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23.02.11 , 17:59 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 15 - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Schleswig-Holstein

Presseinformation Kiel, den 23. Februar 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 15 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Schleswig-Holstein Drs. 17/815, 17/1247

Der SSW begrüßt ausdrücklich die vorliegende Große Anfrage der Fraktion Die Linke zur
Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Land. Bisher waren unsere Diskussionen
zu diesem Thema immer eher auf Einzelschicksale, Berichte des Flüchtlingsbeauftragten und
Geschehnisse direkt vor Ort bezogen. Es fehlten aber eine statistische Grundlage und damit
auch Fakten zur Situation minderjähriger Flüchtlinge im Land. Die vorliegende Große Anfrage
gibt dazu erste Anhaltspunkte, obwohl ich aus Sicht des SSW auch sagen muss, dass die
Informationen in Teilen nicht belastbar sind, weil Daten fehlerhaft oder gar nicht erfasst
wurden und daher kein repräsentatives Bild abgeben.


Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind auf der politischen Tagesordnung erschienen, weil
es zum einen in Einzelfällen zu Verweigerungen bei der Inobhutnahme bei den Jugendämtern
und damit zu Verstößen gegen § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII kam und weil sie auch als Jugendliche
in die Abschiebehaft genommen wurden. Zum anderen gibt es in Schleswig-Holstein immer 2
mehr junge Flüchtlinge, die eine angemessene Betreuung und Unterstützung brauchen. Der
SSW forderte schon seit langem die Einrichtung einer Clearingstelle. Diese Forderung ist jedoch
leider bisher an der Ablehnung der Kommunen und der Haushaltslage des Landes gescheitert.
Aus unserer Sicht – um dies gleich vorweg zu nehmen – zeigt die Große Anfrage allerdings,
dass die Herausforderungen der Kommunen zur Betreuung der minderjährigen Flüchtlingen
nach wie groß sind und wir eine zentrale Anlaufstelle schaffen müssen.


Zum einen gibt es in bestimmten Kreisen – nämlich Ostholstein, Kiel, Schleswig und Flensburg
- eine sehr hohe Zahl an Flüchtlingen. Insgesamt steigt die Zahl der minderjährigen
unbegleiteten Flüchtlinge im Land, von 2007 bis 2010 in Schleswig zum Beispiel von 9 auf
mindestens 50 und in Ostholstein von 20 auf mindestens 102, zum anderen sind zum Beispiel
Nordfriesland oder Rendsburg kaum mit dieser Problematik beschäftigt.


Die erhobenen Daten weisen darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der jungen
Menschen aus Afghanistan oder dem Irak kommen, also aus Kriegsgebieten. Es sind gerade
nicht Kinder und Jugendliche, die mal ein Abenteuer erleben wollen. Diese Kinder kommen aus
Ländern, deren Heimat von Krieg zerstört ist und die auf der Flucht sind. Auf der Flucht vor
schrecklichen Erlebnissen, Gewalt und Totschlag und die eine neue Lebensperspektive suchen.


Interessante Ergebnisse bringt die Große Anfrage in Bezug auf die Vormundschaft. Zum einen
scheint es einen großen Unterschied zwischen den Amtsvormündern und den privaten
Vormundschaften zu geben. Bei den Amtsvormündern findet die Inobhutnahme häufig nicht
als sozialpädagogische Krisenintervention statt. Es gibt also kein Clearingverfahren, das die
Situation der jungen Menschen aufgreift und ihnen Schutz und Geborgenheit bietet. Dies wird
durch die Statistiken belegt. Von den von Anfang 2007 bis Ende 2009 ausländerbehördlich
erfassten 429 Jugendlichen haben 146 der unter 16-jährigen keinen Vormund bekommen. Der
Vormundschaftsverein lifeline in Lübeck belegt aber, wie wichtig es ist, einen Vormund zu
erhalten. In fast allen Fällen ist es dem Verein gelungen, einen Jugendhilfebedarf feststellen zu 3
lassen. Dies dürfte angesichts der Schicksalsschläge der jungen Menschen eigentlich eine
Selbstverständlichkeit sein, ist es aber nicht. Allerdings sind die Daten zu den
Jugendhilfeleistungen ebenso wenig belastbar wie die zum erzieherischen Bedarf. Und auch
die Informationen zu den Integrationsmaßnahmen sind wenig hilfreich. Wir wissen gerade
mal, dass 86 Flüchtlinge einen Sprachkurs besuchen bzw. besuchten.


Insgesamt scheint es eine hohe Anzahl von jungen Flüchtlingen zu geben, die noch vor dem
Ende des Clearingverfahrens wieder verschwunden sind. Die Zahl wird auf 335 geschätzt. Aus
Sicht des SSW ist die Inobhutnahme und das Clearingverfahren der jungen Menschen kein rein
ordnungspolitischer Vorgang, sondern dient dazu diesen Kindern die Hilfe zu kommen zu
lassen, die sie benötigen - also auch sozialpädagogische Hilfeleistungen. Es geht hier darum,
den jungen Menschen zu helfen. Sie brauchen eine dezentrale Unterbringung und eine
professionelle Begleitung bei der Klärung ihrer Situation. Dass heißt, es muss ausgebildete
Vormünder geben, die professionell begleitet werden. Dafür brauchen wir nicht nur die
Handreichung von Land in Sicht, wir brauchen auch eine professionelle Clearingstelle und eine
regelmäßige Datenerfassung, die um qualitative Methoden ergänzt wird, damit wir mehr
davon verstehen, wie wir ihnen helfen können. Angesichts der hohen Anzahl an jungen
Flüchtlingen, sind wir ihnen das schuldig.

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