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Thorsten Fürter zur Weigerung von CDU und FDP, die Wahlkreisschneidung im Landtag zu debattieren
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 295.11 / 25.05.2011Wahlkreiszuschneidung ist CDU und FDP inzwischen selbst peinlichZur Ablehnung der CDU und FDP, die Wahlkreiszuschneidung im Landtag zu debattieren, erklärt das Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkreisausschuss, Thorsten Fürter:CDU und FDP ist inzwischen wohl selbst peinlich, wie sie die Wahlkreiszuschneidung für die Landtagswahl 2012 planen. Wir haben gemeinsam mit der SPD im Wahlkreisausschuss wiederholt davor gewarnt, bei der Einteilung in erster Linie an die Interessen der eigenen Partei zu denken. Leider ist die CDU im Land in einem so schwachen Zustand, dass sich systematische Erwägungen, wie eine Wahlkreiseinteilung vernünftig laufen kann, innerpar- teilich nicht mehr durchsetzen lassen. Um zwei CDU-Abgeordneten vermeintlich „sichere“ Wahlkreise zu organisieren, werden ganze Regionen in Aufruhr gebracht. Darüber im Land- tag nicht debattieren zu wollen, ist ängstlich und arrogant zugleich.An mehreren Stellen ist der Vorschlag von CDU, FDP und SSW hart an der Grenze dessen, was das Wahlgesetz überhaupt zulässt:‐ Obwohl das Landesverfassungsgericht deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass Wahl- kreise möglichst nicht über 15 Prozent von der Durchschnittsgröße abweichen sollten, wird diese Grenze jetzt in nicht weniger als zwölf Wahlkreisen überschritten. Es rächt sich nun, dass CDU, SPD und FDP nicht bereit waren, dem Vorschlag von Grünen und SSW zu folgen und die 15 Prozent-Grenze klipp und klar in das Wahlgesetz zu schrei- ben. Seite 1 von 2 ‐ Das Landeswahlgesetz verlangt, dass Gemeindegrenzen nur „ausnahmsweise“ durch- schnitten werden sollen (Paragraf 16 Abs. 2 Nr. 3 LWahlG). In Schwentinental und Lü- beck erfolgt jetzt eine Gemeindedurchschneidung, für die es keinen nachvollziehbaren und zwingenden Grund gibt. Die Sicherung von Wahlkreisen für CDU-Abgeordnete ist jedenfalls kein Grund im Sinne der Vorschrift. ‐ Obwohl das Landeswahlgesetz vorgibt, dass „örtliche Zusammenhänge“ gewahrt wer- den (Paragraf 16 Abs. 2 Nr. 4 LWahlG), soll die Kreisstadt von Ostholstein (Eutin) nicht mehr Teil eines Ostholsteiner Wahlkreises sein.CDU und FDP setzen darauf, dass der Ärger in den Regionen, den sie jetzt verursacht ha- ben, bis zum Wahltag verflogen sein wird. Diese Rechnung wird nicht aufgehen.Wir werden uns dem Vorschlag der SPD anschließen und in der Wahlkreisausschusssit- zung am Freitag nochmals darauf dringen, dass die Wahlkreiseinteilung auf der Grundlage des ursprünglichen Vorschlags der Landeswahlleiterin vorgenommen wird. Dieser Vor- schlag war nicht perfekt, aber er ist meilenweit von dem entfernt, dass den WählerInnen in Schleswig-Holstein jetzt zugemutet werden soll. *** 2