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Anita Klahn: Ruf nach einheitlichen Standards in der Krankenhaushygiene ist sinnvoll
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 026/2011 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 26. Januar 2011Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Gesundheitsdienstliche RegelungenAnita Klahn: Ruf nach einheitlichen Standards in der Krankenhaushygiene ist sinnvollIn ihrer Rede zu Top 7 (Gesetz zur Änderung gesundheitsdienstlicher Regelungen) sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Es ist tatsächlich erschreckend zu wissen, dass sich allein in Schleswig- Holstein jährlich mehr als 17.000 Patienten im Krankenhaus Infektionen durch vermutlich mangelnde Hygiene holen – so zumindest die Einschätzung der Krankenkassen.Ich habe es selbst erlebt, dass der Zugang zur Intensivstation hermetisch gesichert war, sich die Tür zur Besucherschleuse letztendlich aber per Knopfdruck öffnete und man als Besucher auf sich allein gestellt war. An der Wand hing zwar ein Händedesinfektionsgerät, dazu auch ein kleiner Hinweis zur Benutzung, aber um schwerstkranke Patienten zu schützen, reicht das einfach nicht aus. Hier müssen – und da gebe ich Ihnen recht – klare Vorgaben und auch Kontrollen sein. Dies wird auch von den Akteuren im Gesundheitswesen gefordert. Krankenhaushygiene ist für jeden ein bewegendes Thema, insbesondere natürlich wenn man selbst betroffen ist.In meinem Verständnis passiert so etwas nicht aus Nachlässigkeit, sondern ganz schlicht und einfach durch unklare Vorgaben, Unwissenheit und besonders aus Gründen der Arbeitsbelastung. Wie wir alle wissen, liegt der Basisfallwert in Schleswig-Holstein niedriger als in anderen Bundesländern. Dadurch lastet ein erheblicher Kostendruck auf den Krankenhäusern und damit auf dem Pflegepersonal. Es ist für michFrank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 nachvollziehbar, dass eine Pflegekraft sich im Zweifel intensiver um den Patienten kümmert, als um die Desinfektion der Hände der Besucher.Im August vergangenen Jahres hatten wir das Thema aufgrund der bedauerlichen Vorfälle im Mainzer Universitätsklinikum bereits auf der Tagesordnung des Sozialausschusses. Die Ausführungen der Fachabteilung des Gesundheitsministeriums waren dabei – ich sage mal vorsichtig – mehr als interessant. Schleswig-Holstein ist das einzige Land, das hier keine verbindlichen Vorschriften hat. Meine Wahrnehmung im Ausschuss war so, dass die Fachabteilung schon seit geraumer Zeit die damalige Hausspitze auf Versäumnisse in diesem Bereich hingewiesen hatte. Aber die damalige Hausspitze hat dieses Thema schleifen gelassen. Möglicherweise war es auch politisch nicht gewollt. Ich weiß es nicht. Die Hintergründe dafür bleiben mir auch verborgen. Die jetzige Regierung holt jetzt zumindest Versäumnisse der Vorgängerregierung nach.Der Ruf nach einheitlichen Standards und Abläufen im Bereich der Krankenhaushygiene ist sinnvoll und wird mit der vorliegenden Gesetzesänderung in Angriff genommen.Wir brauchen einfach eine höhere Verbindlichkeit in diesem Bereich. Fachlicher Maßstab für Hygienemaßnahmen können hier nur die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene am Robert- Koch-Institut sein. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung für Krankenhaushygiene war längst überfällig.Ich begrüße in diesem Zusammenhang auch die Aktivitäten des Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes durch Einrichtung eines Bundeshygieneregisters voranzutreiben. Wir müssen Risikogruppen definieren und verpflichtende Screening- und Sanierungsverfahren von Infizierten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Bereichen vorsehen.Allen ist klar, dass durch eine Hygieneverordnung die bekannten Probleme nicht schlagartig verschwinden werden, aber dies ist ein Schritt, der getan werden muss. Die Infektion mit Krankheiten von tausenden Menschen aufgrund unzureichender Hygienezustände ist nicht hinnehmbar. Jeder Patient hat ein Recht auf bestmögliches Hygienemanagement in jeder Klinik. Die bürgerlichen Regierungen in Bund und Land handeln entsprechend und kommen ihren Aufgaben nach.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/