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24.03.11 , 18:05 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 16 - Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten

Presseinformation
Kiel, den 23. März 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen

TOP 16 Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten Drs. 17/1354

Das Internet dient der Kommunikation und Informationsbeschaffung. Es ist ein
Massenphänomen und wir können uns eine Welt ohne das Internet nicht mehr vorstellen. Aber
das Internet hat auch seine Schattenseiten. Die Zahl der Internetvergehen, die von
skrupellosen Anbietern, Datenjägern und Betrügern begangen wird, steigt rasant und kostet
jedes Jahr Millionen. Via Datenverbindung werden Vergehen geplant und koordiniert oder sind
selbst das Mittel, um so etwas zu machen. Dies sind Gründe genug für den Gesetzgeber
initiativ zu werden.


Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Auswahl stehen, um die Probleme zu beheben.
Die Datenspeicherung ist dabei nur eine dieser Maßnahmen, aber aufgrund des
Grundrechtseingriffs das meist umstrittene. Es geht um den Zugriff auf die
Telekommunikationsdaten: wer hat mit wem, wie lange, von wo aus und wie oft telefoniert,
Mails gesendet und SMS-Botschaften geschickt? Die Speicherung dieser Daten und damit ein
möglicher Zugriff auf diese sind nur ein Bestandteil in der Strafverfolgung. Der menschliche 2
Faktor ist jedoch weiterhin notwendig, um aus den Daten die richtigen Rückschlüsse zu ziehen.
Ohne Ermittler funktioniert nur die Speicherung, aber die Daten an sich sind nichtssagend.


Der Datenschutzbeauftragte spricht in seinem aktuellen Bericht vom „Nötigen und
Sinnvollen“, was die Speicherung betrifft. Die Grundrechtseinschränkung ist der zentrale
Aspekt, den es bei der Speicherung von Verkehrsdaten abzuwägen gilt. Das Spannungsfeld
liegt hier zwischen Strafverfolgung und Informationsfreiheit. In diesem Zusammenhang gilt
für den SSW der Grundsatz: so viel Informationsfreiheit wie möglich. Wer zum Zweck der
Strafverfolgung die Bürgerrechte leichtfertig opfert, dem bleibt zum Schluss nichts mehr, was
er schützen kann. Wer allerdings - wie die CDU - behauptet, dass Verbrechensbekämpfung und
Gefahrenabwehr nicht im Gegensatz zu Bürgerrechten steht, konstruiert einen völlig falschen
Zusammenhang. Der Grundrechtsschutz der Bürger genießt Vorrang und die
Strafverfolgungsbehörden müssen ihre Maßnahmen damit in Einklang bringen. Folgerichtig
liegt der beste Weg in der Mitte zwischen totaler Erfassung und völliger Datenanonymität. Wir
benötigen einen effektiv eingesetzten Mix von Maßnahmen, der offen und öffentlich diskutiert
wird.


Die Erfahrungen zeigen, dass einmal erfasste Daten eine Tendenz zur Verselbständigung
haben. Darum erscheint die kurzfristige Vorratsdatenspeicherung mit einer kontrollierten
Vernichtung der Daten vielleicht ein gangbarer Kompromiss zu sein. Aber auch hier gilt es, die
Erfahrungen und Effekte wissenschaftlich auszuwerten. Die Evaluation auf EU-Ebene hat in
diesem Jahr sowohl unter Berücksichtigung der Prüfung des Europäischen Gerichtshofes als
auch unter den engen Voraussetzungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu
erfolgen.


Eine dauerhafte Lösung kann das nicht sein. Die im Bericht des Datenschutzbeauftragten
genannte „Vorratsdatenspeicherung Light“ zeigt einen möglichen Weg auf. Alle Beteiligten,
also sowohl die Nutzer als auch die Ermittlungsbehörden sollten sich an einen Tisch setzen, um 3
effektive und gleichzeitig grundrechtsverträgliche Vorgehensweisen zur Bekämpfung der
Kriminalität im Internet zu entwickeln.


Das Internet als Massenphänomen muss demokratisch kontrolliert werden. Fragen der
Datensicherheit müssen im Landtag, im Bundestag und im Europaparlament debattiert und
entschieden werden. Diese Kompetenz liegt auch weiterhin bei uns und wir sollten uns diese
nicht aus der Hand nehmen lassen.

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