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Werner Kalinka: Der Begriff Jugendlicher Intensivtäter wird neu gefasst
InnenpolitikNr. 081/11 vom 21. Februar 2011Werner Kalinka: Der Begriff „Jugendlicher Intensivtäter“ wird neu gefasstDie Landesregierung arbeitet an einer Neudefinition des Begriffs „Jugendlicher Intensivtäter“. Dies hat der Innenminister dem Landtagsabgeordneten Werner Kalinka in Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Drucksache 17/1240) mitgeteilt. Kalinka: „ Bei der Anhörung zur Jugendkriminalität im Innen- und Rechtsausschuss vor einigen Monaten war deutlich geworden, dass im Land unterschiedliche Zählweisen angewandt werden. Dies wird richtigerweise jetzt offenbar korrigiert.“ Nach derzeitiger Definition werden in der Landeshauptstadt Kiel zum Beispiel derzeit 74 Personen als Intensivtäterinnen/Intensivtäter eingestuft. In Schleswig-Holstein sind es insgesamt ca. 1000.Der derzeit gültige Erlass stammt aus 2002. Danach sind Intensivtäter: „Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem Höchstalter von 21 Jahren, die eine besonders kriminelle Energie oder eine erhöhte Gewaltbereitschaft gezeigt haben, in dem sie • innerhalb der letzten 12 Monate (unabhängig vom Kalenderjahr) • 5 oder mehr Delikte insgesamt oder • 2 oder mehr Gewaltdelikte begangen haben.“Hinsichtlich der Reaktion auf Delikte heißt es: „Soweit Jugendliche als Intensivtäter bekannt sind, werden die diesbezüglichen Verfahren - sofern Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 nicht schon die Voraussetzungen einer Haftvorführung gegeben sind - im Rahmen des so genannten „vorrangigen Jugendverfahrens“ kurzfristig in Absprache zwischen Staatsanwaltschaft/Polizei/Jugendamt und in organisatorischer Übereinstimmung mit dem zuständigen Gericht zur Anklage gebracht. Aber auch die Möglichkeiten des vereinfachten Jugendverfahrens bzw. des beschleunigten Verfahrens bei Heranwachsenden werden in geeigneten Fällen genutzt, um zu einer raschen erzieherischen Reaktion auf die Tat zu kommen.“ Seite 2/2