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25.05.11 , 13:16 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 6 und 36 Sozialgesetzbuch und Bildungspaket auch für Kinder aus Asylbewerberfamilien

Presseinformation Kiel, den 25.5.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen


TOP 6 + 36 Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6b Bundeskindergeldgesetz, Bildungs- und Teilhabepaket auch für Kinder aus Asylbewerberfamilien Drs. 17/ 1488 und 17/1513

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr musste
bekanntlich das Existenzminimum für Kinder und Jugendliche nach einer eigenen Methode
errechnet werden. Auch Bildungs- und Teilhabebestandteile müssen ab Januar 2011 in die
Berechnung einfließen, um so zu gerechteren Regelsätzen zu kommen. Am Ende zäher
Verhandlungen steht ein Kompromiss, der aus Sicht des SSW ganz einfach enttäuschend ist:
Neben der geringfügigen Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Erwachsene trat am 1. April das so
genannte „Bildungs- und Teilhabepaket“ in Kraft. Hier ist zum Beispiel für die Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben ein Bedarf von 10 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.

Zwar gibt es bisher kaum Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung dieser Regelung, aber
eins lässt sich mit Sicherheit sagen: Die gewählte Lösung wirft nicht nur viele Fragen auf und
verursacht einen hohen bürokratischen Aufwand, sondern sie kommt auch ganz offensichtlich nicht bei denen an, für die sie bestimmt ist. Natürlich begrüßen wir, dass die Zuständigkeit
letztlich doch bei den Kommunen, Kreisen und kreisfreien Städten liegt. Denn damit erfolgt die
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets so bürgernah wie möglich. Aber wenn selbst die
Erfahrungen aus dem Vorzeigekreis Nordfriesland zeigen, dass so gut wie gar keine Nachfrage
besteht, muss man den Sinn dieser Regelung ernsthaft bezweifeln. Es ist doch bis heute nicht
gelungen, bei den berechtigten Eltern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass diese
Maßnahme ein - wenn auch kleiner - Gewinn für ihre Kinder sein kann.

Das vorliegende Ausführungsgesetz musste aus bekannten Gründen mit heißer Nadel gestrickt
werden. Doch bei allem Verständnis für diese Umstände bleibt der Entwurf kritikwürdig. Dies
gilt besonders für die Ausführungen zum Bereich der Schulsozialarbeit, den auch
Landesjugendring und Deutsches Rotes Kreuz kritisieren. Auch wir sehen die Gefahr, dass trotz
zusätzlicher Mittel nicht zwingend auch zusätzliche Angebote entstehen bzw. neue Stellen
geschaffen werden. Weil keine Zusätzlichkeit festgelegt ist, werden diese Mittel mit großer
Wahrscheinlichkeit in bereits bestehende Projekte fließen, während die Kreise ihren Anteil
anderweitig verwenden. Durch eine Zweckbindung allein werden wir also auf diesem
wichtigen Gebiet nicht entscheidend vorankommen. Die Einbindung der freien Träger der
Jugendhilfe in den Gesetzgebungsprozess wäre sicherlich von Vorteil gewesen.


Unabhängig vom Verfahren und dem heutigen Stand der Umsetzung verfolgt das Bildungs-
und Teilhabepaket einen tendenziell positiven Ansatz. Denn es erhöht die Leistungen für
Kinder und Jugendliche zumindest geringfügig. Wir sehen es als völlig selbstverständlich an,
dass auch Asylbewerberkinder zum Kreis der Leistungsberechtigten gehören und damit in
vollem Umfang beteiligt werden müssen. Hier nehmen wir den Sozialminister, der eine
schnelle und unbürokratische Lösung auch für diese Kinder angekündigt hat, beim Wort.

Es bleibt aber leider festzuhalten, dass das wesentliche Problem des Bildungs- und
Teilhabepakets unabhängig von der Größe der Zielgruppe bestehen bleibt: Auch diese
Neuregelung räumt den Leistungsberechtigten nicht die umfangreichen sozialen und kulturellen Teilhabemöglichkeiten ein, die für echte Bildungsgerechtigkeit und
Chancengleichheit nötig wären. Dafür reicht die geringfügige Aufstockung ganz einfach nicht
aus. Fakt ist, dass es nach wie vor keine wirkliche Wahlfreiheit in Bezug auf die
Freizeitmöglichkeiten gibt. Und die Bildungschancen hängen leider unverändert vom
Portemonnaie der Eltern ab.

Ganz grundsätzlich hat der SSW in Bezug auf die Hartz-IV-Reglungen immer wieder deutlich
gemacht, dass wir den Weg der Sonder- bzw. Sachleistungen für falsch halten. Wir sehen in der
Begründung für die Gewährung von Sach- anstelle von Geldleistungen für bedürftige Kinder
eine Entmündigung der Hartz-IV-Eltern. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, daran zu
zweifeln, dass zusätzliche Mittel für die bedürftigen Familien auch bei den Kindern ankommen.
Und selbst wenn dies in einzelnen Fällen nicht so sein sollte, darf man die Leistungsbezieher
noch lange nicht unter Generalverdacht stellen.

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