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Hans Müller zu TOP 12: Weiterbildung ist die vierte Säule unseres Bildungssystems
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 27. Januar 2011TOP 12: Große Anfrage zur Erwachsenen- und Weiterbildung (Drucksache 17/1227)Hans Müller: Weiterbildung ist die vierte Säule unseres BildungssystemsDie Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage des SSW gibt mir Anlass, mich sowohl bei der Frage stellenden Fraktion als auch bei der Landesregierung und ihren zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bedanken, weil hier viele wichtige Fakten und Entwicklungstrends zusammengefasst sind, die nicht nur für uns Abgeordnete, sondern auch für alle, die mit der Erwachsenenbildung zu tun haben, eine wichtige Arbeitsgrundlage sein werden.Die berufliche und allgemeine Fort- und Weiterbildung von Menschen hat mit dem schnellen sozialen Wandel in Deutschland in den letzten Jahrzehnten im Großen und Ganzen Schritt gehalten. Der immer komplizierter werdende Arbeitsmarkt macht lebenslanges Lernen, berufliche Weiter- und auch Neuqualifizierung zur Herausforderung für jeden Einzelnen, aber auch für die Betriebe und Verwaltungen, in denen die einzelnen Menschen tätig sind.Wir vertreten deshalb seit langem die Auffassung, dass Weiterbildung die eigenständige vierte Säule unseres Bildungssystems ist, auch wenn sie in weit geringerem Maße staatlich gestaltet und gesteuert wird als die anderen drei Säulen. Das Land hat unter sozialdemokratischer Verantwortung 1990 das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz eingeführt. Die Landesregierung hat dieses Gesetz nicht in Frage gestellt. Sie arbeitet mit diesem Gesetz, wie der Bericht eindrücklich zeigt. Es ist natürlich unbefriedigend, dass die Teilnahmequote der Anspruchsberechtigten fast immer unterhalb von einem Prozent lag und sich in den letzten Jahren bei etwa 0,7 Prozent eingependelt hat. Das ist besonders deshalb unbefriedigend, weil die Weiterbildung von Beschäftigten nicht ausschließlich deren privates Anliegen ist, sondern weil auch jeder Arbeitgeber ein Interesse an gut qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben muss. 2Es ist daher ein Missverhältnis, wenn in den letzten 20 Jahren nur rund 144.000 Menschen ihr Recht auf Bildungsfreistellung in Anspruch genommen haben, während fast die zehnfache Zahl an anerkannten Veranstaltungen teilgenommen hat, ohne deswegen Freistellung in Anspruch zu nehmen. Wir ziehen daraus die Konsequenz, dass die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erwachsenenbildung gesetzlich neu geregelt werden sollten. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben es uns mit aktuelleren und umfassenderen Gesetzen gezeigt.Es ist schade, dass die Landesregierung unserem Antrag, den wir im Mai 2010 vorgelegt haben, einen Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorzulegen, nicht folgen will. Das wird dann wohl ein Projekt für die 18. Legislaturperiode werden müssen.Die geringe Teilnahmequote an Veranstaltungen mit Bildungsfreistellung steht in einem eklatanten Widerspruch dazu, dass 97 Prozent der befragten Bürger die Notwendigkeit bejaht haben, dass sich jeder ständig weiterbilden solle. Aber nur ein Viertel der Befragten nimmt überhaupt an beruflichen oder allgemeinen Weiterbildungsveranstaltungen teil.Das darf nicht zu dem Fehlschluss veranlassen, dass die übrigen drei Viertel nie über den Bildungs- und Ausbildungsstand hinauskommen, den sie an der Schule und in der Berufsausbildung erworben haben. Vieles, was unmittelbar mit Weiterbildung zu tun hat, vollzieht sich heute nicht mehr in Veranstaltungsräumen von Volkshochschulen und anderen Weiterbildungsträgern, sondern am Bildschirm im Internet, daher oft ohne formale Zertifizierung.Ich habe leider nicht die Zeit, auf viele diskussionswürdige Details des umfangreichen Berichts einzugehen. Wir sollten diese Diskussion aber auf jeden Fall im Bildungsausschuss und, wie ich meine, mitberatend auch im Wirtschaftsausschuss fortsetzen, den Bericht dann aber nicht zu den Akten legen, sondern aus ihm auch Handlungsempfehlungen für die Zukunft ableiten.