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Silke Hinrichsen zu TOP 16 - Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten
PresseinformationKiel, den 23. März 2011 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 16 Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten Drs. 17/1354Das Internet dient der Kommunikation und Informationsbeschaffung. Es ist einMassenphänomen und wir können uns eine Welt ohne das Internet nicht mehr vorstellen. Aberdas Internet hat auch seine Schattenseiten. Die Zahl der Internetvergehen, die vonskrupellosen Anbietern, Datenjägern und Betrügern begangen wird, steigt rasant und kostetjedes Jahr Millionen. Via Datenverbindung werden Vergehen geplant und koordiniert oder sindselbst das Mittel, um so etwas zu machen. Dies sind Gründe genug für den Gesetzgeberinitiativ zu werden.Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Auswahl stehen, um die Probleme zu beheben.Die Datenspeicherung ist dabei nur eine dieser Maßnahmen, aber aufgrund desGrundrechtseingriffs das meist umstrittene. Es geht um den Zugriff auf dieTelekommunikationsdaten: wer hat mit wem, wie lange, von wo aus und wie oft telefoniert,Mails gesendet und SMS-Botschaften geschickt? Die Speicherung dieser Daten und damit einmöglicher Zugriff auf diese sind nur ein Bestandteil in der Strafverfolgung. Der menschliche 2Faktor ist jedoch weiterhin notwendig, um aus den Daten die richtigen Rückschlüsse zu ziehen.Ohne Ermittler funktioniert nur die Speicherung, aber die Daten an sich sind nichtssagend.Der Datenschutzbeauftragte spricht in seinem aktuellen Bericht vom „Nötigen undSinnvollen“, was die Speicherung betrifft. Die Grundrechtseinschränkung ist der zentraleAspekt, den es bei der Speicherung von Verkehrsdaten abzuwägen gilt. Das Spannungsfeldliegt hier zwischen Strafverfolgung und Informationsfreiheit. In diesem Zusammenhang giltfür den SSW der Grundsatz: so viel Informationsfreiheit wie möglich. Wer zum Zweck derStrafverfolgung die Bürgerrechte leichtfertig opfert, dem bleibt zum Schluss nichts mehr, waser schützen kann. Wer allerdings - wie die CDU - behauptet, dass Verbrechensbekämpfung undGefahrenabwehr nicht im Gegensatz zu Bürgerrechten steht, konstruiert einen völlig falschenZusammenhang. Der Grundrechtsschutz der Bürger genießt Vorrang und dieStrafverfolgungsbehörden müssen ihre Maßnahmen damit in Einklang bringen. Folgerichtigliegt der beste Weg in der Mitte zwischen totaler Erfassung und völliger Datenanonymität. Wirbenötigen einen effektiv eingesetzten Mix von Maßnahmen, der offen und öffentlich diskutiertwird.Die Erfahrungen zeigen, dass einmal erfasste Daten eine Tendenz zur Verselbständigunghaben. Darum erscheint die kurzfristige Vorratsdatenspeicherung mit einer kontrolliertenVernichtung der Daten vielleicht ein gangbarer Kompromiss zu sein. Aber auch hier gilt es, dieErfahrungen und Effekte wissenschaftlich auszuwerten. Die Evaluation auf EU-Ebene hat indiesem Jahr sowohl unter Berücksichtigung der Prüfung des Europäischen Gerichtshofes alsauch unter den engen Voraussetzungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zuerfolgen.Eine dauerhafte Lösung kann das nicht sein. Die im Bericht des Datenschutzbeauftragtengenannte „Vorratsdatenspeicherung Light“ zeigt einen möglichen Weg auf. Alle Beteiligten,also sowohl die Nutzer als auch die Ermittlungsbehörden sollten sich an einen Tisch setzen, um 3effektive und gleichzeitig grundrechtsverträgliche Vorgehensweisen zur Bekämpfung derKriminalität im Internet zu entwickeln.Das Internet als Massenphänomen muss demokratisch kontrolliert werden. Fragen derDatensicherheit müssen im Landtag, im Bundestag und im Europaparlament debattiert undentschieden werden. Diese Kompetenz liegt auch weiterhin bei uns und wir sollten uns diesenicht aus der Hand nehmen lassen.