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Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes
Presseinformation Kiel, den 26. Januar 2011 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 4, 44, 51 Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften u. a. Drs. 17/794, 1184, 1185, 1158Schon in meiner ersten Rede zur vorliegenden Hochschulgesetznovelle habe ich für den SSWgesagt, dass wir die meisten Änderungen durchaus positiv sehen. Dabei freuen wir unsbesonders über die Aufnahme einer Experimentierklausel im Hochschulgesetz. Damit wirdnicht zuletzt der Hochschulstandort Flensburg gestärkt, weil Universitäten undFachhochschulen jetzt sehr viel einfacher gemeinsame Studiengänge entwickeln können.Praktische Probleme wie Prüfungsabnahme und die Anerkennung von Studienleistungenwerden damit erleichtert. Darüber hinaus begrüßen wir aber auch, dass die Leistungenzwischen den Hochschulen generell einfacher anerkannt werden, so dass Studierende dieHochschule wechseln können, ohne ihren Studiengang jedes Mal wieder von vorne beginnenzu müssen.Aus den Studierendenprotesten hat die Landesregierung die Konsequenzen gezogen und diePrüfungsdichte reduziert, so dass zukünftig gesetzlich festgeschrieben ist, dass ein Modul in 2der Regel nur mit einer Prüfungsleistung abschließt. Dies ebenso wie der erleichterteHochschulzugang für beruflich Qualifizierte und die Flexibilisierung des Master-Zugangs istaus Sicht des SSW zu begrüßen. Warum die CDU- und FDP-Fraktionen in ihremÄnderungsantrag zum Hochschulzulassungsgesetz dagegen wieder eine Verschärfung desMaster-Zugangs einfordern, indem sie eine maßgebliche Berücksichtigung des Ergebnisses dervorangegangenen Bachelorabschlussprüfung wollen, bleibt rätselhaft. Sinn der Sache war dochgerade, dass mehr Bachelor-Absolventen auch den Master beginnen und dabei die Leistungendes gesamten Studiengangs eine Aufnahme des Master-Studiengangs möglich macht undeben nicht verhindert.Ein weiterer kritischer Punkt ist aus unserer Sicht die Reduzierung der obligatorischenEinbindung der Personalräte in Organisationsentscheidungen beim UK SH. Es gibt keinesinnvolle Begründung, die Mitbestimmung zu verringern. Auch in den Stellungnahmen wurdedeutlich, dass diese Reduzierung vom Personalrat selbst aufs stärkste verurteilt wird, da so dieMitbestimmung für die Beschäftigten des UK SH eklatant verschlechtert wird.Die Stellungnahmen haben insgesamt ergeben, dass es eine Reihe kleinerer Details gibt, diekritisch gesehen werden und die die Landesregierung hätte ändern können, ohne große Opferzu bringen. Dazu gehört zum Beispiel die Vereinfachung der Regelung zur Bekanntmachungvon Hochschulsatzungen und auch die Abkehr von der Regelung des Qualifikationsrahmens in§ 49, die angesichts der Akkreditierung und der Zusammenarbeit mit denAkkreditierungsagenturen nur zu überflüssiger Arbeit in den Hochschulen und im Ministeriumführt.Als letzten kritischen Punkt möchte ich die fehlenden Konsequenzen aus dem Scheitern desUniversitätsrates nennen. Schon bei der Verabschiedung des Hochschulgesetzes 2007 hat sichder SSW gegen die Einsetzung eines Universitätsrates ausgesprochen, der mehr als nur 3beratend tätig sein sollte. - Dass ich dabei auch noch die vernichtende Kritik des Kollegen Klugim Ohr habe, füge ich hier nur am Rande hinzu.Das Konstrukt des Universitätsrates war also von Anfang an eine Missgeburt, daher wäre esnur folgerichtig gewesen, wenn das Wissenschaftsministerium von sich aus tätig gewordenwäre. Stattdessen kommen die regierungstragenden Fraktionen mit einem Antrag zumUniversitätsrat und zum Medizinausschuss, der die Lösung dieses Problems auf die lange Bankschiebt. Das ist nicht in Ordnung. Die Zeit bis zur heutigen 2. Lesung hätte allemal ausgereicht,einen konkreten Vorschlag zu entwickeln. - Und in den Stellungnahmen werden dafür sogarkonkrete Vorgaben gemacht.Wie der Wissenschaftsminister bereits angekündigt hat, ist dies die kleineHochschulgesetznovelle. Sie ist wirklich klein-klein, aber in Teilen gar nicht so schlecht.Trotzdem werden wir dem Gesetz heute nicht zustimmen, sondern unserem eigenenÄnderungsantrag, um so wenigstens einen Teil der kleineren kritischen Details zu verbessern.