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25.03.11 , 12:17 Uhr
SPD

Marion Sellier zu TOP 24: Verdacht von Interessenvermischung sorgfältig prüfen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 25. März 2011


TOP 24, Trennung von öffentlicher Aufgabe und wirtschaftlichen Interessen bei der Genehmigung und Kontrolle von Sondermüllbeseitigung - GOES umstrukturieren (Drucksache 17/1364)



Marion Sellier:

Verdacht von Interessenvermischung sorgfältig prüfen


Die Gesellschaft zur Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen (GOES) nimmt als beliehenes Unternehmen hoheitliche Aufgaben zentral für Schleswig-Holstein seit vielen Jahren wahr. Bisher hat die GOES ihre Verwaltungsaufgaben, wie Durchführung der Nachweisverordnung, die Bestätigung von Entsorgungsnachweisen, die Erteilung von Transportgenehmigungen, die Notifizierung von internationalen Abfallverbringungen und ihre Funktion als Knotenstelle für die Datenkommunikation mit den anderen Bundesländern gut und politisch unauffällig erfüllt.
In Schleswig-Holstein gibt es jährlich etwa 80.000 bis 90.000 Entsorgungsvorgänge mit gefährlichen Abfällen. Gefährliche Abfälle sind besonders überwachungsbedürftig. Das heißt: Die Entsorgung jeder einzelnen Charge muss durch einen so genannten Begleitschein nachgewiesen werden.
Aktuell die Vorfälle um die Lieferung von giftigen Abfällen aus der ukrainischen Landwirtschaft nach Lübeck und Brunsbüttel haben auch die GOES in die Medien gebracht. Nach unseren Erkenntnissen sind auch die dabei aufgetretenen Missstände nicht durch die GOES verursacht worden.
Mit dem vorliegenden Antrag der Grünen sollen nun Veränderungen in der GOES erfolgen. Bisher waren private Abfallentsorger, wie indirekt die Firma Remondis, die auch die Sonderabfallverbrennungsanlage in Brunsbüttel betreibt, Gesellschafter der GOES. Die Grünen schlagen vor, dass die Anteile der Privaten nun von der öffentlichen Hand übernommen werden. 2



Für mich sind die finanziellen und anderen Folgen – wie soll der Sachverstand der privaten Abfallentsorger weiter der GOES zur Verfügung stehen? – nicht abschließend geklärt.
Klar ist, dass dem Verdacht der Einflussnahme privater Interessen bei der öffentlichen Aufgabe der Sonderabfallentsorgung in Schleswig-Holstein entgegnet werden muss. Hierzu bietet sich für mich eine Ausschussberatung an, daher sollte der Antrag in den Umwelt- und beratend in den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden.

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