Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Silke Hinrichsen zu TOP 38 - Sicherungsverwahrung
PresseinformationKiel, den 26. Mai 2011 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 38 Sicherungsverwahrung Drs. 17/1515Die Justizminister sahen sich auf ihrer jüngsten Konferenz genötigt, in SachenSicherungsverwahrung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 einzugehen und ab zu stimmen, wie sich die einzelnen Bundesländer die Umsetzung desUrteils vorstellen.Die vorangegangene Debatte um die Sicherungsverwahrung angesichts der bisherergangenen Urteile führte auch dazu, dass sich die Justizministerkonferenz mit denThemen elektronische Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten Fußfessel,beschäftigte, mit dem räumlichen Distanzgebot zum Schutz der Opfer von Gewalttatenund dem Kriterienkatalog vom 30.11.2010 für die Neuausrichtung des Vollzugs derSicherungsverwahrung. 2Damit ist das Thema der Sicherungsverwahrung, wie sich auch aus denvorangegangenen Konferenzen ergibt, ein Thema, welches gerade nicht erst durch dasUrteil des BVerfG vom 4.5.2011 in Gang gesetzt wurde.In der überhitzten Debatte um die Sicherungsverwahrung wurden die Regeln immerwieder hektisch geändert. Seit 1998 wurde laut Bundesjustizministerin insgesamt zehnMal das Recht der Sicherungsverwahrung novelliert. Die Politik versuchtefälschlicherweise dem meinungsmachenden Boulevard gerecht zu werden, die dasThema für sich entdeckt hatte. Die Verschärfungen führten zum EuropäischenGerichtshof für Menschenrechte, der Deutschland auf die Verletzungen derMenschenrechte durch die bestehenden Regelungen hinwies.Sicherungsverwahrung wurde verwechselt mit dem Recht, eventuelle Täter einfach wegzu sperren. Es muss an dieser Stelle wiederholt werden: Menschen, die schuldfähig sind,kommen in die Sicherheitsverwahrung, um die Allgemeinheit zu schützen. Sie müssenden Freiheitsentzug als Sonderopfer hinnehmen – ihre Strafe haben sie ja bereitsverbüßt. Grund ist eine negative Prognose, in der von einer hochgradigen Gefahrschwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten ausgegangen wird. Damit werden Tatengeahndet, die noch gar nicht begangen worden sind, weil eine psychische Störungvorliegt.Der SSW hat eine klare Position zur Sicherungsverwahrung : der Umgang mit Sexual-und Gewaltverbrechern nach Verbüßung der Freiheitsstrafe ist der Lackmustest füreinen Rechtsstaat. Taten, auch wenn sie jedes Maß der Vorstellbarkeit sprengen, gilt esim Rahmen eines demokratisch fundierten Vollzuges einzuordnen. Die von derBoulevard-Presse zu Monstern hoch geschriebenen Täter sind und bleiben Menschen. Sie 3haben Rechte und diese verwirken sie nicht. Deshalb sind die Anforderungen so hoch,wenn ihre Rechte eingeschränkt werden. Das mag für Außenstehende beklemmend undteilweise auch nicht nachvollziehbar bleiben – doch diese Anforderungen müssenbleiben.Sicherungsverwahrung wird es aber auch wohl weiterhin geben, Sie kann jedoch nur alsultima-ratio im Strafurteil ggfs. angeordnet werden.Im Urteil des BVerfG wurde darauf Wert gelegt, dass sich die Sicherungsverwahrungfundamental vom übrigen Strafvollzug zu unterscheiden hat. Das Abstandsgebot musseingehalten werden. Sicherungsverwahrung soll zukünftig nicht mehr ohne Therapiemöglich sein.Außerdem soll die angeordnete Sicherungsverwahrung regelmäßig überprüft werden.Damit kann eventuellen Therapie-Erfolgen Rechnung getragen werden, was den Täterzur Therapie motiviert.Mit einem mündlichen Bericht zu den neu zu schaffenden Strukturen in Schleswig-Holstein ist es unter diesen Umständen nicht getan. Im nächsten Jahr muss nämlichnicht nur das Gesetz fertig sein, sondern auch die neuen Therapie- undVollzugsstrukturen und ganz nebenbei muss auch die Frage der Altfälle geregelt werden.Umfangreiche Umbauten und Restrukturierungen stehen an; das gilt für allebestehenden Haftanstalten. Der Minister wird in unmittelbarer Zukunft zu all diesenKomplexen ein belastbares Konzept vorlegen müssen.Die Sicherungsverwahrung muss öffentlich und transparent diskutiert werden; denn diebisherige Diskussion ist für viele mit Angst verbunden. Menschenrechte haben aber ineiner Angstdiskussion schlechte Karten.