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Andreas Tietze zu den staatlichen Beihilfen für den Flughafen Blankensee
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 241.11 / 15.04.2011Flughafen Blankensee ohne BodenhaftungZu der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zu den staatlichen Beihil- fen für den Flughafen Blankensee (Drs. 17/1419) erklärt der verkehrspolitische Spre- cher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:Die Erklärung der Landesregierung, man werde für keine der umstrittenen Maßnahmen für den Flughafen Blankensee beihilferechtliche Genehmigungen beantragen ist nach der Antwort der Landesregierung wie ein Pfeifen im Walde.Während der Flughafen Lübeck eine Förderzusage des Landes für das Instrumenten- landesystem feiert und das Oberverwaltungsgericht Schleswig nach mehr als zwei Jah- ren "Eilverfahren" einen winzigen Bruchteil (etwas mehr als 5 Prozent) der genehmigten Maßnahmen zum Bau freigegeben hat, braut sich offenbar neues Unheil aus Richtung Brüssel über dem Flughafen zusammen.Wie sich aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage ergibt, unter- liegen offenbar fast alle derzeit am Flughafen Lübeck geplanten Maßnahmen einer bei- hilferechtlichen Vorprüfung durch die Europäische Kommission. Insbesondere stehen die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und die Übernahme von Betriebsverlusten auf der Agenda. Dies ist umso bedeutsamer, als derartige Tatbestände aus früheren Zeiten bereits in einem förmlichen Verfahren seit Mitte 2007 von der Kommission ge- prüft werden.Die Landesregierung scheint ihre Lektion aus diesem ersten Verfahren nicht gelernt zu Seite 1 von 2 haben, wenn die Kommission sich nunmehr bemüßigt fühlt, ein zweites Verfahren zu betreiben. In diesem Verhalten wird sie bedauerlicherweise gestärkt durch das Ober- verwaltungsgericht Schleswig, das sich in seiner Eilentscheidung Flughafen Lübeck geweigert hat, auf die Argumente der Kläger zu den Beihilfeproblemen einzugehen.Das zweite Schreiben der Kommission an Deutschland in diesem neuen Prüfverfahren ist nach der Antwort der Landesregierung vom 28. März und datiert daher nur wenige Tage nach der Entscheidung des Gerichts Erster Instanz beim Europäischen Gerichts- hof vom 24. März zum Flughafen Halle/Leipzig. In dieser Entscheidung haben die Eu- ropäischen Richter erklärt, dass die Errichtung von Flughafeninfrastruktur sehr wohl ei- ne wirtschaftliche Tätigkeit sei und die Förderung solcher Infrastrukturmaßnahmen als Beihilfe von der Kommission genehmigt werden müsse.Die einzig rechtlich abgesicherte Erklärung der Landesregierung scheint zu sein, dass die Förderung des Flughafens sich nicht auf Handel und Wettbewerb auswirken werde, da die Fluggastzahlen unter einer Million pro Jahr lägen. Wenn das die Perspektive des Flughafens sein soll, fragt sich der Steuerzahler in der Tat, warum dieser Flughafen ohne Entwicklungschance mit weiteren öffentlichen Mitteln künstlich am Leben gehal- ten werden soll. Nach dem Take-off-Konzept sollten es im Jahre 2015 schon 2,2 Millio- nen Passagiere sein. Wenn selbst die Landesregierung daran nicht mehr glaubt, wa- rum gibt sie dann 1,76 Millionen Euro „verlorenen“ Zuschuss? Das ist Verschwendung knapper öffentlicher Mittel in Zeiten der Schuldenbremse. Der Flughafen Blankensee jedenfalls verliert damit jede Bodenhaftung. *** 2