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Anke Spoorendonk zu TOP 28 - Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU politisch gestalten
PresseinformationKiel, den 25. Februar 2011 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 28 Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU politisch gestalten Drs. 17/1284Am 1. Mai werden als letzte der wirtschaftlich politisch starken EU-Mitgliedsländer auchDeutschland und Österreich die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit einführen. Der Zwang,vor Arbeitseintritt ein Arbeitsvisum zu beantragen, fällt damit. Stattdessen können ab dem 1.Mai Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den EU-Ländern, die 2004 der EuropäischenUnion beitraten, ohne Antragsfrist und Erlaubnis in Deutschland arbeiten.Bereits vor fünf Jahren haben Großbritannien, Schweden und Irland ihre Grenzen geöffnet.Damit haben wir solide Erfahrungen über die Auswirkungen einer freien Zuwanderung. Wenigüberraschend kann man überall dort Lohndumping und massiven Arbeitsplatzverlustebeobachten, wo es keine Standards gibt. So lag das Einkommen der Mittelosteuropäer inGroßbritannien um ein Drittel unter dem der Einheimischen, wie die Hans-Böckler-Stiftungermittelt hat. Nicht wegzuwischen ist somit die Tatsache, dass Unternehmen – wo es ihnenmöglich gemacht wird - die Bereitschaft der Einwanderer ausnutzen, für wenig Gelder zuarbeiten; denn die Löhne liegen dann immer noch über dem, was sie in ihrer Heimat verdienthätten. Das ist aber nur ein Grund für diese Entwicklung. Darüber hinaus spielen schwierige 2Anerkennungsverfahren eine große Rolle. In Deutschland diskutieren wir seit Jahren darüber,wie Berufsabschlüsse zügig anerkannt werden. Bis wir ein transparentes und klares Verfahrenhaben, müssen sich viele Akademiker immer noch in ungelernten Berufen herumschlagen undniedrige Löhne akzeptieren. Das ist ein unhaltbarer Zustand.Der andere Grund ist das Fehlen jeglicher Standards. Mindestlohn, Tarifbindung und sichereArbeitsbedingungen fehlen in vielen Branchen. Die Tarifpartner konnten Mindestlöhne undMindeststandards nicht umsetzen - und wie die Diskussion auf politischer Ebene aussieht,brauche ich keinem in diesem Hohen Hause zu erzählen. Die Nachtverhandlungen amWochenende zu Hartz IV lassen grüßen!Trotzdem wird sich ohne verpflichtenden und flächendeckenden Mindestlohn Lohndumpingbreitmachen. Das Problem hätte bereits vor Jahren gelöst werden können. DieBundesregierung hat aber die EU-Fristen untätig verstreichen lassen. Parallel dazu wurdenLeiharbeitsverhältnisse ausgeweitet und die Zahl der prekär Beschäftigten undScheinselbständigen explodierte nahezu; ein idealer Nährboden für Lohndumping.Stundenlöhne von 5 oder 6 Euro sind bereits vor Öffnung der Grenzen keineswegsgesetzeswidrig. Ganz im Gegenteil, sie werden sogar noch mit Steuergeldern als so genannteAufstocker im Rahmen von Hartz IV subventioniert. Völlig legal unterstützt der Staat mitanderen Worten Unternehmen dabei, Mindestlöhne und Mindeststandards zu untergraben.Der SSW schließt sich aus dieser Erkenntnis heraus den Forderungen des EuropäischenGewerkschaftsbundes an, der eine Revision der Entsenderichtlinie anregt. Arbeitnehmer, diebei einer polnischen Firma in Deutschland arbeiten, müssen Anrecht auf den hiesigen Tarifhaben. Darüber hinaus können über diesen Weg Mindestbestimmungen festgelegt werden.Mit einer Revision der Entsenderichtlinie beenden wir dann auch die Ungerechtigkeit, dass fürdie gleiche Arbeit auf der gleichen Baustelle unterschiedliche Löhne gezahlt werden.Darüber hinaus muss der Landtag dafür sorgen, dass die Tariftreue dauerhafte Grundlageöffentlicher Vergabe in Schleswig-Holstein wird. Tariftreue ist und bleibt eines derwirkungsvollsten Möglichkeiten, um Lohndumping gar nicht erst entstehen zu lassen. 3Der SSW ist davon überzeugt, dass neben der Tariftreue und der Einführung einesMindestlohns die Revision der Entsenderichtlinie zu den wichtigen Stellschrauben gehört, dieArbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union politisch zu gestalten. Genaudarum geht es schließlich; denn Freizügigkeit, das zeigt sich auch und gerade im deutsch-dänischen Grenzland, ist keine Einbahnstraße.