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Flemming Meyer zu TOP 19 - Selbstbestimmungsstärkungsgesetz
PresseinformationKiel, den 24. Februar 2011 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 19 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz Drs. 17/1226Im Plenarprotokoll vom September 2007 ist nachzulesen, wie der damaligeOppositionspolitiker Heiner Garg der Landesregierung in Sache Pflege Beine machenwollte, als es um einen Antrag zur Orientierung der Pflege an die Menschen ging. Damalswar bereits mehrere Jahre im Landtag über eine Verbesserung der Situation imambulanten und stationären Bereich gerungen worden.Jetzt schreiben wir das Jahr 2011, und die Landesregierung muss sich die gleiche Kritikvon der Opposition anhören; nur dass jetzt die FDP die Regierung stellt und die SPD aufder Oppositionsbank sitzt.Das Ganze entpuppt sich als ein würdeloses Schauspiel, das auf dem Rücken derBewohnerinnen und Bewohner der Alteneinrichtungen ausgetragen wird.Mehr als ein halbes Jahr ist vergangen, seit die Landesregierung auf die Kleine Anfrageder Kollegin Pauls den Abstimmungsprozess als noch nicht abgeschlossen bezeichnete.Jetzt also der Antrag. 2Wird der endlich die Verabschiedung der Durchführungsverordnung beschleunigenhelfen, einfach, weil die Landesregierung langsam aber sicher das schlechte Gewissenplagt? Landauf landab beschäftigten sich Seniorenbeiräte, Mitbestimmungsgremienoder auch einzelne Gemeinden mit der Frage, wann endlich dieDurchführungsverordnung kommt.Ein menschenswürdiges Leben im Alter, zu dem auch und gerade die Selbstbestimmunggehört, genießt in Schleswig-Holstein Verfassungsrang. Die Grundlagen, also personelleAusstattung, bauliche Mindestanforderungen und die Regelungen derMitbestimmungen in den Einrichtungen, bleiben aber offen - bis das Ministeriumendlich eine entsprechende Verordnung erlässt, wie es das Gesetz vorschreibt.Warum müssen sich Heimaufsicht und Bewohnerinnen und Bewohner immer noch mitden vergleichsweise laschen Grundlagen des Heimgesetzes herumplagen, wenn wirschon lange ein modernes Gesetz haben? Wir können über die Gründe nur spekulieren,also ob hinter den Verzögerungen Lobbyinteressen stecken von Heimbetreibern, dieMehrausgaben fürchten oder einfach eine überforderte Ministerialbürokratie.Die Gründe liegen tiefer: Das neue Gesetz mit dem anspruchsvollen Titel ist mehr als nureinfach ein neues Gesetz. Mit der Föderalismusreform sollte die Betreuungssituation inAlter, im Pflegefall oder bei einer Behinderung generell auf eine neue Grundlage gestelltwerden. Die Ansprüche an eine gute Versorgung im Alter haben sich in den letztenJahren grundlegend verändert. Damit Schritt zu halten, scheint ein generelles Problemaller Bundesländer zu sein. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits Rechtsverordnungenzum Einrichtungsqualitätsgesetz erlassen; Hamburg musste dagegen dieentsprechenden Verordnungen zum Hamburgischen Wohn- undBetreuungsqualitätsgesetz zurückziehen. Andere Bundesländer, wie NachbarNiedersachsen, haben noch gar kein Gesetz verabschiedet. 3Damit soll das Fehlen einer entsprechenden Verordnung in Schleswig-Holsteinkeineswegs entschuldigt werden. Sie bleibt dringend notwendig. Aber es zeigt sich, dasssich auch andere bei der Sicherung der Qualität in der Pflege mit konventionellemVorgehen schwer tun. Ich möchte den Minister darum ausdrücklich ermutigen, aus demunerträglichen Ritual von Kostenabwägung und Nutzerinteressen auszusteigen.Gerade weil das Gesetz die Wohn- und Betreuungssituation dauerhaft verbessern will,sollte über dessen Grundlagen ein offener Dialog geführt werden, in dem die Interessenmöglichst aller Beteiligten zum Zuge kommen. Nur ein offener und öffentlicher Dialogkann dazu beitragen, dass der Kompromiss, der Eingang in die Verordnung finden wird,auch wirklich tragfähig ist.Ich würde mir wünschen, wenn dieser Dialog auf Grundlage eines ersten Entwurfes ausdem Sozialministerium so öffentlich wie möglich in den nächsten Wochen eröffnetwerden wird.