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04.05.11 , 15:45 Uhr
FDP

Gerrit Koch und Anita Klahn: Jetzt gilt es, eine Lösung zu finden, die sowohl den Menschenrechten als auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger Rechnung trägt

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Nr. 245/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Kiel, Mittwoch, 4. Mai 2011 Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Günther Hildebrand, MdL Innen- und Recht / Sicherungsverwahrung Parlamentarischer Geschäftsführer

Gerrit Koch und Anita Klahn: Jetzt gilt es, eine Lösung zu finden, die sowohl den Menschenrechten als auch



www.fdp-sh.de dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger Rechnung trägt Zur Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Sicherheitsverwahrung erklä- ren der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Gerrit Koch, und die sozialpolitische Sprecherin, Anita Klahn:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht klare und unmiss- verständliche Vorgaben, wie die Sicherungsverwahrung menschen- rechtskonform gestaltet werden kann. Auch lässt es dem Gesetzgeber ausreichend Zeit für eine Neuregelung, wodurch Schnellschüsse ver- mieden werden können“, so Koch. Dass der Gesetzgeber die beste- henden Vorschriften nicht per sofort für nichtig erklärt, berücksichtige die Interessen der Opfer und die knappen Kapazitäten in der Justiz. Der FDP-Abgeordnete erklärt weiter, dass in Schleswig-Holstein keine in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Personen unmittelbar entlassen werden müssten. Jetzt gelte es, die Gerichtsentscheidung kühlen Kopfes zu analysieren und eine Lösung zu finden, die sowohl rechtsstaatlichen Anforderungen als auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger gerecht werde, so Koch abschließend.
„Wenn während einer längeren Haftstrafe erkennbar wird, dass ein Straftäter weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, muss es möglich sein, diesen durch eine zusätzliche Sicherungsverwahrung auch vor sich selbst zu schützen. Der vom Verfassungsgericht einge- forderte Therapie- und Resozialisierungsgedanke ist aber grundsätz- lich richtig. Diese Menschen sind oftmals krank und haben einen An- spruch auf Hilfe“, ergänzt Klahn. Das Ameos-Klinikum in Neustadt zei- ge beispielhaft, wie dies funktionieren könne. Es sei Aufgabe der Bun- despolitik, hier weiterhin nach Lösungen zu suchen, die sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Europäischen Ge- richtshof Bestand haben, so Klahn abschließend.
Weitere Informationen zu Sicherungsverwahrung in Schleswig-Holstein finden Sie in der Drucksache 17/1007.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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