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Silke Hinrichsen zu TOP 6 und 36 Sozialgesetzbuch und Bildungspaket auch für Kinder aus Asylbewerberfamilien
Presseinformation Kiel, den 25.5.2011Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 6 + 36 Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6b Bundeskindergeldgesetz, Bildungs- und Teilhabepaket auch für Kinder aus Asylbewerberfamilien Drs. 17/ 1488 und 17/1513Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr musstebekanntlich das Existenzminimum für Kinder und Jugendliche nach einer eigenen Methodeerrechnet werden. Auch Bildungs- und Teilhabebestandteile müssen ab Januar 2011 in dieBerechnung einfließen, um so zu gerechteren Regelsätzen zu kommen. Am Ende zäherVerhandlungen steht ein Kompromiss, der aus Sicht des SSW ganz einfach enttäuschend ist:Neben der geringfügigen Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Erwachsene trat am 1. April das sogenannte „Bildungs- und Teilhabepaket“ in Kraft. Hier ist zum Beispiel für die Teilhabe amsozialen und kulturellen Leben ein Bedarf von 10 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.Zwar gibt es bisher kaum Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung dieser Regelung, abereins lässt sich mit Sicherheit sagen: Die gewählte Lösung wirft nicht nur viele Fragen auf undverursacht einen hohen bürokratischen Aufwand, sondern sie kommt auch ganz offensichtlich nicht bei denen an, für die sie bestimmt ist. Natürlich begrüßen wir, dass die Zuständigkeitletztlich doch bei den Kommunen, Kreisen und kreisfreien Städten liegt. Denn damit erfolgt dieUmsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets so bürgernah wie möglich. Aber wenn selbst dieErfahrungen aus dem Vorzeigekreis Nordfriesland zeigen, dass so gut wie gar keine Nachfragebesteht, muss man den Sinn dieser Regelung ernsthaft bezweifeln. Es ist doch bis heute nichtgelungen, bei den berechtigten Eltern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass dieseMaßnahme ein - wenn auch kleiner - Gewinn für ihre Kinder sein kann.Das vorliegende Ausführungsgesetz musste aus bekannten Gründen mit heißer Nadel gestricktwerden. Doch bei allem Verständnis für diese Umstände bleibt der Entwurf kritikwürdig. Diesgilt besonders für die Ausführungen zum Bereich der Schulsozialarbeit, den auchLandesjugendring und Deutsches Rotes Kreuz kritisieren. Auch wir sehen die Gefahr, dass trotzzusätzlicher Mittel nicht zwingend auch zusätzliche Angebote entstehen bzw. neue Stellengeschaffen werden. Weil keine Zusätzlichkeit festgelegt ist, werden diese Mittel mit großerWahrscheinlichkeit in bereits bestehende Projekte fließen, während die Kreise ihren Anteilanderweitig verwenden. Durch eine Zweckbindung allein werden wir also auf diesemwichtigen Gebiet nicht entscheidend vorankommen. Die Einbindung der freien Träger derJugendhilfe in den Gesetzgebungsprozess wäre sicherlich von Vorteil gewesen.Unabhängig vom Verfahren und dem heutigen Stand der Umsetzung verfolgt das Bildungs-und Teilhabepaket einen tendenziell positiven Ansatz. Denn es erhöht die Leistungen fürKinder und Jugendliche zumindest geringfügig. Wir sehen es als völlig selbstverständlich an,dass auch Asylbewerberkinder zum Kreis der Leistungsberechtigten gehören und damit invollem Umfang beteiligt werden müssen. Hier nehmen wir den Sozialminister, der eineschnelle und unbürokratische Lösung auch für diese Kinder angekündigt hat, beim Wort.Es bleibt aber leider festzuhalten, dass das wesentliche Problem des Bildungs- undTeilhabepakets unabhängig von der Größe der Zielgruppe bestehen bleibt: Auch dieseNeuregelung räumt den Leistungsberechtigten nicht die umfangreichen sozialen und kulturellen Teilhabemöglichkeiten ein, die für echte Bildungsgerechtigkeit undChancengleichheit nötig wären. Dafür reicht die geringfügige Aufstockung ganz einfach nichtaus. Fakt ist, dass es nach wie vor keine wirkliche Wahlfreiheit in Bezug auf dieFreizeitmöglichkeiten gibt. Und die Bildungschancen hängen leider unverändert vomPortemonnaie der Eltern ab.Ganz grundsätzlich hat der SSW in Bezug auf die Hartz-IV-Reglungen immer wieder deutlichgemacht, dass wir den Weg der Sonder- bzw. Sachleistungen für falsch halten. Wir sehen in derBegründung für die Gewährung von Sach- anstelle von Geldleistungen für bedürftige Kindereine Entmündigung der Hartz-IV-Eltern. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, daran zuzweifeln, dass zusätzliche Mittel für die bedürftigen Familien auch bei den Kindern ankommen.Und selbst wenn dies in einzelnen Fällen nicht so sein sollte, darf man die Leistungsbeziehernoch lange nicht unter Generalverdacht stellen.