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28.01.11 , 17:45 Uhr
SPD

Thomas Rother: Beschaffung öffentlicher Güter verantwortungsvoll gestalten

Kiel, 28. Januar 2011 Nr. 023/2011



Thomas Rother:
Beschaffung öffentlicher Güter verantwortungsvoll gestalten


Zum TOP 47 „Verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung“ erklärt der SPD-Abgeordnete Thomas Rother:



Verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung wird immer mehr zu einer Selbstverständlichkeit. Es ist keine bürokratische Aufblähung des Vergabewesens, wenn man soziale und ökologische Standards berücksichtigt. In einer global organisierten Wirtschaft haben Qualitätsstandards eine besondere Bedeutung, um einen fehlgeleiteten Wettbewerb zu vermeiden.
Es war in der Tat ein Versäumnis, dass ausbeuterische Kinderarbeit noch kein Ausschlusskriterium im öffentlichen Beschaffungswesen war; es wird erst jetzt in Schleswig- Holstein geregelt. Dieses Verbot wird offenkundig vielerorts missachtet und Kinder werden zur Produktion international gehandelter Waren eingesetzt. Da ist es nicht auszuschließen, dass auch hiesige Behörden Produkte beschaffen, in die ausbeuterische Kinderarbeit eingeflossen sein könnte.
Als Großverbraucher verfügt die öffentliche Verwaltung über ein Stück Marktmacht, kann damit zur Überwindung der Kinderarbeit beitragen und damit auch über den eigenen Bereich hinaus eine Vorbildfunktion einnehmen. Als Ausgabesumme für Waren und Dienstleistungen werden rund 300 Milliarden Euro – das sind rund 15 % des Bruttoinlandprodukts – genannt. Diese Vorbildfunktion gilt nicht nur in Richtung privater Wirtschaft, sondern auch in Richtung der 2



Verbraucher. Viele Kommunen setzen das ebenso um, wie auf der Homepage der Kampagne „aktiv-gegen-Kinderarbeit“ nachzulesen ist.
Die Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit ist eine humane Notwendigkeit und gleichzeitig ein wirksamer Beitrag zur Schaffung besserer Strukturen und verbesserter Wirtschaftsgrundlagen in den betroffenen Ländern. Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung der Bundesratsinitiative der SPD-geführten Bundesländer zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit beigetreten ist.
Es geht neben Kinderarbeit und Mindestalter für Beschäftigung aber auch um die Abschaffung und Beseitigung von Zwangsarbeit, das Recht zur Bildung von Organisationen, also die Vereinigungsfreiheit, die kollektive Lohnfindung, die gleiche Entlohnung für Männer und Frauen sowie die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz. Ein System zur Einhaltung dieser Standards zu entwickeln, ist schon schwieriger. In der Beschaffungsordnung des Landes wird künftig auch auf ökologische Fragen und fairen Handel hingewiesen.
Die Bundesregierung hat schon 2003 in einem Aktions- und Maßnahmenprogramm die stärkere Nutzung des Beschaffungsvolumens der öffentlichen Hand für die Durchsetzung von Kernarbeitsnormen genannt, dies aber nur unzureichend verwirklicht – obwohl die EU bereits 2004 „grünes Licht“ für soziale und ökologische Kriterien im Vergaberecht gegeben hatte.
Sogar das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut kommt in einer Studie für den Hamburger Senat zu dem Ergebnis, dass die Beschaffungsrichtlinien die soziale Verantwortung des Staates nicht behindern. Die Regelungen der Freien und Hansestadt Hamburg dazu sind gut und klar formuliert. Es wäre gut, das Hamburgische Vergabegesetz auch in anderen Bereichen zu übernehmen, noch besser natürlich das Bremische. Aber da hat die CDU vor dem Hintergrund der Tariftreueregelungen den ordnungspolitischen Teufel an die Wand gemalt. Und diese Haltung ist dann nicht mal mehr neoliberal, sondern schon reaktionär.

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