Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Marret Bohn zum Krankenhausfinanzierungsgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort. Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 10 – Krankenhausfinanzierungsgesetz Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fax: 0431 / 988 - 1501 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53Marret Bohn: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 128.11 / 24.02.2011Zehntausende von Menschen brauchen bessere Pflegebedingungen Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vorab eine persönliche Bemerkung: Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Das sollten wir alle nicht vergessen. Es ist gut, aber nicht perfekt. Wir Grüne sind offen dafür, auf Bundes- und Länderebene das bestehende System zu verbes- sern. Kommen wir zur Situation in Schleswig-Holstein.Tausende von Menschen erkranken in Schleswig-Holstein an Krankenhausinfektionen und die Landesregierung meint, eine einfache Gesetzesänderung reicht aus. Zehntau- sende von Menschen in Schleswig-Holstein brauchen bessere Pflegebedingungen und die Landesregierung kommt nicht in die Puschen mit ihrer Initiative. Der Großteil der Fachwelt im Gesundheitswesen hält eine Gesetzesänderung bei der intersektoralen Zusammenarbeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich – und die Landesregie- rung wird aktiv. Da verstehe einer die Welt des Gesundheitsministers.Seine Welt ist offensichtlich eine Scheibe und sie dreht sich darum, bei den niederge- lassenen Ärztinnen und Ärzten den Eindruck zu erwecken, hier würde etwas für sie ge- tan. Das ist ja möglicherweise auch so, aber wo ist der Vorteil für die Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein? Das bleibt hier völlig unklar.Wir haben im Sozialausschuss eine Anhörung mit vielen Experten aus dem Gesund- heitswesen gehabt. Und ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei der Kolle- gin Sassen, die immer offen dafür ist, Anhörungen durchzuführen, damit wir zu Verbes- serungen bei der medizinischen Versorgung für die Patientinnen und Patienten kom- men können. Bei dieser Anhörung ist klipp und klar gesagt worden, dass nur fünf Pro- zent der ambulanten Leistungen im jetzt angesprochenen Bereich erbracht werden. Seite 1 von 2 Fünf Prozent der Leistungen und die Landesregierung zeigt hundert Prozent Einsatz. Sie zäumen das Pferd von hinten auf und wundern sich, dass der Applaus ausbleibt. Was bezwecken Sie denn mit dem vorliegenden Entwurf? Eine klare Ansage wäre da sehr hilfreich.Auch eine Begründung des Entwurfes hätten wir sehr begrüßt. Vielleicht hätte sie ein bisschen Licht ins gesundheitspolitische Dunkel dieses Gesetzentwurfes gebracht. A- ber selbst bei Sonnenschein betrachtet, ist eins klar: Sie gehen mal wieder den zweiten Schritt vor dem ersten. Erst muss das Versorgungsgesetz auf Bundesebene vorliegen, dann müssen wir sehen, welche neuen Kompetenzen auf die Länder zukommen wer- den.Für meine Fraktion sage ich ganz klar: Sie setzen im Gesundheitsbereich die völlig fal- schen Schwerpunkte. Und das dann auch noch in einer sehr befremdlichen Reihenfol- ge. Für uns Grüne steht fest: Wir brauchen mehr Transparenz im Bereich der intersekt- oralen Leistungen. Wir brauchen einheitliche Qualitätsstandards. Und wir brauchen fle- xible regionale Lösungen. Dann gibt es einen Vorteil für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das ist das Interesse meiner Fraktion, dafür werde ich mich einsetzen. Ich beantrage die weitere Beratung im Sozialausschuss. *** 2