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Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Gesetzesentwurf einer Kommunalreform vor
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0178/28 49 591Kommunalreform von unten: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Bürgerbeteiligung stärken, Nr. 389.10 / 05.07.2011 Wirtschaftlichkeit verbessernDie Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat heute einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das grüne Konzept einer „Kommunalreform von unten“ auf den Weg gebracht wird. Dazu erklären der Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion, Robert Habeck und deren innen- und rechtspolitischer Sprecher, Thorsten Fürter:Robert Habeck: „Der Entwurf der Landesregierung zementiert die vorhandenen Unzu- länglichkeiten. Unser Entwurf beschreibt einen Pfad, mit dem mittelfristig eine Verwal- tungsebene überflüssig werden soll. Er geht von einem starken Begriff kommunaler Selbstverwaltung aus. Die Gemeinde ist die staatliche Ebene, auf der BürgerInnen über die unmittelbaren Belange ihres Lebens selbst entscheiden sollen. Das ist unser Leit- gedanke. Wenn es nichts mehr zu entscheiden gibt, entweder weil die Angebote nicht mehr vorgehalten werden können oder weil sie in Amtsausschüsse oder Zweckverbän- de ausgelagert worden sind, sollten die Strukturen verändert werden.Wir schlagen ein Anreizsystem für die Gemeinden vor und Bürgerbeteiligung statt Krä- merei im Hinterzimmer. Alle Beteiligten sollen mit einbezogen werden. Wir arbeiten nicht mit statischen Modellen. Wie sich die kommunale Ebene organisiert, soll vor Ort entschieden werden. Gibt es bei neuen Gemeindestrukturen Effizienzgewinne, verblei- ben diese auf der kommunalen Ebene. Eine Kommunalreform ist keine Spardose für das Land.“Thorsten Fürter: „Die kleinteilige Struktur der Gemeinden und ihrer Kommunalverwal- tungen in Schleswig-Holstein wird den komplexer werdenden Aufgaben und dem de- mographischen Wandel nicht gerecht. Folge ist, dass in den letzten Jahren zunehmend Selbstverwaltungsaufgaben auf die Ämter verlagert wurden. Seite 1 von 2 Das Landesverfassungsgericht hat dieses Vorgehen in seiner Entscheidung vom 26. Februar 2010 als unzulässig eingestuft, solange die Amtsausschüsse nicht direkt ge- wählte Gremien sind. Zugleich hat es angeordnet, dass spätestens bis Ende 2014 eine Neuregelung zu erfolgen hat.Der heute vorgestellte Gesetzentwurf trägt den Vorgaben des Landesverfassungsge- richts Rechnung. Er stellt ein Gegenmodell zu dem Vorhaben der schwarz-gelben Lan- deregierung dar, die Ämter zu reinen Verwaltungszentren umzufunktionieren. Wir sind mit Erfolg gegen die bestehende Ämterstruktur vor das Landesverfassungsgericht ge- zogen, um die Demokratie in den Kommunen zu verbessern. Der Entwurf der Landes- regierung verliert dieses Ziel völlig aus den Augen. Sie will notdürftig den Status-Quo aufrecht erhalten. Unser Reformvorschlag stärkt dagegen die Demokratie in den Ge- meinden. Politische Entscheidungen sollen für jeden transparent in den direkt gewähl- ten Gremien getroffen werden.“Die Eckpunkte des Grünen Gesetzentwurfes sind:-> Freiwilligkeit: Nicht Zwang, sondern ein verstärkter finanzieller Anreiz soll zu einer freiwilligen Gebietsreform der Gemeinden führen. Kommunen, die sich zu größeren, ef- fektiveren Einheiten zusammenschließen, erhalten eine höhere Zuweisung als bisher sowie die Zusage, dass sich ihre Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich in den nächsten fünf Jahren nicht fusionsbedingt verschlechtern. Die Gewinne aus der Verwal- tungsstrukturreform bleiben damit vollständig bei den Gemeinden. Eine Sonderprämie gibt es, wenn infolge eines Zusammenschlusses eine Amts-, Gemeinde- oder Stadt- verwaltung aufgelöst wird.-> Optionsmodell: Die Gemeinden entscheiden selbst, welches Modell sie wählen. Entweder sie schließen sich bis zum 31. Dezember 2012 zu größeren Gemeinden zu- sammen und machen dadurch die Ämter überflüssig. Oder – wenn es weiterhin Ämter gibt – werden diese von einem direkt gewählten Amtsausschuss demokratisch beglei- tet. Die Wahl findet mit der Kommunalwahl 2013 statt.-> Bürgerbeteiligung: Welchen Weg eine Gemeinde wählt, soll jeweils durch Bürger- entscheide abschließend entschieden werden.“-> Wahrung der dörflichen Identität: Trotz des Zusammenschlusses von kleinen Ge- meinden zu größeren Einheiten darf die dörfliche Identität nicht verloren gehen. Ge- meinden unter 4.000 Einwohnern, die in größeren Einheiten aufgehen, behalten daher einen Dorfschaftsrat mit einem Dorfvorsteher oder ein Dorfvorsteherin. Zugleich wird die bestehende Regelung zu Ortsteilen und Dorfschaften attraktiver gemacht. Die Rolle des Ortsvorstehers bzw. Dorfvorstehers wird erheblich aufgewertet. *** 2