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25.03.11 , 11:21 Uhr
FDP

Anita Klahn: Aufarbeitung der Heimerziehung in den 50er/60er Jahren mahnt für die Zukunft

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 179/2011 Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kiel, Freitag, 25. März 2011 Stellvertretende Vorsitzende Günther Hildebrand, MdL Heimerziehung Parlamentarischer Geschäftsführer

Anita Klahn: Aufarbeitung der Heimerziehung in den 50er/60er Jahren mahnt für die Zukunft



www.fdp-sh.de In ihrer Rede zu Top 48 (Runder Tisch Heimerziehung auf Bundesebene) sagt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„Für eine rechtliche oder ethische Bewertung der Geschehnisse in der Heimerziehung als ‚Unrecht’ mussten Kriterien gefunden werden, die über das subjektive Erleben hinausgehen. Das Hinterfragen der damaligen Be- dingungen zur Heimerziehung und die Darstellung der Strukturen, der Verantwortlichkeiten und der rechtlichen Grundlagen geben dafür eine sachliche Basis.“ Die Vorwürfe würden umso schwerer wiegen, da in dem Bericht dargestellt werde, dass den Erzieherinnen und Erziehern durch- aus bewusst gewesen sei, dass es ein Züchtigungsverbot gab und trotz- dem sei dagegen verstoßen worden, so Klahn.
„Das daraus resultierende persönlich erfahrene Leid ist für jeden individu- ell prägend für das weitere Leben und kann nicht mit sachlich festgelegten Kriterien gewertet werden.“ Die Verantwortung für die Übergriffe könne nicht einzelnen zugeordnet werden, sondern vielmehr sei es eine gemein- schaftliche Verantwortung von Eltern, Vormündern und Pflegern, Landes- jugendämtern, Vormundschaftsgerichten, Trägern der öffentlichen und freien Einrichtungen, Heimleitungen und –personal. „Insofern ist es jetzt nur folgerichtig, dass der Bund, die Länder und die Kirche sich gemein- sam der Verantwortung stellen. Die Einrichtung eines bundesweiten Fonds oder einer Stiftung halten wir für sinnvoll.“ Getragen werden solle der Fonds oder die Stiftung jeweils zu einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie Katholischer Kirche, Evangelischer Kirche und de- ren Wohlfahrtsverbänden und Ordensgemeinschaften. Der Runde Tisch halte eine Summe von 120 Millionen Euro für erforderlich.
„Wir müssen auch klären, wie wir im Land selbst damit umgehen wollen. Ich vertrete die Auffassung, dass eine Einbindung der Kommunen nicht sinnvoll erscheint, sondern dass der finanzielle Beitrag Schleswig- Holsteins allein vom Land zu tragen ist.“ Geschehenes Unrecht und Leid könnten nicht mit Geld aufgewogen werden, aber der Prozess mahne, dass in der Jugendhilfe genau hingesehen werden müsse, damit sich zu- künftig ähnliches nicht wiederhole, so Klahn abschließend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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