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29.06.11 , 12:23 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zur Änderung des Waldgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 2 – Landeswaldgesetz Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Marlies Fritzen: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 364.11 / 29.06.2011 Neues Waldgesetz streicht ökologische Standards zusammen Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass Schleswig-Holstein ein anderes Waldgesetz braucht. Nur bin ich konservativ genug, um zu sagen: Manches war früher eben doch besser. Das Waldgesetz aus dem Jahr 2004 in seiner ursprünglichen Fassung war das beste, das Schleswig-Holstein je hatte. In ihm wurden die unterschiedlichen Ansprüche an die Wald- nutzung klug gegeneinander abgewogen und zu einem Ausgleich geführt. Es betonte die besondere Verantwortung des Staats- und Körperschaftswaldes für Belange des Allge- meinwohls. Natur- und Artenschutz, Anpassung an den Klimawandel, natürliche Prozesse und Nutzungsverzicht sowie Waldpädagogik waren gesetzlich verankert. Zu diesem Stan- dard müssen wir zurück kehren.
Dagegen haben wir in den vergangenen sieben Jahren gravierende Rückschritte in der Forstpolitik in Schleswig-Holstein erlebt. Mit der Übertragung des Landeswaldes in eine An- stalt öffentlichen Rechts wurden die Gemeinwohlleistungen aus dem Gesetz gestrichen und von der jeweiligen Kassenlage abhängig gemacht. Die Haushaltsnotlage des Landes ist bekannt und entsprechend sind die Mittel für die Landesforsten in den vergangenen Jahren geschrumpft. Der Landesrechnungshof schlägt nun sogar vor, sie ganz zu streichen und dass die FDP sich diesem Vorschlag sogleich freudig anschließt, zeigt ein weiteres Mal, dass sie Ökonomie und Ökologie nicht zusammen buchstabieren kann.
Sie legen ein Waldgesetz vor, in der die letzten Reste ökologischer Standards bei der Be- wirtschaftung unserer Wälder zusammengestrichen werden und der Fokus einseitig auf die Holzproduktion gerichtet wird.
Allein zwei Pluspunkte will ich Ihnen zugestehen, und die sollen an dieser Stelle nicht ver- schwiegen werden. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen auch zukünftig nicht in den Wald eingebracht werden. Dies ist ein wichtiges Bekenntnis zur Gentechnikfreiheit, das Seite 1 von 2 allerdings unbedingt auch für die Landwirtschaft gelten müsste, und hier verweigern Sie sich weiterhin mit Nachdruck. Ein zweiter Pluspunkt: Das Betretungsverbot ist endgültig vom Tisch.
Doch diesem längst überfälligen Schritt nach vorn folgen gleich viele Schritte zurück: Wie schon im Landesnaturschutzgesetz wird das Vorkaufsrecht des Landes gestrichen. Damit geben Sie ohne Not ein bewährtes Instrument zur Sicherung wertvoller Flächen für den Na- turschutz aus der Hand, ohne dass dies irgendeinen Vorteil für die Eigentümer brächte. Es gibt kein einziges sachliches Argument dafür, dies ist reine Ideologie. Gestrichen auch die Vorgabe, Alt- und Totholz zu erhalten. Gerade dieses aber ist von existenzieller Bedeutung für viele Arten, die zu schützen Schleswig-Holstein EU-rechtlich verpflichtet ist. Gestrichen die Zielbestimmungen einer nachhaltigen Forstwirtschaft, die eben nicht allein auf Holzer- trag zielt, sondern biologische Vielfalt von Arten und Lebensräumen, Bodenfruchtbarkeit, Vitalität und Verjüngungsfähigkeit des Waldes sowie seine Bedeutung als Kultur- und Erho- lungslandschaft beachtet, und ich sage ganz bewusst diesen Ansprüchen „Rechnung“ trägt, um einen Begriff aus der Ökonomie zu verwenden.
Nur wer das Zusammenspiel von Ökonomie und Ökologie unter Berücksichtigung der ge- sellschaftlichen Bedürfnisse achtet, ist auf Dauer erfolgreich. Nur wenn Nehmen und Ge- ben, Holzernte und Naturschutz in der Waage gehalten werden, ist auch künftig Wachstum und Wohlstand gesichert. Die schwarz-gelbe Ökobilanz ist hier aufs Schlimmste unausge- glichen.



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