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27.01.11 , 16:17 Uhr
FDP

Christopher Vogt: Tariftreueregelung ist ein wichtiges Signal an unseren Mittelstand

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 034/2011 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 27. Januar 2011
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Wirtschaft / Mittelstand
Christopher Vogt: Tariftreueregelung ist ein wichtiges Signal an unseren Mittelstand
In seiner Rede zu Top 8 (Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz) sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Wie im Dezember angekündigt, als wir dieses Thema unnötigerweise ja mal wieder auf der Tagesordnung hatten, hat die Landesregierung nun die Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes vorgelegt. Die Diskussion über das Tariftreuegesetz hat in diesem Hause ja mittlerweile fast schon Tradition, und wir haben uns in der Koalition in den letzten Monaten dafür entschieden, dass wir eine neue Tariftreueregelung für Schleswig- Holstein vornehmen wollen, diese aber sinnvoll und nachhaltig ausgestal- tet und vor allem europarechtskonform sein muss.
Durch die nun vorliegende Gesetzesnovelle wird die Wettbewerbssituati- on der kleinen und mittleren Unternehmen vor allem bei der Vergabe deutlich verbessert. Diese Novelle verbindet Anpassungen an verändertes Europa- und Bundesrecht mit der Aufnahme einer Tariftreueregelung. Po- litisch Handelnde reden ja oft und gern von Bürokratieabbau und von Poli- tik für den Mittelstand – hier wird es konkret.
Die in das Gesetz aufgenommene Tariftreueregelung ist an die Hambur- ger Regelung angelehnt und eben nicht an jene aus Bremen, so es wie die Opposition in unterschiedlicher Ausprägung gern sehen würde. Die SPD hat uns ja das Modell ‚Bremen light’ vorgeschlagen, während die Fraktion der Linken meint, dass ‚Bremen pur’ das Richtige für unser Land sei. Die Anlehnung an Hamburg macht hier zum Einen Sinn, weil wir die Harmonisierung unserer Wirtschaftsgesetzgebung mit der in Hamburg vo- Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 rantreiben sollten, und zum Anderen ist sie auch deshalb sinnvoll, weil diese Regelung europarechtskonform ist und eben das regelt, was auf Landesebene dazu geregelt werden kann. Das ist ja eigentlich auch ein bewährtes Prinzip, das wieder stärker in Mode kommen sollte, auch wenn man dies in Teilen der Opposition und in Bremen anders sehen mag.
Die Tariftreueregelung bezieht sich auf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz des Bundes und wir verstoßen damit nicht mehr gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Artikel 49 des EG-Vertrages, wie es ja beim alten Tariftreuegesetz der Fall war, das nach dem Rüffert-Urteil 2008 außer Kraft gesetzt wurde.
Die Tariftreueregelung ist ein wichtiges Signal an unseren Mittelstand und vor allem an das Handwerk. Die Novellierung ist auch ein Beitrag dazu, dass wir als absolut klassisches Mittelstandsland unserem gesetzten Ziel, in den nächsten Jahren das mittelstandsfreundlichste Bundesland zu werden, ein weiteres Stück näher kommen. Im Gegensatz zur Opposition wollen wir dafür keine überregulierten Gesetze schaffen, die europarecht- lich mehr als nur fragwürdig sind und letztlich niemandem weiterhelfen. Wir wollen für nachhaltiges Wachstum sorgen und Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Der Mittelstand steht dabei selbstverständlich im Mittelpunkt unserer Wirtschaftspolitik.
Wir sind der Auffassung, dass die Einbindung der Tariftreueregelung in das Mittelstandsförderungsgesetz absolut sinnvoll ist. Die Tariftreue ge- hört in das Vergabegesetz und es macht wenig Sinn, zwei Gesetze paral- lel zu haben. Die Vergabe durch mittelstandsfreundliche Lose bei öffentli- chen Aufträgen unterstützt die heimische Wirtschaft. Wir wollen faire Be- zahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben und faire Wettbewerbsbedingungen unterstützen.
Das Gesetz betont den Vorrang der privaten Leistungserbringung und re- gelt neben der öffentlichen Vergabe von Aufträgen genau das, was den Mittelstand ebenfalls direkt betrifft. Neben der beruflichen Aus- und Wei- terbildung sind das der Bereich der Existenzgründungen, der Betriebs- übernahmen und der Finanzhilfen, die wirtschaftliche Forschung und Ent- wicklung mit dem Technologie-Transfer sowie die Kooperationen mit den Hochschulen. Außerdem werden die Unterstützung von Außenwirt- schaftsbeziehungen und die Bekämpfung der Schwarzarbeit geregelt.
Diese Bereiche werden in diesem Gesetz allesamt sinnvoll und angemes- sen geregelt. Sie sind dies teilweise auch schon seit vielen Jahren und viele Änderungen bei dieser Novelle sind schlichtweg Aktualisierungen, die jedoch zum Ausdruck bringen, dass uns dieses Gesetz am Herzen liegt und deshalb auch immer wieder auf den neuesten Stand gebracht werden muss.
Wir stärken mit diesem Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich freue mich auf die Beratung der unterschiedlichen Entwürfe im Ausschuss! Die Grünen ha- ben ja mittlerweile auch eigene Vorschläge eingereicht, das wird sicher in- teressant!“ Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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