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Robert Habeck zur Berechtigung zum Leistungsbetrieb für das Atomkraftwerk Brunsbüttel
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 27 – Berechtigung zum Leistungsbetrieb für das Claudia Jacob Atomkraftwerk Brunsbüttel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der Vorsitzende Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Robert Habeck: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deAKW Brunsbüttel abwracken Nr. 038.11 / 26.01.2011Lassen Sie mich ausdrücklich sagen, dass Sie persönlich und Ihr Ministerium, vor allen Dingen auch die Atomabteilung, einen guten Leumund auch bei uns haben. So danke ich für Ihren Bericht und Ihre Einschätzung. Sie liefert richtige und gute Hinweise für die anstehende Debatte, beantwortet aber nicht die Frage.Wir betreten juristisches und politisches Neuland. AKWs sind schlicht auch technische Großanlagen. Für sie gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz, das BImSchG. Das ha- ben AKWs mit einer Brotfrabrik, einer Chemieanlage oder einem großen Schweinestall gemeinsam.Selbstverständlich gelten für Atomanlagen immissionsschutzrechtliche Grundsätze. Das hat nicht zuletzt das BVerwG ausdrücklich so entschieden. Für den hier fraglichen Fall enthält das Atomgesetz sogar einen ausdrücklichen Verweis auf das BImSchG. Im Paragraf 7 Abs. 4 S. 3 Atomgesetz heißt es, ich zitiere: „das atomrechtliche Genehmi- gungsverfahren [wird] nach den Grundsätzen […] des Bundesimmissionsschutzgeset- zes durch Rechtsverordnung geregelt“. Und dann wird ausdrücklich auf Paragraf 18 BImSchG verwiesen.Zwar verwendet Paragraf 7 Abs. 4 S. 3 AtG den Begriff des Genehmigungsverfahrens, also des Neubetriebs von Anlagen. Die weiteren Ausführungen jedoch machen deut- lich, dass dies auch für den materiellen Betrieb einer Anlage gilt. Sonst mach der Pas- sus schon logisch keinen Sinn, da es ja im Atomgesetz keine weiteren Ausführungen zu Genehmigungsverfahren gibt.Um diese Frage drückt sich der Bericht – bei allem Respekt Herr Minister – herum. Ge- nauso wie der selbst ernannte – oder hat sich gar nicht selbst ernannt? – Atomrecht- Spezialist Siegfried de Witt in seiner Stellungnahme vom 19.1. Wörtlich schreibt er: „Atomrechtliche Genehmigungen [sind] unbefristet. Erst mit der Laufzeitbeschränkung Seite 1 von 2 wurde indirekt eine Befristung eingeführt. […]. Weitere Regelungen hat der Gesetzge- ber weder beim Ausstieg aus der Kernenergie noch bei der jetzigen Laufzeitverlänge- rung vorgesehen.“„Weitere Regelungen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen“? Genau das ist ja eben falsch! Denn tatsächlich gibt es seit 1959 ein „weitere Regelung“ im Atomgesetz, näm- lich den Paragraf 7 Abs. 4 AtG. Dazu aber gibt es kein Wort bei de Witt, ja, der Gedan- ke wird noch nicht mal zugelassen. Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf.Und genau diesem Argumentationsmuster folgen auch Sie, Herr Justizminister. Schon in der ersten Pressemeldung Ihres Hauses zu dem Thema vom 20.12. war das zu ent- nehmen. Schon da hoben Sie auf die „unbefristete Genehmigung“ des AKWs ab, die die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetz bricht. Es geht indes nicht um ei- ne Befristung atomrechtlicher Genehmigungen, sondern um das Erlöschen der Berech- tigung zum Leistungsbetrieb. Der Betreiber hat auf Zeit gespielt, um 2009 über die Bundestagswahl zu kommen und dann 2010 bei der Kanzlerin die Lobbymacht auszu- spielen. Diese Verzögerungstaktik rächt sich nun. Selbst schuld! Denn die bei Fabriken und Industrieanlagen maßgeblichen Kontroll- und Rechtsmechanismen sind erst recht bei der Hochrisikotechnologie Atom anzuwenden. Das war 1959 der Wille des Atomge- setzgebers. Alles andere wäre auch ein Skandal. Denn neben vielen Subventionen wie mangelnde Haftpflichtversicherung, dem bis heute fehlenden Entsorgungskonzept für hochradioaktive Abfälle, der Rücklagenanhäufung wäre dies eine weitere, in keiner Weise fachlich zu rechtfertigende Bevorzugung.Atomkraftwerke genießen keine Vorzugsbehandlung! Es gilt das BImSchG. Und des- halb ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für das AKW erloschen. Ich halte, Herr Minister, nach Ihren Ausführungen, die gestellte Berichtsfrage schlicht für nicht beant- wortet. Untersagen Sie also das Wiederanfahren, solange die Sache nicht rechtssicher geklärt ist. Sie muss vor Gericht. Und da wird sie landen. Es sei denn, alle Seiten eini- gen sich darauf, dass das AKW Brunsbüttel gar nicht mehr ans Netz geht. Das wäre die Lösung aller Probleme – ihrer Probleme – und eine Erleichterung für die Bevölkerung, die nun schon seit 35 Jahren mit einem der störanfälligsten AKWs in Deutschland lebt, – für das nach Ihrer Auffassung noch nicht mal Standards des Immissionsschutzgeset- zes gelten. Herr Minister, meine Damen und Herren, nutzen sie die Chance, wracken Sie den Schrottreaktor ab! *** 2