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Silke Hinrichsen zu TOP 15 - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Schleswig-Holstein
Presseinformation Kiel, den 23. Februar 2011 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 15 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Schleswig-Holstein Drs. 17/815, 17/1247Der SSW begrüßt ausdrücklich die vorliegende Große Anfrage der Fraktion Die Linke zurSituation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Land. Bisher waren unsere Diskussionenzu diesem Thema immer eher auf Einzelschicksale, Berichte des Flüchtlingsbeauftragten undGeschehnisse direkt vor Ort bezogen. Es fehlten aber eine statistische Grundlage und damitauch Fakten zur Situation minderjähriger Flüchtlinge im Land. Die vorliegende Große Anfragegibt dazu erste Anhaltspunkte, obwohl ich aus Sicht des SSW auch sagen muss, dass dieInformationen in Teilen nicht belastbar sind, weil Daten fehlerhaft oder gar nicht erfasstwurden und daher kein repräsentatives Bild abgeben.Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind auf der politischen Tagesordnung erschienen, weiles zum einen in Einzelfällen zu Verweigerungen bei der Inobhutnahme bei den Jugendämternund damit zu Verstößen gegen § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII kam und weil sie auch als Jugendlichein die Abschiebehaft genommen wurden. Zum anderen gibt es in Schleswig-Holstein immer 2mehr junge Flüchtlinge, die eine angemessene Betreuung und Unterstützung brauchen. DerSSW forderte schon seit langem die Einrichtung einer Clearingstelle. Diese Forderung ist jedochleider bisher an der Ablehnung der Kommunen und der Haushaltslage des Landes gescheitert.Aus unserer Sicht – um dies gleich vorweg zu nehmen – zeigt die Große Anfrage allerdings,dass die Herausforderungen der Kommunen zur Betreuung der minderjährigen Flüchtlingennach wie groß sind und wir eine zentrale Anlaufstelle schaffen müssen.Zum einen gibt es in bestimmten Kreisen – nämlich Ostholstein, Kiel, Schleswig und Flensburg- eine sehr hohe Zahl an Flüchtlingen. Insgesamt steigt die Zahl der minderjährigenunbegleiteten Flüchtlinge im Land, von 2007 bis 2010 in Schleswig zum Beispiel von 9 aufmindestens 50 und in Ostholstein von 20 auf mindestens 102, zum anderen sind zum BeispielNordfriesland oder Rendsburg kaum mit dieser Problematik beschäftigt.Die erhobenen Daten weisen darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der jungenMenschen aus Afghanistan oder dem Irak kommen, also aus Kriegsgebieten. Es sind geradenicht Kinder und Jugendliche, die mal ein Abenteuer erleben wollen. Diese Kinder kommen ausLändern, deren Heimat von Krieg zerstört ist und die auf der Flucht sind. Auf der Flucht vorschrecklichen Erlebnissen, Gewalt und Totschlag und die eine neue Lebensperspektive suchen.Interessante Ergebnisse bringt die Große Anfrage in Bezug auf die Vormundschaft. Zum einenscheint es einen großen Unterschied zwischen den Amtsvormündern und den privatenVormundschaften zu geben. Bei den Amtsvormündern findet die Inobhutnahme häufig nichtals sozialpädagogische Krisenintervention statt. Es gibt also kein Clearingverfahren, das dieSituation der jungen Menschen aufgreift und ihnen Schutz und Geborgenheit bietet. Dies wirddurch die Statistiken belegt. Von den von Anfang 2007 bis Ende 2009 ausländerbehördlicherfassten 429 Jugendlichen haben 146 der unter 16-jährigen keinen Vormund bekommen. DerVormundschaftsverein lifeline in Lübeck belegt aber, wie wichtig es ist, einen Vormund zuerhalten. In fast allen Fällen ist es dem Verein gelungen, einen Jugendhilfebedarf feststellen zu 3lassen. Dies dürfte angesichts der Schicksalsschläge der jungen Menschen eigentlich eineSelbstverständlichkeit sein, ist es aber nicht. Allerdings sind die Daten zu denJugendhilfeleistungen ebenso wenig belastbar wie die zum erzieherischen Bedarf. Und auchdie Informationen zu den Integrationsmaßnahmen sind wenig hilfreich. Wir wissen gerademal, dass 86 Flüchtlinge einen Sprachkurs besuchen bzw. besuchten.Insgesamt scheint es eine hohe Anzahl von jungen Flüchtlingen zu geben, die noch vor demEnde des Clearingverfahrens wieder verschwunden sind. Die Zahl wird auf 335 geschätzt. AusSicht des SSW ist die Inobhutnahme und das Clearingverfahren der jungen Menschen kein reinordnungspolitischer Vorgang, sondern dient dazu diesen Kindern die Hilfe zu kommen zulassen, die sie benötigen - also auch sozialpädagogische Hilfeleistungen. Es geht hier darum,den jungen Menschen zu helfen. Sie brauchen eine dezentrale Unterbringung und eineprofessionelle Begleitung bei der Klärung ihrer Situation. Dass heißt, es muss ausgebildeteVormünder geben, die professionell begleitet werden. Dafür brauchen wir nicht nur dieHandreichung von Land in Sicht, wir brauchen auch eine professionelle Clearingstelle und eineregelmäßige Datenerfassung, die um qualitative Methoden ergänzt wird, damit wir mehrdavon verstehen, wie wir ihnen helfen können. Angesichts der hohen Anzahl an jungenFlüchtlingen, sind wir ihnen das schuldig.