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26.05.11 , 15:45 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 38 - Sicherungsverwahrung

Presseinformation
Kiel, den 26. Mai 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 38 Sicherungsverwahrung Drs. 17/1515

Die Justizminister sahen sich auf ihrer jüngsten Konferenz genötigt, in Sachen
Sicherungsverwahrung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 ein
zugehen und ab zu stimmen, wie sich die einzelnen Bundesländer die Umsetzung des
Urteils vorstellen.
Die vorangegangene Debatte um die Sicherungsverwahrung angesichts der bisher
ergangenen Urteile führte auch dazu, dass sich die Justizministerkonferenz mit den
Themen elektronische Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten Fußfessel,
beschäftigte, mit dem räumlichen Distanzgebot zum Schutz der Opfer von Gewalttaten
und dem Kriterienkatalog vom 30.11.2010 für die Neuausrichtung des Vollzugs der
Sicherungsverwahrung. 2
Damit ist das Thema der Sicherungsverwahrung, wie sich auch aus den
vorangegangenen Konferenzen ergibt, ein Thema, welches gerade nicht erst durch das
Urteil des BVerfG vom 4.5.2011 in Gang gesetzt wurde.


In der überhitzten Debatte um die Sicherungsverwahrung wurden die Regeln immer
wieder hektisch geändert. Seit 1998 wurde laut Bundesjustizministerin insgesamt zehn
Mal das Recht der Sicherungsverwahrung novelliert. Die Politik versuchte
fälschlicherweise dem meinungsmachenden Boulevard gerecht zu werden, die das
Thema für sich entdeckt hatte. Die Verschärfungen führten zum Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte, der Deutschland auf die Verletzungen der
Menschenrechte durch die bestehenden Regelungen hinwies.


Sicherungsverwahrung wurde verwechselt mit dem Recht, eventuelle Täter einfach weg
zu sperren. Es muss an dieser Stelle wiederholt werden: Menschen, die schuldfähig sind,
kommen in die Sicherheitsverwahrung, um die Allgemeinheit zu schützen. Sie müssen
den Freiheitsentzug als Sonderopfer hinnehmen – ihre Strafe haben sie ja bereits
verbüßt. Grund ist eine negative Prognose, in der von einer hochgradigen Gefahr
schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten ausgegangen wird. Damit werden Taten
geahndet, die noch gar nicht begangen worden sind, weil eine psychische Störung
vorliegt.
Der SSW hat eine klare Position zur Sicherungsverwahrung : der Umgang mit Sexual-
und Gewaltverbrechern nach Verbüßung der Freiheitsstrafe ist der Lackmustest für
einen Rechtsstaat. Taten, auch wenn sie jedes Maß der Vorstellbarkeit sprengen, gilt es
im Rahmen eines demokratisch fundierten Vollzuges einzuordnen. Die von der
Boulevard-Presse zu Monstern hoch geschriebenen Täter sind und bleiben Menschen. Sie 3
haben Rechte und diese verwirken sie nicht. Deshalb sind die Anforderungen so hoch,
wenn ihre Rechte eingeschränkt werden. Das mag für Außenstehende beklemmend und
teilweise auch nicht nachvollziehbar bleiben – doch diese Anforderungen müssen
bleiben.
Sicherungsverwahrung wird es aber auch wohl weiterhin geben, Sie kann jedoch nur als
ultima-ratio im Strafurteil ggfs. angeordnet werden.
Im Urteil des BVerfG wurde darauf Wert gelegt, dass sich die Sicherungsverwahrung
fundamental vom übrigen Strafvollzug zu unterscheiden hat. Das Abstandsgebot muss
eingehalten werden. Sicherungsverwahrung soll zukünftig nicht mehr ohne Therapie
möglich sein.
Außerdem soll die angeordnete Sicherungsverwahrung regelmäßig überprüft werden.
Damit kann eventuellen Therapie-Erfolgen Rechnung getragen werden, was den Täter
zur Therapie motiviert.
Mit einem mündlichen Bericht zu den neu zu schaffenden Strukturen in Schleswig-
Holstein ist es unter diesen Umständen nicht getan. Im nächsten Jahr muss nämlich
nicht nur das Gesetz fertig sein, sondern auch die neuen Therapie- und
Vollzugsstrukturen und ganz nebenbei muss auch die Frage der Altfälle geregelt werden.
Umfangreiche Umbauten und Restrukturierungen stehen an; das gilt für alle
bestehenden Haftanstalten. Der Minister wird in unmittelbarer Zukunft zu all diesen
Komplexen ein belastbares Konzept vorlegen müssen.
Die Sicherungsverwahrung muss öffentlich und transparent diskutiert werden; denn die
bisherige Diskussion ist für viele mit Angst verbunden. Menschenrechte haben aber in
einer Angstdiskussion schlechte Karten.

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