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Lars Harms zu TOP 32 - Keine Vorfestlegung für eine Privatisierung des UKSH
Presseinformation Kiel, den 01.07.2011Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 32 Keine Vorfestlegung für eine Privatisierung des UKSH Drs. 17/1613 (neu)Die über 10.000 Beschäftigten im UKSH kommen schon seit Jahren nicht zur Ruhe. Mit derdrohenden Privatisierung sind ganz konkrete Ängste und Unsicherheiten um die eigeneberufliche Zukunft verbunden. Doch damit nicht genug: Aktuell wird nun auch noch am Sinnder schwierigen und mitunter schmerzhaften Fusion der beiden Standorte gezweifelt. DerPresse konnten wir entnehmen, dass sich der Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme zurWeiterentwicklung der Hochschulmedizin unmissverständlich für eine Trennung von Lübeckund Kiel ausspricht.Aus Sicht des SSW bringt ein solches Votum, wenn es auch glücklicherweise nicht bindend ist,nicht nur weitere Unruhe für die vielen Beschäftigten im Universitätsklinikum, sondern eserscheint auch ökonomisch zweifelhaft. Die entstandenen Gewinne durch Synergieeffekteliegen deutlich über den Kosten des Fusionsprozesses. Diesen rückgängig zu machen, würdeviele Millionen Euro kosten. So viel ist klar. Und auf der Basis der heutigen Faktenlage scheintuns auch nur ein fusioniertes Klinikum die nötige Schlagkraft zu haben, um in der ersten Ligader Maximalversorger mitzuspielen und ein hohes Niveau der Krankenversorgung zu halten, 2während es gleichzeitig rentabel wirtschaftet. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass derWeg der Defusionierung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Uniklinikums beiträgt. Nichtsdesto trotz stellt der Antrag der SPD eine unnötige Vorfestlegung für eine bestimmte Strukturdes Klinikums dar, der wir in der heutigen Lage nicht zustimmen können.Nach Auffassung des SSW muss in Zeiten, in denen der Regierung offensichtlich der Mut zumklaren Bekenntnis für das Universitätsklinikum fehlt und leider kein breiter politischer Wille zurbaulichen Sanierung mit Mitteln der öffentlichen Hand erkennbar ist, zumindest eins klar sein:Es darf im Rahmen des Markterkundungsverfahrens keine Vorfestlegung auf ein Modell geben,das eine spätere vollständige oder auch nur teilweise Privatisierung des Primärbereichsbeinhaltet. Denn eine solche Privatisierung wird zwangsläufig negative Auswirkungen auf dieQualität der Krankenversorgung und nicht zuletzt auch auf die Arbeitsbedingungen vielerBeschäftigter im Universitätsklinikum haben.Das UKSH ist natürlich kein völlig gewöhnliches Krankenhaus. Wir haben mehrfach deutlichgemacht, dass dem Universitätsklinikum allein schon deshalb eine ganz besondere Bedeutungfür Schleswig-Holstein zukommt, weil nur hier unverzichtbare universitäre Forschungbetrieben und die Qualität der medizinischen Versorgung weiterentwickelt wird. Mit derÜbergabe der Verantwortung an Private verlieren wir an Einfluss auf die Entwicklung imGesundheitsbereich und wir berauben uns der Möglichkeit, hier mitzugestalten. Uns allensollte endlich eines klar werden: Die Bereiche der Krankenversorgung und der Forschung undLehre sind Teil der Daseinsvorsorge und damit öffentliche Aufgaben. Sie müssen auch inZukunft vom Land wahrgenommen werden. Dies muss die Grundlage jeder weiterenEntscheidung sein.Mit Blick auf die von Minister de Jager vorgestellten Modelle, die als Ergebnis desMarkterkundungsverfahrens im Raum stehen, muss ich eines deutlich sagen: Die zumheutigen Zeitpunkt vorliegenden Fakten reichen als Grundlage zur abschließenden 3Meinungsbildung nicht aus. Zumindest meiner Fraktion liegen zu den unterschiedlichenModellen, die bekanntlich von der Beteiligung öffentlicher Einrichtungen an der baulichenSanierung bis hin zur sofortigen Privatisierung eines Standortes gehen, keine detailliertenInformationen vor. So ist zum Beispiel völlig unklar, welche Konsequenzen dieunterschiedlichen Varianten für die Versorgungsqualität hätten. Für uns ist klar, dass bei derEntscheidung über die Zukunft des UKSH neben der auszuschließenden Privatisierung desPrimärbereichs vor allem günstige Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklungdes Klinikums maßgeblich sein müssen. Dabei darf die Schaffung dieser Rahmenbedingungenaber nicht zur weiteren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen oder gar zu Lastender Patienten gehen.Ich halte also fest: Die Faktenlage ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht umfassend.Gleichzeitig wächst der Druck, das UKSH baulich zu sanieren. Um endlich eine tragfähigeLösung zu finden, die auch den Beschäftigten eine sichere Perspektive bietet, dürfen wir unsheute nicht unnötig vorfestlegen. Für uns ist aber klar, dass wir uns an Vereinbarungen haltenwollen. Und deshalb darf es keine Vorfestlegung für eine wie auch immer geartetePrivatisierung geben.