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24.03.11 , 17:18 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Der Spielsucht kann man mit dem bisherigen Glücksspielstaatsvertrag nicht beikommen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 174/2011 Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kiel, Donnerstag, 24. März 2011 Stellvertretende Vorsitzende Günther Hildebrand, MdL Spielsucht Parlamentarischer Geschäftsführer

Wolfgang Kubicki: Der Spielsucht kann man mit dem bisherigen Glücksspielstaatsvertrag nicht beikommen



www.fdp-sh.de In seiner Rede zu Top 13+46 (Schuldner- und Insolvenzberatung stärken) sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Ein Problem wird nicht aus der Welt geschafft, indem man die dazu füh- renden Umstände verbietet. Bereits die amerikanische Prohibition gegen den Alkoholkonsum aus dem Jahr 1920 hat uns die Konsequenzen eines Verbotes vor Augen geführt.“ Das damalige Verbot habe weder das Prob- lem der Alkoholsucht und seiner gewalttätigen Auswirkungen bekämpft, noch habe es den Alkoholkonsum eingedämmt. Ähnliches ließe sich beim Glücksspiel erkennen, so Kubicki.
„Mit der Begründung, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern, hat der Gesetzgeber sein Monopol gesichert. Mit den Zie- len sind wir allerdings kläglich gescheitert.“ Die Spielsucht habe seit der Einführung des Monopols zugenommen und sei im Vergleich zu anderen europäischen Ländern mit liberalisierten Glücksspielmärkten nicht zu- rückgegangen. Durch das Internet und die Dienstleistungsfreiheit sei es heute faktisch nicht mehr möglich, ausländische Wettanbieter vom deut- schen Markt fernzuhalten, stellt Kubicki klar.
„Wir können nur etwas kontrollieren und lenken, wenn es unter unserer Aufsicht steht. Glücksspiele und die damit einhergehende Spielsucht kön- nen nur kontrolliert werden, wenn sie auch unserer Aufsicht unterstehen.“ Der Spielerschutz sei im Gesetzesentwurf ausführlich über mehrere Pa- ragraphen geregelt. Anbieter würden gesetzlich verpflichtet, ein ange- messenes Sozialkonzept zu entwickeln, indem sie Maßnahmen zur Vor- beugung gegen pathologisches Spielverhalten ergreifen müssten, so Ku- bicki.
„Ich vernehme auch die positiven Stimmen von Paritätischen Wohlfahrts- verbänden und Suchtstellen. Sie sehen mittlerweile, dass man der Spiel- sucht mit den Mitteln des bisherigen Glücksspielstaatsvertrages nicht bei- kommen kann.“ Den Suchtstellen könnte beispielsweise zukünftig ein Prozent des Abgabenaufkommens für Präventions- und Suchtarbeit zu- kommen, plädierte Kubicki abschließend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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