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Lars Harms zu TOP 50 - Bericht zum Verbraucherinformationsgesetz
Presseinformation Kiel, den 27.01.2010 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 50 Bericht zum Verbraucherinformationsgesetz Drs 17/1155Der uns vorliegende Bericht geht überwiegend auf die Anträge, die gemäßVerbraucherinformationsgesetz gestellt wurden, ein. Es wird bemängelt, dass diese Anträgeoft wenig konkret sind und eher global gefasst worden sind. Die Landesregierung kommt zudem Schluss, ich zitiere: „Die geringe Zahl der Anträge zeigt, dass dasVerbraucherinformationsgesetz für Schleswig-Holstein keine besondere Bedeutung hat.“ Es istzwar richtig, dass wir mit dem vom SSW initiierten Informationsfreiheitsgesetz und demUmweltinformationsgesetz schon gute Informationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen undBürger hatten, aber trotzdem ist das Verbraucherinformationsgesetz sehr wichtig für uns. Dassdie Anträge nicht konkret genug sind und dass zu wenig Anträge gestellt werden, hängtmöglicherweise auch damit zusammen, dass die Bürgerinnen und Bürger immer noch zuwenig Informationen haben, auf die sie ihre Anträge beziehen können. Dass heißt, ohne imVorwege ausreichende Information, kann man auch keine detaillierten Anträge auf Auskünftestellen. 2Deshalb liegt der besondere Wert des Verbraucherinformationsgesetzes auch nicht nur in derMöglichkeit, per Antrag Informationen und Auskünfte erhalten zu können. Viel wichtiger sinddie neu geschaffenen Möglichkeiten, im Vorwege Informationen bekommen zu können. Mitdem Beschluss über das Gesetz ist nämlich das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch im § 40geändert worden. Nunmehr sollen die Behörden über Verstöße und über unsaubere Betriebedie Öffentlichkeit unterrichten. Einige Kommunen nutzen diese Möglichkeiten schongroßzügig aus und auch die Nutzung der dänischen Smileys zur Kenntlichmachung von gutenund weniger guten Prüfergebnissen basieren auf dieser Vorschrift. Deshalb ist es für unsimmer noch unverständlich, warum diese einfache Kenntlichmachung der Qualität in denBetrieben bei uns nicht genutzt wird. Hier bei uns ist es immer noch aktive Politik dieschwarzen Schafe zu schützen, anstatt den guten Betrieben mit dem Smiley ein guteszusätzliches Argument mit an die Hand zu geben.Hier soll auch niemand sagen, dass ein Smiley zu viel Verwaltungsaufwand und somit zu vielGeld kosten würde. Wir haben vor einiger Zeit den Antrag gestellt, kostendeckende Gebührenfür Lebensmittelkontrollen einzuführen. Dieser Bereich könnte also nahezu kostendeckendarbeiten, wenn man von den Vorteilsnehmern auch die entsprechenden Gebühren erhebenwürde. Würde man dies tun und dann den Smiley einführen, hätten die Betroffenen einenechten konkreten Gegenwert für ihre Gebühren – nämlich den lächelnden Smiley. Wir solltenjetzt die mögliche Überarbeitung des Gesetzes dafür nutzen, mit Vehemenz für die Einführungdes Smiley zu werben.Ähnliches gilt für die Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln. Es geht nicht nur darum,irgendwelche kriminelle Machenschaften anzuprangern, sondern es geht bei derVerbraucherinformation auch darum, die Zusammensetzung ganz normaler Lebensmitteleinfach darzustellen. Hierfür ist die Ampelkennzeichnung immer noch die beste verfügbareVariante. Auch ein ganz normales Lebensmittel kann, wenn man zu viel davon zu sich nimmt,ungesund sein. Und deshalb muss ein modernes Verbraucherinformationsgesetz auch darauf 3ausgerichtet sein, den Verbraucher besser über die Risiken und Nebenwirkungen seinerNahrung zu informieren. Daher muss eine fortschrittliche Landesregierung auch dafüreintreten, eine Ampelkennzeichnung gesetzlich in der nächsten Novelle desVerbraucherinformationsgesetzes zu verankern.Abschließend möchte ich aber auch darauf aufmerksam machen, dass es nicht ausreicht, nurauf diese eine bundesgesetzliche Regelung zu schauen. Wir müssen auch hier vor Ort für mehrTransparenz sorgen. Es ist nicht mehr zeitgemäß mit einem Siegel „Hergestellt und geprüft inSchleswig-Holstein“ regionsbezogen zu werben. Vielmehr muss es auch hier um Qualität undVergleichbarkeit gehen und dann sind wir sehr schnell bei der breiten Einführung desDeutschland- bzw. EU-weiten Gütesiegels und des entsprechenden Bio-SiegelsWir sehen das Verbraucherinformationsgesetz als einen ersten Schritt an. Aber es müssenweitere Schritte folgen und die heißen vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zurLebensmittelsicherheit: Einführung der Ampelkennzeichnung, des Smiley und vonvergleichbaren Gütesiegeln und Stärkung der Lebensmittelüberwachung durchkostendeckende Gebühren.