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01.07.11 , 14:56 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 32 - Keine Vorfestlegung für eine Privatisierung des UKSH

Presseinformation Kiel, den 01.07.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 32 Keine Vorfestlegung für eine Privatisierung des UKSH Drs. 17/1613 (neu)

Die über 10.000 Beschäftigten im UKSH kommen schon seit Jahren nicht zur Ruhe. Mit der
drohenden Privatisierung sind ganz konkrete Ängste und Unsicherheiten um die eigene
berufliche Zukunft verbunden. Doch damit nicht genug: Aktuell wird nun auch noch am Sinn
der schwierigen und mitunter schmerzhaften Fusion der beiden Standorte gezweifelt. Der
Presse konnten wir entnehmen, dass sich der Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme zur
Weiterentwicklung der Hochschulmedizin unmissverständlich für eine Trennung von Lübeck
und Kiel ausspricht.


Aus Sicht des SSW bringt ein solches Votum, wenn es auch glücklicherweise nicht bindend ist,
nicht nur weitere Unruhe für die vielen Beschäftigten im Universitätsklinikum, sondern es
erscheint auch ökonomisch zweifelhaft. Die entstandenen Gewinne durch Synergieeffekte
liegen deutlich über den Kosten des Fusionsprozesses. Diesen rückgängig zu machen, würde
viele Millionen Euro kosten. So viel ist klar. Und auf der Basis der heutigen Faktenlage scheint
uns auch nur ein fusioniertes Klinikum die nötige Schlagkraft zu haben, um in der ersten Liga
der Maximalversorger mitzuspielen und ein hohes Niveau der Krankenversorgung zu halten, 2
während es gleichzeitig rentabel wirtschaftet. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der
Weg der Defusionierung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Uniklinikums beiträgt. Nichts
desto trotz stellt der Antrag der SPD eine unnötige Vorfestlegung für eine bestimmte Struktur
des Klinikums dar, der wir in der heutigen Lage nicht zustimmen können.


Nach Auffassung des SSW muss in Zeiten, in denen der Regierung offensichtlich der Mut zum
klaren Bekenntnis für das Universitätsklinikum fehlt und leider kein breiter politischer Wille zur
baulichen Sanierung mit Mitteln der öffentlichen Hand erkennbar ist, zumindest eins klar sein:
Es darf im Rahmen des Markterkundungsverfahrens keine Vorfestlegung auf ein Modell geben,
das eine spätere vollständige oder auch nur teilweise Privatisierung des Primärbereichs
beinhaltet. Denn eine solche Privatisierung wird zwangsläufig negative Auswirkungen auf die
Qualität der Krankenversorgung und nicht zuletzt auch auf die Arbeitsbedingungen vieler
Beschäftigter im Universitätsklinikum haben.


Das UKSH ist natürlich kein völlig gewöhnliches Krankenhaus. Wir haben mehrfach deutlich
gemacht, dass dem Universitätsklinikum allein schon deshalb eine ganz besondere Bedeutung
für Schleswig-Holstein zukommt, weil nur hier unverzichtbare universitäre Forschung
betrieben und die Qualität der medizinischen Versorgung weiterentwickelt wird. Mit der
Übergabe der Verantwortung an Private verlieren wir an Einfluss auf die Entwicklung im
Gesundheitsbereich und wir berauben uns der Möglichkeit, hier mitzugestalten. Uns allen
sollte endlich eines klar werden: Die Bereiche der Krankenversorgung und der Forschung und
Lehre sind Teil der Daseinsvorsorge und damit öffentliche Aufgaben. Sie müssen auch in
Zukunft vom Land wahrgenommen werden. Dies muss die Grundlage jeder weiteren
Entscheidung sein.


Mit Blick auf die von Minister de Jager vorgestellten Modelle, die als Ergebnis des
Markterkundungsverfahrens im Raum stehen, muss ich eines deutlich sagen: Die zum
heutigen Zeitpunkt vorliegenden Fakten reichen als Grundlage zur abschließenden 3
Meinungsbildung nicht aus. Zumindest meiner Fraktion liegen zu den unterschiedlichen
Modellen, die bekanntlich von der Beteiligung öffentlicher Einrichtungen an der baulichen
Sanierung bis hin zur sofortigen Privatisierung eines Standortes gehen, keine detaillierten
Informationen vor. So ist zum Beispiel völlig unklar, welche Konsequenzen die
unterschiedlichen Varianten für die Versorgungsqualität hätten. Für uns ist klar, dass bei der
Entscheidung über die Zukunft des UKSH neben der auszuschließenden Privatisierung des
Primärbereichs vor allem günstige Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung
des Klinikums maßgeblich sein müssen. Dabei darf die Schaffung dieser Rahmenbedingungen
aber nicht zur weiteren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen oder gar zu Lasten
der Patienten gehen.


Ich halte also fest: Die Faktenlage ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht umfassend.
Gleichzeitig wächst der Druck, das UKSH baulich zu sanieren. Um endlich eine tragfähige
Lösung zu finden, die auch den Beschäftigten eine sichere Perspektive bietet, dürfen wir uns
heute nicht unnötig vorfestlegen. Für uns ist aber klar, dass wir uns an Vereinbarungen halten
wollen. Und deshalb darf es keine Vorfestlegung für eine wie auch immer geartete
Privatisierung geben.

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