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Wilfried Wengler zu TOP 11
KulturpolitikNr. 270/11 vom 29. Juni 2011Wilfried Wengler zu TOP 11Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnCDU und FDP haben in Ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Denkmalschutzgesetzes vereinbart. Das Arbeitsergebnis liegt Ihnen als Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes vor.Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung wurden ebenso berücksichtigt wie das europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes.Ich möchte hier nur auf wenige Stichworte des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen.Eintragungsverfahren CDU und FDP haben sich darauf geeinigt, das in Schleswig-Holstein bewährte konstitutive Verfahren beizubehalten.Denkmalbereich Die rechtliche Ausgestaltung des Begriffes Denkmalbereich wurde überarbeitet und konkretisiert. Letztendlich auch ein Ergebnis der Diskussionen über die Unterschutzstellung der Neutra-Siedlung in Quickborn in der vergangenen Legislaturperiode. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 Verursacherprinzip Entsprechend dem Europäischen Übereinkommen vom 16. Januar 1992 zum Schutz archäologischen Erbes vom 9. Oktober 2002 (häufig auch als so genannte „Konvention von Malta“ bezeichnet) wurde das Verursacherprinzip verankert. Eine Verbesserung der Bodendenkmalpflege war unumgänglich, damit die Finanzierung erforderlicher Maßnahmen der Bodendenkmalpflege im Rahmen von Bau- oder Erschließungsvorhaben eine – für alle Beteiligten - befriedigende Klärung erfährt. Soweit Grabungen nicht allein aus wissenschaftlichem Forschungsinteresse, sondern aus anderem Anlass als so genannte Rettungsgrabungen durchgeführt werden müssen, kann der Vorhabenträger im Rahmen des Zumutbaren an den Kosten beteiligt werden.Einführung eines Straftatbestandes Die gängige Rechtsprechung hat gezeigt, dass die bestehenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Kulturdenkmalen unzureichend sind. Daher ist es angebracht, durch die Einführung eines Straftatbestandes die Raubgräberei unter Strafe zu stellen, die der Archäologie erheblichen Schaden zufügen kann durch Beschädigungen oder gar vollständigen Untergang. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen in Bereichen der Lokalisierung und Detektion.Behördenstruktur Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, die bestehende Struktur nicht zu verändern. Die empfohlene Beibehaltung der bisherigen Struktur bewahrt damit auch die im Lande einmalige Stellung des UNESCO Weltkulturerbes der Lübecker Altstadt.Abschließend möchte ich noch einmal betonen, es steht außer Zweifel, dass unsere Welterbestätten in Schleswig-Holstein gesichert und besonders geschützt werden müssen.Unsere kulturellen Leuchttürme genießen hohe Aufmerksamkeit über die Landesgrenzen hinaus. Dazu gehören z.B. die Schleswig-holsteinischen Landesmuseen und ihre Gebäude, die Lübecker Altstadt, das Projekt Haithabu-Danewerk, sonstige öffentliche Einrichtungen, die privaten Herrenhäuser und vieles andere mehr. Sie sind auch wesentlicher Teil des Kulturtourismus in unserem Heimatland und haben für uns nicht nur eine überragende kulturelle sondern auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Seite 2/2