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28.04.11 , 18:40 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum schleppenden Ausbau der Kinderbetreuung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 249.11 / 28.04.2011

Herdprämie verhindern - Kinder und Kommunen in Schleswig-Holstein stärken Zum schleppenden Ausbau der Kinderbetreuung sagt die familienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Ab 2013 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für unter drei- jährige Kinder (U 3). Der Ausbau kommt in Schleswig-Holstein jedoch nur schleppend voran. Die Kommunen in Schleswig-Holstein leiden unter der angespannten Kassenla- ge und viele wissen nicht, wie sie den Ausbau zeitgerecht leisten sollen. Statt gezielt in die Kinderbetreuung in allen Ländern zu investieren, plant die Bundesregierung ab 2013 das Betreuungsgeld, die sogenannte Herdprämie, einzuführen. Derzeit laufen da- zu die Anhörungen. Nach einem aktuellen Gutachten, das die Grünen in Auftrag gege- ben haben, ist das Betreuungsgeld jedoch verfassungswidrig.
Das geplante Betreuungsgeld von 150 Euro pro Monat setzt die völlig falschen Anreize. Statt das Betreuungsgeld einzuführen, wollen wir die geplanten finanziellen Mittel ziel- gerichtet in den Ausbau der Kinderbetreuung in den Kommunen stecken. Damit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf viel besser gefördert. Unser Vorschlag könnte mehr als 50 Millionen Euro in die Kassen der Kommunen in Schleswig-Holstein spülen.
Alle reden über eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wir wollen handeln. Es ist auch aufgrund des Fachkräftemangels viel sinnvoller, die Infrastruktur in der Kin- derbetreuung aufzubauen und Eltern die Möglichkeit zu geben, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Länder mit den besten Kinderbetreuungsquoten der unter Dreijähri- gen haben laut einer Studie der OECD nicht nur die höchste Müttererwerbsquote, son- dern auch die geringste Kinderarmut. Seite 1 von 2 Das Betreuungsgeld war von vornherein ein familienpolitischer Blindflug, jetzt ist auch noch nachgewiesen, dass es verfassungswidrig ist. Wir haben einen Antrag in den Landtag eingebracht (17/1454), der die Landesregierung auffordert, sich für einen ziel- gerichteten Einsatz der Finanzmittel zum Ausbau der Kinderbetreuung in Schleswig- Holstein einzusetzen.
Mit unserem Vorschlag werden Kinder und Kommunen in Schleswig-Holstein gestärkt.

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