Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

23.02.11 , 12:43 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zum Untersuchungshaftvollzuggesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 6 – Untersuchungshaftvollzuggesetz Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Dazu sagt der justizpolitische Sprecher Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Thorsten Fürter: Nr. 112.11 / 23.02.2011

Schleswig-Holstein darf nicht hinter Standards anderer Länder zurückbleiben Meine Fraktion begrüßt es sehr, dass die Landesregierung nach einiger Überlegungs- zeit den ja in weiten Teilen noch aus der Ära Döring stammenden Gesetzentwurf zum Vollzug der U-Haft heute hier in den Landtag einbringt.
Auch begrüßen wir es, dass sich Schleswig-Holstein mit weiteren elf anderen Bundes- ländern zusammengetan hat, um eine möglichst einheitliche Regelung zu schaffen und um so einer Rechtszersplitterung auf Grund der Föderalismusreform entgegen zu wir- ken. Besser wäre es meiner Meinung nach jedoch gewesen, die U-Haft bundeseinheit- lich zu regeln, um die Qualität der Bedingungen nicht von der Finanzlage der Landes- haushalte abhängig zu machen.
Nun zum vorgelegten Gesetzentwurf: Meine Note gleich vorweg: Mehr als ein schwa- ches „Befriedigend“ hat der Entwurf nicht verdient. Für ein „Gut“ hat es leider nicht ge- reicht.
Untersuchungshaft ist keine Strafhaft, sondern dient allein der Sicherung des Strafver- fahrens. Für die Untersuchungsgefangenen gilt die Unschuldsvermutung. Das ist mehr als graue Theorie. Es kommt tatsächlich durchaus nicht selten vor, dass ein U-Häftling im Strafverfahren freigesprochen wird oder im Urteil lediglich mit einer Geldstrafe davon kommt, obwohl er zuvor mehrere Wochen oder Monate in Untersuchungshaft gesessen hat. Deswegen ist es richtig, wenn der Gesetzentwurf als zentralen Grundsatz fest- schreibt, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen anzuglei- chen ist.
Daher finde ich es extrem bedauerlich, dass die Landesregierung beim Arbeitslohn die Untersuchungsgefangen schlechter stellen will, als die Strafgefangenen. Strafgefange- ne verdienen durchschnittlich elf Euro pro Tag, die Regierung will aus Gründen der Fi- Seite 1 von 2 nanzlage nur sechs Euro ausgeben. Ich merke der Begründung des Gesetzentwurfs an, wie sehr Justizminister Schmalfuß an dieser Stelle mit dem Kollegen Wiegard ge- rungen hat. Sie beziehen sich in der Begründung auf unionsgeführte Bundesländer, die eine solche Schlechterstellung ebenfalls vorsehen. Mit Verlaub: Das kann ich als recht- liches Argument nicht durchgehen lassen. Das ebenfalls klamme Bremen sieht die Gleichstellung der Gefangenen vor. Ebenso das Gesetz in Hamburg, das noch aus der schwarz-grünen Zeit stammt. Die Unterscheidung zwischen U-Häftlingen und Strafge- fangenen ist aus unserer Sicht durch nichts gerechtfertigt. Wir sollten – nein wir müs- sen – den Entwurf an diesem Punkt ändern.
Der Entwurf der Landesregierung will, dass Untersuchungsgefangene weiterhin wäh- rend der Ruhezeit mit ihrer Zustimmung in gemeinsamen Hafträumen untergebracht werden sollen. Nun haben mehrere Vorfälle in Gefängnissen in der jüngeren Zeit, wenn auch außerhalb von Schleswig-Holstein gezeigt: Die gemeinschaftliche Unterbringung erwachsener Strafgefangener ist ein Problem. Wir sehen darin eine Gefahr für eine si- chere und gewaltfreie Untersuchungshaft. Machen wir uns nichts vor: Von einer „freiwil- ligen“ Entscheidung kann in der Extremsituation der Untersuchungshaft häufig nicht die Rede sein. Deshalb wollen wir eine Ausnahme von der Einzelunterbringung nur unter sehr engen Voraussetzungen zulassen, z.B. nur wenn eine Einzelunterbringung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gefangenen darstellen würde.
Ein allgemeines Problem des Vollzugs der Untersuchungshaft ist, dass die Gefangenen während der Freizeit zu lange in den Zellen eingeschlossen sind. Wir schlagen vor, ei- ne Regelung aus Hamburg zu übernehmen, nach der sich Untersuchungshäftlinge während der Freizeit zusammen mit anderen Häftlingen außerhalb ihrer Zellen aufhal- ten dürfen. Der Vorschlag der Landesregierung sieht bisher nur vor, dass den Gefan- genen dies gestattet werden kann, aber nicht muss. Ich befürchte, dass lange Ein- schlusszeiten für U-Häftlinge mit diesem Gesetzentwurf eher zementiert, als gelockert werden. Wenn wir das Schlechterstellungsverbot ernst nehmen, müssen wir auch an diesem Punkt den Gesetzentwurf verbessern.
Ein Punkt noch zu den jungen Untersuchungsgefangenen: Wir sind der Auffassung, junge Untersuchungsgefangene sollen möglichst – wenn sie das wollen – in Wohn- gruppen untergebracht werden. Das entspricht eher dem Bedürfnis der jungen Leute und ist für die psychologische Stabilisierung wichtig.
Ich möchte nicht alle Punkte aus dem Grünen Änderungsvorschlag hier ansprechen. Wir werden genug Zeit haben, den Gesetzentwurf im Ausschuss zu verbessern, damit wir ein wahrlich liberales und rechtstaatliches Untersuchungshaftgesetz bekommen. Diese Zeit sollten wir nutzen.



***



2

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen