Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Thorsten Fürter zu den gegen die Polizeitaktik erhobenen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Nazi-Demonstration am 26. März 2011
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 202.11 / 29.03.2011Vorwürfe im Zusammenhang mit der Lübecker Demonstration aufklären Zu den gegen die Polizeitaktik erhobenen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Anti- Nazi-Demonstration am 26. März 2011 erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:Wenn gegen das Einsatzverhalten der Polizei Vorwürfe erhoben werden, ist die Politik gut beraten, dem gründlich und besonnen nachzugehen. Wir haben daher das Thema für den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags angemeldet. Dort muss beispiels- weise geklärt werden, ob der Einsatz von CS-Gas gerechtfertigt war. Deswegen müs- sen neben der Polizeiführung auch die kritischen Stimmen gehört werden.Klar ist, dass der alljährliche Nazi-Aufmarsch für die Polizei eine besondere Herausfor- derung darstellt, von der wir uns alle wünschen würden, dass er in kommenden Jahren einfach mal ausfallen würde. Bei der Bewertung des Einsatzgeschehens ist Transpa- renz das höchste Gebot. Ich persönlich habe die Polizei in meiner Rolle als Demonstra- tionsbeobachter überwiegend kooperativ erlebt.Die Forderung nach einer Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen sollten wir nicht an konkreten Einzelfällen diskutieren. Wir sind weiterhin der Ansicht, dass es die Transpa- renz von Polizeieinsätzen erhöhen würde, wenn wir zu einer bürgerfreundlichen Kenn- zeichnung von PolizeibeamtInnen kommen. Hervorzuheben ist, dass wir Datenschutz- bedenken der PolizeibeamtInnen ernst nehmen und deswegen jeder Beamtin und je- dem Beamten die Wahl geben möchten, ob er mit einer Namenskennzeichnung oder einer anderen Kennzeichnung im Dienst auftreten will. Seite 1 von 1