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Ingrid Brand-Hückstädt: Welcher Grundrechtseingriff kommt als nächstes?
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 386/2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 21. Juli 2011 Katharina Loedige, MdL Parlamentarische GeschäftsführerinGrundrechte / Richtervorbehalt bei BlutprobenIngrid Brand-Hückstädt: Welcher Grundrechtseingriff www.fdp-sh.de kommt als nächstes? Zu den Äußerungen des CDU-Abgeordneten Werner Kalinka zum Richtervor- behalt bei Blutproben erklärt die FDP-Landtagsabgeordnete Ingrid Brand- Hückstädt:„Dass nach der Strafprozessordnung grundsätzlich ein Richter eine Blutentnahme anordnen muss, ist und bleibt richtig: Es wird das Grund- recht auf körperliche Unversehrtheit berührt – eine Blutprobe ist also ein Grundrechtseingriff, auch wenn sie im Vergleich zur Wohnungsdurchsu- chung beispielsweise als nachrangig angesehen wird.“Erst im vergangenen Jahr habe das Bundesverfassungsgericht klarge- stellt, dass der Richtervorbehalt „eine effektive Kontrolle der Ermitt- lungsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz“ gewähr- leiste. Allein „bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung verbundene Verzögerung dürfen die Staatsanwaltschaft und – nachrangig – die Ermittlungsbehör- den die Blutentnahme selbst anordnen“, heißt es in der Entscheidung.Brand-Hückstädt: „Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist ein hohes Gut. Wer hier die Tür öffnet, hat womöglich ganz andere Grund- rechtseingriffe im Hinterkopf.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/