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24.02.11 , 17:17 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Länderfinanzausgleich und zur Haushaltshoheit des Landes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 20, 23, 34 – Haushaltshoheit und Landeshaus Länderfinanzausgleich Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
Monika Heinold: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 133.11 / 24.02.2011

Das Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse darf nicht in Frage gestellt werden
Mit dem Solidarpakt II wurde die bestehende Finanzverfassung zwischen Bund und Ländern nur bis 2020 festgeschrieben. In den nächsten Jahren muss es also eine Ver- ständigung darüber geben, wie die Weichen für einen solidarischen und tragfähigen Fi- nanzausgleich im größer gewordenen Deutschland zukünftig gestellt werden sollen.
Wie viel Sprengstoff in dieser Debatte steckt, zeigt die von drei Geberländern angedroh- te Klage. Angesichts der Vorgaben der Schuldenbremse und angesichts der Auswir- kungen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise ist auch bei den Geberländern die Haus- haltslage enger geworden.
Kein Bundesland ist so aufgestellt, dass es einen Solidarbeitrag zahlen kann, ohne sich dabei selbst zu verschulden. Das Beispiel Hessen macht die Schräglage der öffentli- chen Finanzen besonders deutlich: 2010 musste das Land genauso viel in den Länder- finanzausgleich einzahlen, wie es Kredite aufnehmen musste. Ohne Länderfinanzaus- gleich könnte Hessen die Vorgaben der Schuldenbremse schon 2011 einhalten – mit Länderfinanzausgleich muss es die Leistungen seiner BürgerInnen drastisch kürzen. Deshalb ist es verständlich, dass die Geberländer nervös werden.
Kein Verständnis haben wir Grüne allerdings dafür, wenn jetzt damit gedroht wird, das Solidarprinzip des Finanzausgleichs grundsätzlich in Frage zu stellen. Der Anspruch, dass es in Deutschland ein Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse geben muss, darf nicht in Frage gestellt werden!
Was in Frage gestellt werden muss, ist hingegen die Tatsache, dass die Steuereinnah- men schon lange nicht mehr ausreichen, um in Kommunen, Land und Bund die Ausga-
Seite 1 von 2 ben im bisherigen Umfang zu finanzieren. Deshalb muss in der Debatte um die neue Finanzverfassung zuerst geklärt werden, welche Standards Grundlage unseres Sozial- staats sein sollen und welche Einnahmen dazu notwendig sind.
Und es muss endlich geklärt werden, wie die hoch verschuldeten Länder mit Hilfe eines Altschuldentilgungsfonds entlastet werden können.
In einem zweiten Schritt stellt sich dann die Frage, wie die Einnahmen zwischen den Bundesländern gerecht verteilt werden können.
Soll ein neuer Finanzausgleich Erfolg haben, muss er von allen Beteiligten akzeptiert und als fair eingestuft werden. Das Ergebnis der Umverteilung muss als gerecht emp- funden werden, es muss eine Ausgewogenheit zwischen Leistungs- und Solidaritäts- prinzip sowie ein Anreizsystem für eigene Einnahmen geben.
Und es muss allen Beteiligten klar sein: Der Finanzausgleich ist kein Defizitausgleich, er ist ein Ausgleich der Pro-Kopf-Einnahmen, um gleichwertige Lebensbedingungen her- zustellen.
Deshalb ist es nicht zu akzeptieren, wenn die Geberländer die Ausgabeseite der Neh- merländer kritisieren, also beispielsweise das Angebot beitragsfreier Kindergartenplät- ze, denn ohne diese Gestaltungshoheit der Länder hätte der Föderalismus insgesamt keine Existenzberechtigung mehr.
Die Landesregierung hat zugesagt, sich ergebnisoffen und zügig in die Debatte um die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs einzumischen. Mit unserem Antrag fordern wir nun das Parlament auf, in dem anstehenden Prozess nicht Zuschauer sondern Akteur zu sein.
Wir müssen die Frage zulassen, ob der Finanzausgleich zwischen den Ländern zukünf- tig - beispielsweise durch eine Strukturkomponente bei der Verteilung der Umsatzsteu- erpunkte - besser gelingen kann als durch den bisherigen horizontalen Ausgleich zwi- schen den Ländern. Wir müssen darüber diskutieren, wie es gelingen kann, dass es sich für Geber- wie für Nehmerländer wieder lohnt, die eigenen Einnahmen zu erhöhen.
Der Änderungsantrag von CDU und FDP nimmt unsere Inhalte weitestgehend auf, wir übernehmen diese Änderungen und bitten, über den so geänderten Grünen Antrag ab- zustimmen.
Mit unserem zweiten Antrag wollten wir die Landesregierung auf ihrem eingeschlage- nen Weg unterstützen, sich der Klage des Landtages beim Bundesverfassungsgericht gegen die Aufnahme der Schuldenbremse im Grundgesetz anzuschließen.
Scheinbar ist dieses von CDU und FDP so nicht gewollt, der Änderungsantrag ist win- delweich. Dann eben nicht. Wir ziehen unseren Antrag zurück und damit entfällt eine Abstimmung über beide Anträge.
Den Antrag der Linken zu den Altschulden lehnen wir ab. Die Forderung, alle Steuer- senkungen der letzen Jahre zurückzunehmen würde unter anderem auch das Ehrenamt und die Kinderfreibeträge betreffen. Dem können wir nicht zustimmen.
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