Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

27.05.11 , 15:11 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 27 - Versorgung durch Hebammen und Geburtshelfer sicherstellen

Presseinformation Kiel, den 27.5.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms

TOP 27 Versorgung durch Hebammen und Geburtshelfer sicherstellen Drs. 17/1486, 1522

Vor fast einem Jahr haben wir uns hier im Landtag mit der Frage beschäftigt, wie wir die
Versorgung durch Hebammen und Geburtshelfer in Schleswig-Holstein sicherstellen können.
Denn spätestens mit dem enormen Anstieg der Haftpflichtversicherungsbeiträge Mitte letzen
Jahres wurde deutlich, wie bedrohlich die Situation für Hebammen und Geburtshelfer ist. Es
war also keine Überraschung, dass viele hier im Hause dringenden Handlungsbedarf gesehen
haben. Fakt ist, dass die freie Wahl des Geburtsorts und der Rechtsanspruch jeder Frau auf
Hebammenleistungen schon heute nicht mehr flächendeckend gewährleistet sind. Gerade
ländliche Gebiete, wie zum Beispiel die nordfriesischen Inseln, sind eindeutig unterversorgt.
Aus Sicht des SSW müssen Geburten in Schleswig-Holstein aber selbstverständlich auch in
Zukunft flächendeckend, wohnortnah und damit von Hebammen und Entbindungshelfern
begleitet werden können. Doch leider hat die breite Einigkeit vor knapp einem Jahr wenig genützt: Es ist bis heute nichts
geschehen, um die Einkommenssituation dieser Berufsgruppe zu verbessern und damit die
Versorgung zu sichern. Dabei haben sich die Rahmenbedingungen für die Arbeit der
Hebammen nicht erst mit dem Anstieg der Haftpflichtprämien immer weiter verschlechtert.
Verantwortung und Entlohnung stehen ganz einfach in einem krassen Missverhältnis. Die
Konsequenzen der jüngsten Entwicklung hat auch die Landesregierung eingeräumt: Jede
fünfte freiberufliche Hebamme hat seit Mitte letzen Jahres ihre Geburtshilfe aufgeben
müssen. Für den SSW ist deshalb völlig klar: Wenn es schon nicht gelungen ist, hier frühzeitig
gegenzusteuern müssen wir uns zumindest heute mit Nachdruck dafür einsetzen, diese
Entwicklung zu stoppen.


Dabei kann die Bedeutung der von den Hebammen und Entbindungspflegern geleisteten
Arbeit doch gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. In vielen Fällen übernehmen sie im
Rahmen ihrer Hausbesuche die komplette Mütterberatung. Sie bieten umfangreiche
Leistungen während und nach der Entbindung und sind damit eine wichtige Säule der
ambulanten Versorgung. Nebenbei bemerkt helfen sie durch ihre Dienste vor Ort auch dabei,
jede Menge Geld zu sparen. Vor diesem Hintergrund ist die Situation der letzten Jahre nahezu
absurd: Wir alle wissen doch, dass Hebammen und Geburtshelfer mittlerweile die Gebühren
für die Geburt fast vollständig für die Versicherungsprämien aufbringen müssen. Dies zeugt
nicht gerade von großer Wertschätzung für diesen Beruf.


Die Landesverbände der Hebammen haben mit dem Protest am 5. Mai erneut auf ihre
berechtigten Forderungen hingewiesen. Hierzu gehört vor allem eine angemessene Bezahlung,
die endlich auch der Verantwortung der Berufsgruppe entsprechen muss. Damit wäre dann
auch die Grundlage für den Erhalt der wohnortnahen Geburtshilfe gegeben. Der SSW
unterstützt den Antrag der Grünen, der unter anderem auch diesen zentralen Punkt beinhaltet.
Auch wir halten den Weg einer Bundesratsinitiative für richtig, weil wir in dieser Sache ganz
einfach nicht die Zeit für Runde Tische auf Landesebene haben. Doch die schwierige Situation der Hebammen und Geburtshelfer zeigt deutlich, dass wir nicht
nur dringend Sofortmaßnahmen wie die Anhebung der Vergütung für Hebammenleistungen
brauchen. Um weiterhin eine verlässliche geburtshilfliche Betreuung garantieren zu können,
brauchen wir auch tief greifende strukturelle und gesetzliche Änderungen. Hier muss vor allem
die längst überfällige Überführung der Leistungen von Hebammen und Geburtshelfern ins
Sozialgesetzbuch erfolgen. Die Landesregierung ist in der Pflicht, dies im Rahmen einer
Bundesratsinitiative zu fordern. Wir erwarten aber auch, dass sie sich aktiv in die
Verhandlungen zur Bildung eines bundesweiten Fonds einbringt, aus dem dann zumindest ein
Teil der extrem hohen Versicherungsbeiträge finanziert werden kann.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen