Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Thorsten Fürter zu den Kosten des Verfahrens zur Besetzung des Postens des Generalstaatsanwalts
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 015.11 / 14.01.2011Über 10.000 Euro in den Wind geschossen: Grüne rügen Verfahren zur Besetzung des GeneralstaatsanwaltsAnlässlich der Beantwortung einer kleinen Anfrage durch die Landesregierung zum Thema „Kosten des Verfahrens zur Besetzung des Posten des Generalstaatsanwalts“ (Drs. 17/1142) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Thorsten Fürter:Gut ist, dass die Gerichte der fehlerhaften Auswahlentscheidung der Landesregierung einen Riegel vorgeschoben haben. Niemand hat verstanden, warum bei hochqualifizier- ten Bewerbern aus dem eigenen Land ein Staatsanwalt von außerhalb mit FDP- Parteibuch zum Generalstaatsanwalt ernannt werden sollte.Schlecht ist, dass diese Entscheidung der Landesregierung die SteuerzahlerInnen über 10.000 Euro gekostet hat. Insgesamt fallen 10.017,38 Euro für Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren in beiden Instanzen an. Dazu kommen Kosten für eine erneute Ausschreibung in Höhe von wahrscheinlich 1.940 Euro. Dieses Geld ist in den Wind geschossen. Das Land hätte sich die Ausgaben gespart, wenn von Anfang an eine nachvollziehbare Auswahlentscheidung getroffen worden wäre.Am schlimmsten ist aber, dass allein durch das Hin und Her bei der Einlegung des Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Hälfte der Verfah- renskosten entstanden sind. Die Beschwerde, die nur fristwahrend eingelegt wurde und dann nach Entscheidung von Ministerpräsident Carstensen und Justizminister Schmal- fuß am 1. Dezember 2010 zurückgenommen wurde, hat 4.325,65 Euro an Rechtsan- Seite 1 von 2 waltsgebühren und 556 Euro an Gerichtsgebühren verursacht. Mindestens diesen Be- trag hätte man sich sparen können, hätte Justizminister Schmalfuß auf die vorläufige Einschätzung aus seinem Ministerium vertraut und die Beschwerde gar nicht erst ein- gelegt.Wir hoffen, dass für die seit dem 1. September 2010 vakante Stelle des Generalstaats- anwalts nunmehr zügig eine fachlich hervorragende und allseits anerkannte Persön- lichkeit ausgewählt wird. *** 2