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Silke Hinrichsen zu TOP 6 - Vollzug der Untersuchungshaft
Presseinformation Kiel, den 23. Februar 2011 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 6 Gesetzentwurf über den Vollzug der Untersuchungshaft Drs. 17/1255Seit 2006 wartet Schleswig-Holstein auf ein eigenes Untersuchungshaftvollzugsgesetz.Nachdem der erste Entwurf im Herbst 2009 der Diskontinuität anheim gefallen ist, versuchenwir es heute erneut mit der ersten Lesung eines Entwurfs, der allerdings nur auf den erstenBlick genau so aussieht wie in der letzten Wahlperiode.Zum einen steht im Gegenteil zum letzten Entwurf in der Einleitung und der Begründungdieses Gesetzes, dass die Landesregierung im Rahmen derHaushaltskonsolidierungsmaßnahmen beschlossen hat, die JVAs Flensburg und Itzehoe ausGründen der Wirtschaftlichkeit zu schließen. Damit setzt sich die Landesregierung über denBeschluss des Parlaments hinweg und gibt erneut die Schließung der kleinen JVAs bekannt.Aus Sicht des SSW kann ich dazu nur sagen, dass wir uns dies - angesichts der sorgfältigenArbeit und Veränderungen aus dem Justizministerium - nicht als Versehen vorstellen können.Akribisch sind nämlich sonstige Veränderungen in diesem Gesetzentwurf aufgenommenworden. 2Zum anderen trägt der neue Gesetzentwurf einen grundlegend anderen Tenor als der alte. Esgeht nämlich nicht mehr um die Schaffung eines fortschrittlichenUntersuchungshaftvollzugsgesetzes, sondern um Einsparungen. In dem vorangegangenenEntwurf gab es Maßnahmen, die das Land etwas kosten, um den Menschen, die inGefängnissen aufgrund eines Verdachtes und eines besonderem Haftgrundes sitzen, dieMöglichkeit zur Weiterentwicklung zu geben oder ihnen bei der Bewältigung ihrer Probleme zuhelfen. Davor schreckt das Land jetzt zurück und versucht wo es nur geht, die Situation der U-Häftlinge nicht zu verbessern.Auf die Anpassung der Eckvergütung für die Ausübung einer Arbeit oder Teilnahme an einerBeschäftigungsmaßnahme auf das Niveau der Strafgefangenen wird aus haushälterischenGründen verzichtet. Genau so, wie man im ersten Gesetzentwurf für eine solche Änderungargumentierte, argumentiert man jetzt für das Gegenteil. Das gleiche Bild sieht man beimTaschengeld. Die einstige Einführung des Taschengeldes ist für bedürftige U-Häftlinge auf einDarlehen reduziert worden. Im ersten Entwurf war das Taschengeld noch wichtig, um dieEntstehung subkultureller Abhängigkeiten zu verhindern. Im zweiten Entwurf wird dasTaschengeld ebenfalls aus haushälterischen Gründen nur noch als Darlehen gewährt. Was füreine Farce! Wie sich die Gewährung von Taschengeld als Darlehen für insolvente U-Häftlingegestalten soll oder wie das Angebot der Schuldnerberatung und die gleichzeitigen Kürzungenin diesem Bereich miteinander vereinbaren lassen - darauf gibt der Gesetzentwurf keineAntwort. Auch auf die damit verbundenen erhöhten Verwaltungskostenwird nicht eingegangen.Weitere Verschlechterungen für die U-Häftlinge gibt es bei den Besuchszeiten. Zukünftigwerden bei zwei Stunden Besuchszeit pro Monat auch die Besuche der Mitarbeiter derJugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe auf die reguläre Besuchszeit angerechnet. Undals wenn dies nicht schon schlimm genug ist, weil damit die Besuchszeiten für Familie und 3Freunde drastisch reduziert werden, werden auch noch Besuche in den Abendstunden und anden Wochenenden gestrichen. Im gleichen Atemzug will man die JVAs in Flensburg undItzehoe schließen und macht es damit für viele Familien und Freunde komplett unmöglich,Besuchszeiten wahrzunehmen. Familie und Freunde müssen dann schon Urlaub nehmen odergleich arbeitslos sein, aber dann können sie sich die Besuche aufgrund der hohenAnfahrtskosten auch nicht mehr leisten.All dies sind Verschlechterungen, die aus haushälterischen Gründen vollzogen werden. Das alteGesetz hatte einen Finanzierungsbedarf von 700.000 Euro pro Jahr. Der Finanzierungsbedarfdes jetzt vorliegenden Gesetzes bleibt unklar. Der Mehrbedarf an Personal wird in Teilen durchdie vorhandenen Haushaltsmittel abgedeckt, in Teilen wird nur der Bedarf genannt, aber keineKosten. Insgesamt steht das Gesetz und die Umsetzung der darin genannten Maßnahmen –vor allem auch die Maßnahmen, die entwicklungsfördernde Hilfestellungen leisten – unterdem Vorbehalt der Haushaltssituation. Und was das heißt, wissen wir ja alle längst zu genüge.Aus Sicht des SSW kann ich daher zu dem vorliegenden Entwurf nur sagen, dass wir einemderartigen Gesetz so nicht zustimmen. Heute ist die 1. Lesung und wir hoffen, dass im Rahmender Ausschussberatung angemessene Veränderungen vorgenommen werden.