länger ein sozialgerichtliches Verfahren dauert, desto später kommen die Betroffenen zu ihrem Recht, das in der Regel aus Geldleistungen besteht.“Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka: „Die Pressesprecher Pressesprecher Dirk Hundertmark Frank Zabel Landeshaus, 24105 Kiel Postfach 7121, 24171 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1488 Telefax 0431-988-1443 Telefax 0431-988-1497 E-mail: info@cdu.ltsh.de E-mail: presse@fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Seite 1/2 Verfahren am Sozialgericht Schleswig können wegen der dortigen besseren Personalausstattung nicht nur erheblich schneller, sondern auch umfassender erledigt werden.“ Auch dies gäbe den Klagenden mehr Rechtssicherheit in ihren Verfahren.Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Barbara Ostmeier ergänzte: „Auch für die Richterinnen und Richter ist eine gleichmäßige Arbeitsbelastung bei einem gesunden Personalschlüssel wichtig, um gerechte und zeitnahe Entscheidungen zu treffen – gerade bei der derzeitigen Klageflut. Mit der Verlagerung der Zuständigkeit und drei Richterstellen an das Sozialgericht Schleswig werde zugleich der Gerichtsstandort Schleswig gestärkt.“ Seite 2/2