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Günther Hildebrand: Es braucht realistische Grenzwerte bei der Bewertung genveränderten Saatguts
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 185/2011 Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kiel, Freitag, 25. März 2011 Stellvertretende Vorsitzende Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer GentechnikGünther Hildebrand: Es braucht realistische Grenz- www.fdp-sh.de werte bei der Bewertung genveränderten Saatguts In seiner Rede zu Top 27 (Bericht über eine Bundesratsinitiative bezüglich der Nulltoleranz gegenüber gentechnisch veränderten Organismen im Saat- gut) sagt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Ganz gleich, wie ein Bauer oder jeder von uns zu Gen veränderten Or- ganismen (GVO) steht. Wer sie ablehnt und entsprechende Pflanzen nicht anbauen oder zu sich nehmen möchte, hat einen Anspruch darauf, ent- sprechendes Saatgut erwerben oder Lebensmittel essen zu können.“ Man müsse sich auf die Deklarationen oder Auszeichnungen verlassen kön- nen. Landwirte benötigten aber auch die Rechtssicherheit, nicht für Schä- den aufkommen zu müssen, sollte es schuldlos zur ungewollten Aussaat von gentechnisch veränderten Organismen kommen. Sie könnten das wirtschaftliche Risiko nicht tragen, so Hildebrand. „Die Sicherheit muss vom Saatguthersteller oder vom Händler garantiert werden, der dann auch entsprechend haftet. Wir unterstützen deshalb den Entschließungs- antrag Bayerns, hier Rechtssicherheit zu schaffen.“Ein weiteres Thema sei die Nulltoleranzgrenze, die bedeute, dass Saat- gut, das gentechnisch verändert und in der EU nicht zugelassen ist, nicht eingeführt und damit auch nicht ausgebracht werden dürfe. Es stelle sich aber die Frage, wie eine 100-prozentige Reinheit des Saatgutes garantiert werden könne. „Wir können es nicht garantieren, denn dafür müsste jedes Korn einer Saatgutlieferung analysiert werden, ich betone: jedes Korn! Nur dann hätten wir leider keine Saat mehr, die wir eigentlich aussäen wollten, aber möglicher Weise die Gewissheit, qualitativ einwandfreie Saat gehabt zu haben.“ Es könnten also nur Stichproben untersucht wer- den, weshalb eine genaue Definition nötig sei, bis zu welcher Toleranz- grenze eine Saatgutlieferung als „rein“ gelte und ab wann nicht mehr. Rechtssicherheit für Landwirte setze aber auch voraus, dass für Züchter, also Saatguthersteller und Händler eben auch eindeutige Bestimmungen bestehen müssten. „Um die Nulltoleranzgrenze weiterhin einhalten zu können, müssten wir den Import aus Ländern, in denen GVO angebaut werden, sofort stoppen. Dies ist aber aus vielerlei Gründen nicht möglich und auch nicht realistisch“, so Hildebrand abschließend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/