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29.06.11 , 17:15 Uhr
CDU

Werner Kalinka zu TOP 13: Ein erneutes Scheitern im Verbotsverfahren wäre fatal

Innenpolitik
Nr. 271/11 vom 29. Juni 2011
Werner Kalinka zu TOP 13: Ein erneutes Scheitern im Verbotsverfahren wäre fatal
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Ich sage Eines ganz klar vorweg: Die NPD ist extremistisch, und ich kenne niemanden innerhalb und außerhalb dieses Hauses, der mit ihr etwas zu tun haben will. Und ich setze hinzu: In Zeiten der 13. Legislaturperiode, in der hier bereits die DVU im Landtag vertreten war, war es gute Sitte und Übung der anderen Abgeordneten und Fraktionen, keine gemeinsame Sache mit den Vertretern des rechtsextremen Bereichs zu machen. Damals wurde allerdings kein Verbot gebraucht, um die DVU wieder aus dem Parlament zu befördern. Es waren die demokratische Arbeit aller anderen Abgeordneten und das klare Herausarbeiten der gedanklichen und ideologischen Fehler, die dies bewirkt haben.
Das sollte man auch im Umgang mit der NPD nicht vergessen: rechtsradikale Ideen und bestimmte Unzufriedenheiten in einer Gesellschaft lassen sich in aller Regel nicht durch ein Verbot beseitigen. Mit Verboten kann man Menschen zwar an etwas hindern, aber vom Guten und Schlechten überzeugt man sie damit noch nicht. In einer freiheitlichen Demokratie wiegen die besseren Argumente mehr als jedes Verbot. Und ein Verbot der NPD würde uns niemals die notwendige Überzeugungsarbeit abnehmen, engagiert dafür einzutreten, dass es unsere Wertvorstellungen sind, die die richtigen sind.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Das Verbot einer Partei kann in einem demokratischen Verfassungsstaat immer nur der allerletzte Schritt sein. Auch eine NDP kann sich so verhalten, dass sie zum Teil den Bereich des Rechts verlässt und sich zum Teil noch im Bereich des Zulässigen bewegt – so unerwünscht dies auch ist. Es zählt für Sicherheitsbehörden und die Justiz zu den schwierigsten Herausforderungen, gerichtsfest festzustellen, ab wann Grenzen überschritten werden. Nicht immer ist es automatisch möglich, das Verhalten von Parteimitgliedern einer gesamten Partei in Bund und in den Ländern zuzurechnen. Die hier liegenden Probleme sind aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren bekannt. Wir haben weitere Erfahrungen ja auch bei den Verboten von Rockergruppen in Schleswig-Holstein. Und dort wie hier bergen Verbote immer auch die Gefahr, dass sich eine Szene einfach nur neu organisiert.
Wir müssen unsere eigenen rechtsstaatlichen Regeln ernst nehmen, auch wenn es unangenehm wird. Das sage ich auch deshalb, weil wir hier mit dem vorliegenden Antrag der Linken ja eine sonderbare Konstellation vorfinden. Es gibt auch Mitglieder in dieser Partei, die in manchen anderen Bundesländern und teilweise auch im Bund hinreichenden Anlass geben, zumindest zum Teil vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Das muss auch einmal klar gesagt werden, wenn die Links-Fraktion dafür eintritt, dass eine andere vom Verfassungsschutz beobachtete Partei verboten werden soll.
Wenn ein Parteienverbot in einer Demokratie immer nur der letzte Schritt ist, dann ergibt sich die Notwendigkeit für Schleswig-Holstein aus unserem Verfassungsschutzbericht. Die Seiten 14 bis 49 des Berichts für 2010 sprechen eine ganz klare Sprache. Die Aktivitäten und Mitgliederzahlen der NDP gehen in der Gesamtsumme zurück – und dass auch schon seit längerem. Und ich zitiere aus dem Bericht: „Schwerpunktmäßig beschäftigt sich die NPD mit sich selbst.“ Wie blamabel und was für ein fatales Signal wäre es auch vor diesem Hintergrund, wenn ein erneutes Verbot in Gänze oder in Teilbereichen scheitert!
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat erst vor einem Monat entschieden, dass die NDP wegen eines falschen Rechenschaftsbe-richts 2,5 Mio. Euro bezahlen muss.
Diese Partei wird sich wegen ihrer eigenen Inhalte und Personen selbst zugrunde richten. Der Staat hat die NPD scharf im Auge und in der Beobachtung. Ein Verbotsverfahren würde nicht mehr bringen, aber einige Risiken beinhalten. Auch die DVU wurde mit anderen Mitteln geschlagen.



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