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Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Keine Netzsperren - unser Glücksspielgesetz ist rechtssicher!
Kiel, Dienstag, 12. April 2011Glücksspielstaatsvertrag / Internet-SperrenWolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Keine Netzsperren – unser Glücksspielgesetz ist rechtssicher! Zur Diskussion über den Glücksspielstaatsvertrag und Internet-Sperren erklären der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp:„Der von 15 Ländern beschlossenen Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag enthält einige gravierende Fehler. Dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen dem nicht zugestimmt hat, war richtig: Wer den vorliegenden Entwurf unterstützt, bereitet den Weg für Internet-Sperren. Mit dem Entwurf unseres eigenen Glücksspielgesetzes gehen wir einen anderen, deutlich sinnvolleren Weg: Indem die Anbieter Konzessionen erwerben, können sie durch eigene Werbemaßnahmen die nicht-konzessionierten Anbieter verdrängen und den Graumarkt austrocknen. Netzsperren sind nicht vorgesehen – und auch nicht notwendig.”„Unsere Position ist hier eindeutig: Wir wollen die Anbieter in Deutschland konzessionieren, um sie zu kontrollieren. Auf diesem Weg würde der Staat letztlich auch Mittel generieren, die u.a. für den Sport und die Prävention eingesetzt werden können”, so Hans-Jörn Arp. „Das bisherige Monopol hat versagt, zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen dies auch.”Der Glückspielstaatsvertrag, auf den sich die anderen 15 anderen Länder geeinigt haben, werde faktisch die Anbieter aus Deutschland fernhalten, da dieser erhebliche Hürden aufbaut, so Kubicki. „Die Konzessionsabgaben sind deutlich höher als im Ausland, die Zahl der Konzessionäre beschränkt – was EU-rechtlich kaum haltbar sein dürfte. Da die Anbieter wegen dieser hohen Hürden kein Interesse daran haben, in Deutschland Konzessionen zu beantragen, sollen diese bewusst mit Netzsperren belegt werden. Die federführende Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt hat dies nach verschiedenen Medienberichten bestätigt. Das Ergebnis wäre also: Keine Anbieter, die in Deutschland Konzessionen beantragen – dafür aber Internet-Sperren.”Pressesprecher Pressesprecher Frank Zabel Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1488 Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1497 Telefax 0431-988-1444 E-mail: presse@fdp-sh.de E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Genau dieses Konzept sei vom Federführer des Deutschen Lottoblocks so gefordert worden, ergänzt Arp. Denn der einzige Wettanbieter, der unter diesen rechtswidrigen Bedingungen in Deutschland bestehen könne und solle, sei das staatliche Unternehmen Oddset. „Hier haben sich 15 Ministerpräsidenten vor den Karren der Monopolisten spannen lassen“, so Arp.Dass Monika Heinold in ihrer heutigen Pressemitteilung betont, die Grünen seien gegen Netzsperren, könne in der Konsequenz nur zu ihrer Ablehnung des Glücksspielstaatsvertrages führen, so Kubicki und Arp. „Hatte Heinold in der vergangenen Woche noch behauptet, in 15 Bundesländern außer Schleswig-Holstein habe sich die Vernunft durchgesetzt, kommt nun also die Kehrtwende”, so Kubicki. Er gehe davon aus, dass die Grünen dem Glücksspielstaatsvertrag unter diesen Bedingungen nicht zustimmen könnten. „Heinolds Forderung nach Spieler- und Jugendschutzbestimmungen haben die regierungstragenden Fraktionen bereits erfüllt. Ich empfehle die Lektüre unseres seit Dezember 2010 vorliegenden Gesetzentwurfes“, so Arp abschließend.