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04.05.11 , 14:52 Uhr
CDU

Werner Kalinka und Barbara Ostmeier zur Sicherungsverwahrung: Die Fristen reichen aus, um die Bevölkerung zu schützen

Innenpolitik
Nr. 188/11 vom 04. Mai 2011
Werner Kalinka und Barbara Ostmeier zur Sicherungsverwahrung: Die Fristen reichen aus, um die Bevölkerung zu schützen
Der innenpolitische Sprecher und die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka und Barbara Ostmeier haben begrüßt, dass nach dem heutigen (04. Mai 2011) Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Sicherungsverwahrung keine der in Schleswig-Holstein untergebrachten und als hoch gefährlich geltenden Personen unmittelbar auf freien Fuß gesetzt werden müssen:
„Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht zulässt, hochgefährliche Sexualstraftäter bis zu einer Neuregelung in Haft zu belassen. Es zeugt ebenfalls von Augenmass, dass die bisherigen Regelungen zumindest bei der Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten auch weiterhin angewendet werden können. Damit wird ein rechtliches Vakuum vermieden“, betonte Kalinka. Im Übrigen sei das Urteil allerdings eine „schwierige Hypothek“.
Ostmeier unterstrich die Dringlichkeit, mit der jetzt eine Neuregelung in Angriff zu nehmen sei. Das Gericht habe Leitplanken gesetzt, innerhalb derer eine gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene vorzunehmen sei.
„Diese Leitplanken sind jetzt innerhalb der ebenfalls gesetzten Fristen einzuhalten. Es gilt, eine wirksame und zugleich verfassungs- und europarechtskonforme Neuregelung innerhalb dieser Fristen zu entwickeln“,
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 so Kalinka und Ostmeier. „Wir brauchen in dieser Frage endlich Rechtssicherheit.“



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