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30.06.11 , 15:16 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 52 - Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein

Presseinformation Kiel, den 30. Juni 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 52 Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein Drs. 17/1295, 17/1428

Auf Einladung der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten hielt Professor Jan
Philipp Reemtsma vom Hamburger Institut für Sozialforschung Ende November 2003 in der
Kieler Kunsthalle einen bedenkenswerten Vortrag unter der Überschrift „Wozu
Gedenkstätten?“. Konkret regte Reemtsma an, sich eine Karte Europas anzugucken, in die die
Lager der Nazis eingezeichnet sind. Auch, wer sich vorher nicht sonderlich detailliert mit der
Geschichte des Nationalsozialismus befasst hat, wird dann erkennen, dass Deutschland
Europa mit diesem System der Lager überzogen hat. „Wo immer wir leben“, sagte Reemtsma,
„haben wir es nicht weit zu einem Lager oder einem, mehreren Nebenlagern“. Damit hat er
meines Erachtens die Notwendigkeit von KZ-Gedenkstätten auf den Punkt gebracht.


In Schleswig-Holstein gibt es mit Ahrensbök, Husum-Schwesing, Kaltenkirchen und Ladelund
vier Gedenkstätten im Sinne Reemtsmas. Darüber hinaus gibt es noch weitere Orte des
Gedenkens an die Opfer des Dritten Reiches und der Auseinandersetzung mit den Tätern. Dies
ist gut so, da gerade in Schleswig-Holstein - als eine der ehemaligen Hochburgen der Nazi-Zeit
- eine Aufarbeitung der Geschehnisse des Dritten Reiches und das Gedenken an die Opfer 2
wichtig ist. Allerdings stand die Arbeit der Gedenkstätten in Schleswig-Holstein in den letzten
Jahren nur selten auf der politischen Tagesordnung des Landtages. Dies macht auch der von
uns geforderte Bericht der Landesregierung deutlich.


Aus dem Bericht geht hervor, dass die Gedenkstätten eine sehr heterogene Trägerschaft und
entsprechende Finanzierung haben. Sie sind alle von dem ehrenamtlichen Engagement vor Ort
abhängig und finanziell auf Eintrittsgelder, Spenden und Sponsorengelder angewiesen. Mit der
Gründung der „Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten“ 2002 wurde eine
Einrichtung geschaffen, die die Gedenkstätten in ihrer Arbeit finanziell und inhaltlich
unterstützen sollte. Allerdings scheint dies bisher nicht ausreichend funktioniert zu haben.
Zumindest sind keine klaren Ergebnisse erkennbar. Zu hinterfragen ist auch, wieso es in den
letzten zehn Jahren nicht gelungen ist, das Stiftungskapital von rund 600.000 Euro zu mehren.
Aus dem Bericht der Landesregierung geht weiterhin hervor, dass 2011 eine halbe Stelle bei der
Bürgerstiftung für die notwendigen konzeptionellen Entwicklungsprozesse in und mit den
Gedenkstätten eingerichtet werden soll. Auslöser dafür ist zum einen, dass die
Gedenkstättenarbeit neu gestaltet und die einzelnen Orte stärker miteinander vernetzt
werden sollen. Zum anderen fördert der Bund seit 1999 Gedenkstätten und Projekte zum
Nationalsozialismus. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das bisher keine Mittel aus
diesem Etat abgerufen hat. Dieser Punkt sollte im Ausschuss unbedingt hinterfragt werden. Es
darf nämlich nicht der Eindruck entstehen, dass Schleswig-Holstein eine kritische
Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus nicht wünscht.


Die Verteilung von zu wenigen Geldern durch die Bürgerstiftung und die einheitliche
Außendarstellung der Gedenkstätten mit einem gemeinsamen Logo und Flyer reichen aus
Sicht des SSW als konzeptioneller Neuanfang nicht aus. Zwar begrüßen wir, dass die
Haushaltsansätze für die Gedenkstättenarbeit im aktuellen Haushalt nicht gekürzt wurden.
Aber dies ist nur ein weiteres Zeichen dafür, dass die Gedenkstätten schon am Tropf hängen
und es hier nichts mehr zu kürzen gibt. So schreibt auch die Landesregierung in ihrem Bericht, 3
dass die Erträge aus dem Stiftungskapital und die ergänzenden Landeszuschüsse nicht
ausreichend sind.


Vor diesem Hintergrund ist beeindruckend, was vor Ort geleistet wird. Hervorheben möchte ich
hier insbesondere die KZ-Gedenk- und Begegnungsstätte Ladelund, die als älteste
Gedenkstätte des Landes in kirchlicher Trägerschaft ist und nicht nur eine hauptamtliche Kraft
hat, sondern auch die meisten Besucher. Dies ändert jedoch nichts daran, dass man sich vor Ort
„zurechtwurstelt“, um mit der Arbeit weiterzukommen. Die Entstehungsgeschichte der im
letzten Herbst eingeweihten Steele am Panzergraben zwischen dem ehemaligen Lagergelände
und dem Dokumentenhaus macht die Problematik deutlich. Das neue Monument ist an sich
beeindruckend, die eingeworbenen Mittel durften aber nur dafür eingesetzt werden und nicht
für die Weiterentwicklung der Gesamtkonzeption.


Um die bestehende Vermittlungs- und Anschauungsarbeit langfristig zu gewährleisten, muss
daher die Bürgerstiftung die notwendigen Dienstleistungen erbringen. Doch auch das Land ist
letztlich gefragt. Ehrenamtliche Arbeit wird auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen,
allerdings darf die Arbeit der Gedenkstätten nicht allein darauf fußen. Und die Dienstleistung
der Bürgerstiftung darf auch nicht dazu führen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel der
Bürgerstiftung die Gedenkstätten zu Konkurrenten machen.

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