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27.01.11 , 12:05 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 50 - Bericht zum Verbraucherinformationsgesetz

Presseinformation Kiel, den 27.01.2010 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 50 Bericht zum Verbraucherinformationsgesetz Drs 17/1155

Der uns vorliegende Bericht geht überwiegend auf die Anträge, die gemäß
Verbraucherinformationsgesetz gestellt wurden, ein. Es wird bemängelt, dass diese Anträge
oft wenig konkret sind und eher global gefasst worden sind. Die Landesregierung kommt zu
dem Schluss, ich zitiere: „Die geringe Zahl der Anträge zeigt, dass das
Verbraucherinformationsgesetz für Schleswig-Holstein keine besondere Bedeutung hat.“ Es ist
zwar richtig, dass wir mit dem vom SSW initiierten Informationsfreiheitsgesetz und dem
Umweltinformationsgesetz schon gute Informationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und
Bürger hatten, aber trotzdem ist das Verbraucherinformationsgesetz sehr wichtig für uns. Dass
die Anträge nicht konkret genug sind und dass zu wenig Anträge gestellt werden, hängt
möglicherweise auch damit zusammen, dass die Bürgerinnen und Bürger immer noch zu
wenig Informationen haben, auf die sie ihre Anträge beziehen können. Dass heißt, ohne im
Vorwege ausreichende Information, kann man auch keine detaillierten Anträge auf Auskünfte
stellen. 2
Deshalb liegt der besondere Wert des Verbraucherinformationsgesetzes auch nicht nur in der
Möglichkeit, per Antrag Informationen und Auskünfte erhalten zu können. Viel wichtiger sind
die neu geschaffenen Möglichkeiten, im Vorwege Informationen bekommen zu können. Mit
dem Beschluss über das Gesetz ist nämlich das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch im § 40
geändert worden. Nunmehr sollen die Behörden über Verstöße und über unsaubere Betriebe
die Öffentlichkeit unterrichten. Einige Kommunen nutzen diese Möglichkeiten schon
großzügig aus und auch die Nutzung der dänischen Smileys zur Kenntlichmachung von guten
und weniger guten Prüfergebnissen basieren auf dieser Vorschrift. Deshalb ist es für uns
immer noch unverständlich, warum diese einfache Kenntlichmachung der Qualität in den
Betrieben bei uns nicht genutzt wird. Hier bei uns ist es immer noch aktive Politik die
schwarzen Schafe zu schützen, anstatt den guten Betrieben mit dem Smiley ein gutes
zusätzliches Argument mit an die Hand zu geben.


Hier soll auch niemand sagen, dass ein Smiley zu viel Verwaltungsaufwand und somit zu viel
Geld kosten würde. Wir haben vor einiger Zeit den Antrag gestellt, kostendeckende Gebühren
für Lebensmittelkontrollen einzuführen. Dieser Bereich könnte also nahezu kostendeckend
arbeiten, wenn man von den Vorteilsnehmern auch die entsprechenden Gebühren erheben
würde. Würde man dies tun und dann den Smiley einführen, hätten die Betroffenen einen
echten konkreten Gegenwert für ihre Gebühren – nämlich den lächelnden Smiley. Wir sollten
jetzt die mögliche Überarbeitung des Gesetzes dafür nutzen, mit Vehemenz für die Einführung
des Smiley zu werben.


Ähnliches gilt für die Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln. Es geht nicht nur darum,
irgendwelche kriminelle Machenschaften anzuprangern, sondern es geht bei der
Verbraucherinformation auch darum, die Zusammensetzung ganz normaler Lebensmittel
einfach darzustellen. Hierfür ist die Ampelkennzeichnung immer noch die beste verfügbare
Variante. Auch ein ganz normales Lebensmittel kann, wenn man zu viel davon zu sich nimmt,
ungesund sein. Und deshalb muss ein modernes Verbraucherinformationsgesetz auch darauf 3
ausgerichtet sein, den Verbraucher besser über die Risiken und Nebenwirkungen seiner
Nahrung zu informieren. Daher muss eine fortschrittliche Landesregierung auch dafür
eintreten, eine Ampelkennzeichnung gesetzlich in der nächsten Novelle des
Verbraucherinformationsgesetzes zu verankern.


Abschließend möchte ich aber auch darauf aufmerksam machen, dass es nicht ausreicht, nur
auf diese eine bundesgesetzliche Regelung zu schauen. Wir müssen auch hier vor Ort für mehr
Transparenz sorgen. Es ist nicht mehr zeitgemäß mit einem Siegel „Hergestellt und geprüft in
Schleswig-Holstein“ regionsbezogen zu werben. Vielmehr muss es auch hier um Qualität und
Vergleichbarkeit gehen und dann sind wir sehr schnell bei der breiten Einführung des
Deutschland- bzw. EU-weiten Gütesiegels und des entsprechenden Bio-Siegels
Wir sehen das Verbraucherinformationsgesetz als einen ersten Schritt an. Aber es müssen
weitere Schritte folgen und die heißen vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur
Lebensmittelsicherheit: Einführung der Ampelkennzeichnung, des Smiley und von
vergleichbaren Gütesiegeln und Stärkung der Lebensmittelüberwachung durch
kostendeckende Gebühren.

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