Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

24.05.11 , 17:06 Uhr
SPD

Ralf Stegner: SPD bringt Dringlichkeitsantrag zur Wahlkreisschneidung ein

Kiel, 24. Mai 2011 Nr. 158/2011



Ralf Stegner:
SPD bringt Dringlichkeitsantrag zur Wahlkreisschneidung ein

Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass vor dem Hintergrund der Sitzung des Wahlkreisausschusses letzte Woche und vor der endgültigen Entscheidung an diesem Freitag – mit Blick auf die politische Kultur und weil der Wunsch besteht, eine fraktions- und parteiübergreifende Einigung zu erzielen - das Thema Wahlkreisschneidung im Landtag debattiert werden sollte. Sie bringt deshalb einen Dringlichkeitsantrag in den Landtag ein. Dieser hat folgenden Wortlaut:



Ausgewogene Wahlkreiseinteilung vornehmen!
Der Landtag möge beschließen:
Eine „Dienstleistung für das Gemeinwohl“ zu erbringen, hat der Landtagspräsident als eine Forderung an die Abgeordneten in seinem Diskussionspapier „Parlamentarismus im Wandel“ formuliert. In diesem Sinne ist der Landtag gefordert, gerade bei den Grundlagen seiner politischen Arbeit einen breiten Konsens herzustellen. Deshalb sollte er auf eine Wahlkreiseinteilung hinwirken, die dem neuen Wahlgesetz gerecht wird und regional ausgewogen, sachgerecht und nachhaltig ist.
Als Basis hierfür eignet sich am besten der Vorschlag der Landeswahlleiterin. Die Einteilung der Wahlkreise sollte sich ohne regionale Schlagseite an den bestehenden Wahlkreisstrukturen und der klar erkennbaren Bevölkerungsentwicklung orientieren. Der nach oben und unten gesetzlich zulässige Abweichungsgrad bei der Größe der Wahlkreise soll nur im nicht vermeidbaren Umfang ausgeschöpft werden. 2



Der Landtag fordert den Wahlkreisausschuss auf, in diesem Sinne eine Wahlkreiseinteilung im partei- und fraktionsübergreifenden Konsens zu erarbeiten.


Begründung:
Gerade nach dem deutlichen Urteil des Landesverfassungsgerichts, das zu vorgezogene Neuwahlen führt, erwartet die Öffentlichkeit, dass die Wahlkreiseinteilung für die nächsten Landtagswahlen nicht ausschließlich parteipolitischem Kalkül und knappen Mehrheiten folgt und dass regionale Ungerechtigkeiten und unsinnige Detailschneidungen vermieden werden.
Darüber hinaus sollten Änderungsnotwendigkeiten, die bereits jetzt aufgrund der Bevölkerungsentwicklung absehbar sind, bei der ersten Anwendung des neuen Wahlgesetzes nach Möglichkeit vermieden werden.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen