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26.01.11 , 15:38 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky: Das Gutachten der Grünen ist eine Luftnummer!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 024/2011 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 26. Januar 2011
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Energie / Kernkraftwerk Brunsbüttel
Oliver Kumbartzky: Das Gutachten der Grünen ist eine Luftnummer!
In seiner Rede zu TOP 27 (Berechtigung zum Leistungsbetrieb für das Kernkraftwerk Brunsbüttel) sagte der energiepolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

„Die Grünen beweisen auch im neuen Jahr Konstanz. Das muss man ihnen lassen. Dass sie gegen Kernkraft sind, ist nichts Neues. Ebenfalls ist es nichts Neues, dass sie sich regelmäßig von der Landesregierung über die in Schleswig-Holstein gelegenen Kernkraftwerke berichten lassen. Es freut mich, dass Sie – wie ich – auf den Fach- und Sachverstand der Aufsichtsbehörden zählen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Neu ist übrigens, dass die Grünen in ihrem Antrag nicht mehr das Wort ‚Atomkraftwerk’ benutzen, sondern ‚Kernkraftwerk’. Das überrascht mich.
In der heutigen Tagung soll ein im letzten Jahr im Auftrag der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen erstelltes Rechtsgutachten noch einmal öffentlich promotet werden. Die Grünen wollen aber auch erfahren, ob sich der Aufwand für die Erstellung des Gutachtens gelohnt hat.
Der Bericht des Ministers zeigt eindeutig: Die Erstellung des Gutachtens hat sich nicht gelohnt, da einige Aspekte bzw. Paragraphen nicht fundiert genug betrachtet worden sind.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Betriebsgenehmigung
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 des Kernkraftwerks Brunsbüttel abgelaufen ist, weil es länger als drei Jahre lang keinen Strom produziert hat. Die Gutachterin stützt sich auf § 18 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Klar ist, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem Immissionsschutzrecht und dem Atomrecht. Die Regelung des §18 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) findet auf kerntechnische Anlagen keine Anwendung. Die Genehmigung für den Betrieb von Kernkraftwerken regelt Paragraf 7 Atomgesetz (AtG).
Die Grundsätze, die im Pargraf 18 BImSchG festgelegt sind, wurden in der Verordnung zum Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz nicht aufgenommen.
Festzustellen bleibt zudem, dass die 1983 erteilte Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel den Betrieb der Gesamtanlage einschließlich aller erforderlichen Betriebsvorgänge umfasst. Das heißt, dass grundsätzlich auch der so genannte Stillstandsbetrieb in der Genehmigung eingeschlossen ist, sprich Instandsetzungsvorgänge, Reparaturen, Brennelementwechsel und wiederkehrende Prüfungen. Und diese Instandsetzungsvorgänge laufen bekanntermaßen derzeit im Kernkraftwerk Brunsbüttel.
Was aus dem Bericht von Minister Emil Schmalfuß auch hervorgeht, ist die Tatsache, dass die Erteilung einer Wiederanfahrgenehmigung kein rechtswidriger Akt wäre, wie die Grünen es behaupten.
Wir sind uns doch alle einig: Beim Thema Kernenergie geht es nicht primär um Jahreszahlen und Reststrommengen, sondern an oberster Stelle geht es ganz klar und unmissverständlich um Sicherheit. Die Sicherheit der in Schleswig-Holstein gelegenen Kernkraftwerke muss auf höchstem Niveau gewährleistet sein. Dazu leistet die Aufsichtsbehörde ihren Beitrag.
Um es zusammenzufassen: Der fachlichen Auseinandersetzung des Justizministeriums zu dem besagten Gutachten der Grünen ist nichts hinzuzufügen.
Das von den Grünen in Auftrag gegebene Gutachten erweist sich als Luftnummer. Der Aufwand hat sich für die Grünen, wie gesagt, nicht gelohnt. Und auch für das gesamte Parlament nicht.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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