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24.02.11 , 16:38 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 19 – Selbstbestimmungsstärkungsgesetz Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Landeshaus Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Marret Bohn: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 132.11 / 24.02.2011 Sebstbestimmung stärken Im Juni 2009 haben die Abgeordneten der 16. Legislaturperiode das Selbstbestim- mungsstärkungsgesetz beschlossen – in großer Einigkeit und interfraktionell. Sie haben damit ein Zeichen gesetzt, dass es auch in der Politik möglich ist, ein Ziel gemeinsam zu verfolgen. Was beim Thema Pflege aus meiner Sicht auch angemessen und sinnvoll ist.
Pflege ist eines der Zukunftsthemen unserer Gesellschaft, da sind wir uns alle einig. Wichtig und zentral am Landesgesetz war und ist der Perspektivenwechsel. Ganz be- wusst trägt es nicht das Wort „Heim“ im Titel. Das Landesgesetz war nötig, weil nach der Föderalismusreform das alte Heimrecht seine Gültigkeit verloren hatte. Aber diese Formalität war nur der Anlass für etwas Wichtigeres. Bei diesem Gesetz ging es in ers- ter Linie um einen Perspektivenwechsel. Es ging um eine Stärkung der Rechte und der Selbstbestimmung von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf. Für uns Grü- ne ist es eine grundlegende Frage von Gerechtigkeit, dass die Selbstbestimmung im Vordergrund steht. Daran, wie eine Gesellschaft mit Pflege- und Unterstützungsbedürf- tigen umgeht, zeigt eine Gesellschaft ihr wahres Gesicht. Und – wenn es gut gelingt – ihre wahre Stärke.
Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz regelt, was der Staat tun kann und muss, da- mit Menschen, die nicht vollständig selbständig in ihrem privaten Umfeld leben, nicht in ihren Rechten eingeschränkt werden. Und es regelt, dass sie – wenn nötig – angemessenen Schutz erhalten. Wer nicht in seiner privaten Wohnung lebt, der muss sich an die Regeln eines gemeinschaftlichen Wohnens und Lebens gewöhnen. Hier müssen Qualitätsstandards gewährleistet und Freiheitsgrade garantiert werden. Ob und wie das umgesetzt wird, muss staatlich kontrolliert werden. Dieses Gesetz soll für mehr Qualität, mehr Transparenz, mehr Entscheidungsfreiheit, mehr Sicherheit sorgen. Es stärkt die Teilhabe von Menschen mit Pflegebedarf in der von ihnen selbst gewählten Wohnform.


Seite 1 von 2 Über diese Zielsetzungen herrschte damals Einvernehmen. Einvernehmen bei Fach- verbänden, Anbietern, Pflegekassen, Heimaufsicht – UND bei allen Fraktionen. ABER wir haben dieses Ziel bisher noch nicht erreicht. Warum?
An zwei Punkten sieht das Gesetz eine Verordnungsermächtigung vor: zur Regelung konkreter personeller, fachlicher und baulicher Anforderungen in stationären Einrich- tungen und für ein Gütesiegel „Betreutes Wohnen“. Bei beiden Punkten kommt es auf diese Detailvorgaben an. Und die liegen nach eineinhalb Jahren immer noch nicht vor. Dieses Schneckentempo ist ein Armutszeugnis für dieses wichtige Thema.
Da nützt auch die Mama in der Pflege nichts, die so oft vom Minister angeführt wird. Natürlich müssen die Verordnungen gemeinsam mit den betroffenen Menschen und Anbietern entwickelt werden. Natürlich handelt es sich um eine komplizierte und sensib- le Materie. Und natürlich gibt es Interessenkonflikte. Dennoch habe ich kein Verständ- nis dafür, dass eine Kleine Anfrage zum Thema damit abbügelt wird, dass es „einen er- heblichen Abstimmungsbedarf“ gibt und „keine konkrete Aussage“ darüber getroffen werden kann, „zu welchem Zeitpunkt mit einer Durchführungsverordnung zu rechnen ist“. Die Landesregierung durchkreuzt die gemeinsame Zielsetzung unserer KollegIn- nen aus der 16. Legislaturperiode. Sie bremst einen überfälligen Modernisierungspro- zess aus.
Ich appelliere an Sie, verehrte KollegInnen, treten wir in die Fußstapfen unserer Vor- gängerInnen und stimmen wir dem vorgelegten Antrag für eine umgehende Vorlage der ausstehenden Verordnungen zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz zu. Das wäre ein gutes Signal für die Stärkung der Selbstbestimmung in Schleswig-Holstein.



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