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25.08.11 , 13:02 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 21: Wir schaffen Rahmenbedingungen für ein soziales Netzwerk

Sozialpolitik
Nr. 350/11 vom 25. August 2011
Ursula Sassen zu TOP 21: Wir schaffen Rahmenbedingungen für ein soziales Netzwerk
Es gilt das gesprochenen Wort Sperrfrist Redebeginn
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE bezieht sich auf die Fragen zum Haushaltsentwurf 2011/2012 zum Einzelplan 10, Kapitel 1002, Titel 68404 und die Antworten der Landesregierung bezüglich der Zuschüsse für Zwecke der ambulanten Suchtkrankenhilfe und der dezentralen Psychiatrie.
Der angeforderte mündliche Bericht zum aktuellen Stand der Vorbereitung und Umsetzung der ab dem 01.01.2012 vorgesehenen Kommunalisierung der Fördermittel des Landes aus dem Sozialvertrag II kann sich vornehmlich nur auf die Vorbereitung und den Verhandlungsstand zwischen dem Sozialministerium und den Kommunalen Landesverbänden beziehen, da über den Stand der Umsetzung erst nach dem 01.01.2012 berichtet werden kann.
Die LINKE erwartet auch Auskunft darüber, wie die Landesregierung nach der vollzogenen Kommunalisierung ihre Steuerungsverantwortung für eine flächendeckende und gut erreichbare Suchtkrankenhilfe wahrnehmen und Gleichheit der Lebensbedingungen im Land sicherstellen will.
Ab dem 01.01.2012 wird die Förderung von Maßnahmen der ambulanten Suchtberatung und der dezentralen Psychiatrie nicht mehr von den
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Wohlfahrtsverbänden, sondern über die Kommunen organisiert werden.
Der Sozialvertrag II enthält Mittel zur Förderung der ambulanten Suchtberatung mit 1.420.350 Euro und der dezentralen Psychiatrie mit 719.650 Euro. Nach dem Gesundheitsdienstgesetz liegt die Zuständigkeit bei den Kommunen.
Wir sprechen bei der ärztlichen Versorgung von kleinteiligeren Bedarfsplanungen und regionalen Budgets, um den Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden. Dies ist auch auf die Suchtberatung übertragbar. Jede Kommune weiß, wo Dinge im Argen liegen und sie wird sich um Problemlösungen bemühen.
Die Formulierungen „Steuerungsverantwortung“ und „Sicherstellung der Gleichheit der Lebensbedingungen“ im Antrag der LINKEN haben mich aufhorchen lassen! Dies klingt nach Parteiprogramm der LINKEN, ohne Rücksicht auf Effizienz und Finanzierbarkeit. Statt Steuerungsverantwortung würde ich in diesem Zusammenhang auch gern am Bedarf orientierte Verantwortung und Selbstverantwortung ins Spiel bringen.
Eine Gleichheit der Lebensbedingungen ist relativ und lässt sich nicht so ohne weiteres sicherstellen. Stadt und Land haben unterschiedliche Strukturen, Vorzüge und Defizite. Fördermittel sind begrenzt verfügbar und müssen daher zielgerichtet eingesetzt werden, Doppelstrukturen sind zu vermeiden.
CDU und FDP wollen Rahmenbedingungen schaffen für ein soziales Netzwerk, das Hilfsbedürftige auffängt und unterstützt, damit sie die Chance erhalten, ihr Leben eigenständig gestalten zu können.
Es ist für alle Beteiligten schwer, neue Wege zu gehen.
Unser Ziel muss es sein, die Kommunen in die Lage zu versetzen, eine effiziente Suchtkrankenhilfe zu gewährleisten! Dies kann nur mit Beteiligung aller Partner und unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel geschehen. Wir hoffen, dass es der Landesregierung gelingt, Einvernehmen mit den Wohlfahrtsverbänden zu erzielen, damit die Kommunalisierung der Fördermittel aus dem Sozialvertrag II gelingt.



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