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Andreas Beran zu TOP 50: Mehr Transparenz stärkt den Verbraucherschutz
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 27. Januar 2011TOP 50, Bericht zum Verbraucherinformationsgesetz (Drucksache 17/1155)Andreas Beran:Mehr Transparenz stärkt den VerbraucherschutzAls ich den Bericht der Landesregierung - federführend das sonst geschätzte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium – gelesen habe, war ich mehr als verwundert: Parallel zu den Vorgängen um den Dioxinskandal mit einem Knotenpunkt in Schleswig-Holstein gibt die Landesregierung in knappen Worten die Botschaft: Allenfalls marginaler Bedarf in Verfahrensfragen beim Verbraucherinformationsgesetz (VIG).Er war wohl schon vor Bekanntwerden des Dioxinskandals fertig geschrieben; ich glaube nicht, dass er heute so noch einmal vorgelegt werden würde. Interessant sind für mich auch die Schlussworte von Ministerin Rumpf hier in der Debatte im Oktober zu unserem Antrag zur Verbesserung des VIG. Auf unseren Vorschlag, dass eine Anhörung der betroffenen Unternehmen künftig nicht mehr der Regelfall sein, sondern im Ermessen der Behörde stehen sollte, sagte sie: „Damit würden rechtsstaatliche Grundsätze aufs Spiel gesetzt. Dieses ist mit der Landesregierung nicht zu machen.“Mit diesem Denken in den Aufsichtsbehörden würde man heute der Skandal-Firma Harles und Jentzsch wohl nicht mehr kommen. Schutzfristen für Schwarze Schafe in der Lebensmittelkette darf es nicht geben!Ich denke, nicht nur zu diesem Punkt würde die Landesregierung heute anders sprechen. Denn genauso tatkräftig und mit guten Vorschlägen wie im Dioxin-Skandal könnte die Landesregierung heute auch zur Verbesserung des VIG nach vorne treten und sich nicht bedeckt ins tatenlose Abseits stellen. Wer keinen Mut zum Verbraucherschutz hat, findet immer gute Argumente, nichts zu ändern; der vorliegende Bericht spiegelt dies wider: 2Erleichterungen im Auskunftsverfahren? Braucht man in Schleswig-Holstein ohnehin nicht, wird ja auch nur von Querulanten-Organisationen genutzt! Immerhin sollen die Anhörungsfristen für die Unternehmen verkürzt werden und der Antrag kann auch per E-mail gestellt werden.Ausweitung des VIG und Ausdehnung der Auskunftspflicht? Hinter Paragrafen versteckt sieht man dies in der Landesregierung kritisch, geht ja auch über andere Gesetze, schade, dass dies Verbraucherinnen und Verbraucher im Regelfall nicht wissen können!Anwendung des Smiley-Systems wie in Dänemark und in anderen Regionen Deutschlands? Wieder hat die Landesregierung erhebliche Vorbehalte dagegen und pocht auf die betrieblichen Eigenkontrollen; die Ergebnisse der risikoorientierten amtlichen Kontrollen sollen weiter in der Schublade schmoren – ohne dass die Verbraucherinnen und Verbraucher hiervon erfahren. Statt das bewährte Smiley-System modifiziert zu nutzen, suchen die Verbraucherschutzministerien weiter nach einem neuen Modell getreu nach dem Motto: Wer nicht weiter weiß, gründet einen Arbeitskreis.Trotz aller inhaltlichen Schwächen und sicher vorhandenen Aktualisierungsbedarfs werden wir diesen Bericht zusammen mit den Anträgen zum VIG weiter im Ausschuss beraten. Gerade angesichts der aktuellen Vorfälle möchte ich dafür das Ziel erneut in Erinnerung rufen: Wir alle im Parlament sollten ein klares Bekenntnis zu einem transparenten und modernen Verbraucherschutz geben. Dies schulden wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland, die sich der übermächtigen Wirtschaft und ihrer Lobbyisten gegenüber im Nachteil empfinden.