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Thorsten Fürter zum Gesetzentwurf zur Untersuchungshaft
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 437.11 / 18.08.2011Gesetzentwurf zur Untersuchungshaft muss geändert werdenDer Innen- und Rechtsausschuss des Landtags hat ExpertInnen und Verbände zum Vollzug der Untersuchungshaft angehört. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Thorsten Fürter:Wir freuen uns über die Bestätigung vieler unserer Kritikpunkte der ExpertInnen am Ge- setzentwurf der Landesregierung zur Untersuchungshaft. Die Anhörung bestätigt unse- re Haltung, dass der Landtag den Gesetzentwurf zur Untersuchungshaft nachbessern sollte. Untersuchungshäftlinge dürfen nicht schlechter gestellt werden als Strafgefange- ne. Vor dem Hintergrund, dass die Inhaftierten bis zur Verurteilung als unschuldig gel- ten, und Untersuchungshaft hochgradig belastende Folgen haben kann, müssen alle beschränkenden Maßnahmen so liberal wie möglich geregelt werden. Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass Gefangene in Untersuchungshaft am Ende lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt werden oder unschuldig sind und deshalb freigesprochen werden müssen.Korrekturen sind dabei in folgenden Punkten notwendig:-> Für gleiche Arbeit muss gleicher Lohn gezahlt werden - bisher werden Untersu- chungshäftlinge niedriger bezahlt als Strafgefangene. Für diesen Vorschlag gab es im Ausschuss breite Zustimmung.-> Insbesondere für den Jugendvollzug ist der soziale Charakter der Unterbringung zu stärken. Der Isolation von der Außenwelt muss mit einer verstärkten Öffnung nach in- nen begegnet werden. Die Möglichkeit zur Inhaftierung in Wohngruppen sollte daher festgeschrieben werden. Seite 1 von 2 -> Die Besuchszeiten sind mit einem Mindestanspruch von zwei Stunden zu niedrig an- gesetzt, um den psychosozialen Folgen der Untersuchungshaft ausreichend entgegen zu wirken. Um dem Maßstab der Anpassung an die allgemeinen Lebensverhältnisse gerecht zu werden, sollten die Besuchszeiten für Erwachsene Untersuchungshäftlinge auf vier Stunden erweitert werden und damit an das Niveau für jugendliche Untersu- chungshäftlinge angeglichen werden. Diesen Punkt werden wir aufgrund der Anhörung noch in unseren eigenen Gesetzentwurf aufnehmen. *** 2