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26.01.11 , 16:20 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes

Presseinformation Kiel, den 26. Januar 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 4, 44, 51 Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften u. a. Drs. 17/794, 1184, 1185, 1158

Schon in meiner ersten Rede zur vorliegenden Hochschulgesetznovelle habe ich für den SSW
gesagt, dass wir die meisten Änderungen durchaus positiv sehen. Dabei freuen wir uns
besonders über die Aufnahme einer Experimentierklausel im Hochschulgesetz. Damit wird
nicht zuletzt der Hochschulstandort Flensburg gestärkt, weil Universitäten und
Fachhochschulen jetzt sehr viel einfacher gemeinsame Studiengänge entwickeln können.
Praktische Probleme wie Prüfungsabnahme und die Anerkennung von Studienleistungen
werden damit erleichtert. Darüber hinaus begrüßen wir aber auch, dass die Leistungen
zwischen den Hochschulen generell einfacher anerkannt werden, so dass Studierende die
Hochschule wechseln können, ohne ihren Studiengang jedes Mal wieder von vorne beginnen
zu müssen.


Aus den Studierendenprotesten hat die Landesregierung die Konsequenzen gezogen und die
Prüfungsdichte reduziert, so dass zukünftig gesetzlich festgeschrieben ist, dass ein Modul in 2
der Regel nur mit einer Prüfungsleistung abschließt. Dies ebenso wie der erleichterte
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte und die Flexibilisierung des Master-Zugangs ist
aus Sicht des SSW zu begrüßen. Warum die CDU- und FDP-Fraktionen in ihrem
Änderungsantrag zum Hochschulzulassungsgesetz dagegen wieder eine Verschärfung des
Master-Zugangs einfordern, indem sie eine maßgebliche Berücksichtigung des Ergebnisses der
vorangegangenen Bachelorabschlussprüfung wollen, bleibt rätselhaft. Sinn der Sache war doch
gerade, dass mehr Bachelor-Absolventen auch den Master beginnen und dabei die Leistungen
des gesamten Studiengangs eine Aufnahme des Master-Studiengangs möglich macht und
eben nicht verhindert.


Ein weiterer kritischer Punkt ist aus unserer Sicht die Reduzierung der obligatorischen
Einbindung der Personalräte in Organisationsentscheidungen beim UK SH. Es gibt keine
sinnvolle Begründung, die Mitbestimmung zu verringern. Auch in den Stellungnahmen wurde
deutlich, dass diese Reduzierung vom Personalrat selbst aufs stärkste verurteilt wird, da so die
Mitbestimmung für die Beschäftigten des UK SH eklatant verschlechtert wird.


Die Stellungnahmen haben insgesamt ergeben, dass es eine Reihe kleinerer Details gibt, die
kritisch gesehen werden und die die Landesregierung hätte ändern können, ohne große Opfer
zu bringen. Dazu gehört zum Beispiel die Vereinfachung der Regelung zur Bekanntmachung
von Hochschulsatzungen und auch die Abkehr von der Regelung des Qualifikationsrahmens in
§ 49, die angesichts der Akkreditierung und der Zusammenarbeit mit den
Akkreditierungsagenturen nur zu überflüssiger Arbeit in den Hochschulen und im Ministerium
führt.


Als letzten kritischen Punkt möchte ich die fehlenden Konsequenzen aus dem Scheitern des
Universitätsrates nennen. Schon bei der Verabschiedung des Hochschulgesetzes 2007 hat sich
der SSW gegen die Einsetzung eines Universitätsrates ausgesprochen, der mehr als nur 3
beratend tätig sein sollte. - Dass ich dabei auch noch die vernichtende Kritik des Kollegen Klug
im Ohr habe, füge ich hier nur am Rande hinzu.
Das Konstrukt des Universitätsrates war also von Anfang an eine Missgeburt, daher wäre es
nur folgerichtig gewesen, wenn das Wissenschaftsministerium von sich aus tätig geworden
wäre. Stattdessen kommen die regierungstragenden Fraktionen mit einem Antrag zum
Universitätsrat und zum Medizinausschuss, der die Lösung dieses Problems auf die lange Bank
schiebt. Das ist nicht in Ordnung. Die Zeit bis zur heutigen 2. Lesung hätte allemal ausgereicht,
einen konkreten Vorschlag zu entwickeln. - Und in den Stellungnahmen werden dafür sogar
konkrete Vorgaben gemacht.


Wie der Wissenschaftsminister bereits angekündigt hat, ist dies die kleine
Hochschulgesetznovelle. Sie ist wirklich klein-klein, aber in Teilen gar nicht so schlecht.
Trotzdem werden wir dem Gesetz heute nicht zustimmen, sondern unserem eigenen
Änderungsantrag, um so wenigstens einen Teil der kleineren kritischen Details zu verbessern.

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