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Flemming Meyer zu TOP 21 - Kommunalisierung der Fördermittel aus dem Sozialvertrag II
Presseinformation Kiel, den 25.08.2011Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 21 Kommunalisierung der Fördermittel aus dem Sozialvertrag II Drs. 17/1618Der Mädchentreff in Schleswig ist zu. Er musste schließen, weil die Landeszuschüsse gekapptwurden. Konkret bedeutet das, dass ein niedrigschwelliges Suchthilfeangebot ersatzlosgestrichen wurde. Bei Bulimie, Magersucht oder autoaggressivem Verhalten, das befürchtetman am betroffenen Standort, werden die Mädchen erst dann Hilfe bekommen, wenn ihreProbleme so groß werden, dass sie stationär aufgenommen werden. Die Sätze sind hierunterschiedlich, liegen aber wohl mindestens bei 200 Euro. Und das pro Tag.Diese Mehrkosten scheinen für die Landesregierung bei der Haushaltskonsolidierung keineRolle zu spielen, denn dafür ist ein anderer Kostenträger kostenpflichtig: die Krankenkassennämlich, also die Beitragszahler. Ein derartiger Verschiebebahnhof auf Kosten der Mädchenspricht dem ehernen Grundsätzen „ambulant vor stationär“ und „Prävention vor Therapie“Hohn. Die Probleme der Mädchen verschwinden ja nicht, bloß weil ihr Mädchentreffgeschlossen wurde. 2So ähnlich geht es 52 Beratungsstellen, die Landesmittel über den so genannten SozialvertragII erhalten. Sie werden ihr Angebot erheblich einschränken müssen.Generell gehen die Wohlfahrtsverbände davon aus, dass sie die Sucht-Präventionsarbeit mitJugendlichen überhaupt nicht mehr anbieten können. Somit ist die Daseinsvorsorge in diesemBereich nicht mehr gewährleistet. Das Land zieht sich aus seiner Verantwortung für eine guteErreichbarkeit der Suchtberatung zurück. Die komplizierten Verhandlungen zwischenLandesregierung und Verbänden vor drei Jahren zum Sozialvertrag II hätte man sich sparenkönnen.Ich möchte noch auf eine andere Konsequenz hinweisen: Wer den klammen Kommunen dieBürde der Suchtberatung auflädt, riskiert Ungleichheit. Ab 2012 spielt es nämlich eine Rolle, woman wohnt: in einer Kommune mit solidem Haushalt, die die ambulante Suchtberatung nochfinanzieren kann oder in einer armen Kommune ohne Suchtberatungsstelle oder nur mit einerzeitlich stark eingeschränkten Beratung. Das Land lässt die Suchtkranken und ihre Familien imStich. Wunsch- und Wahlrecht sind de facto ausgehebelt.Vergleichsweise kleine Einsparungen bei den Beratungsstellen richten großen Schaden an undführen zu regionaler Ungerechtigkeit. Kleine Summen – teilweise sogar im vierstelligenBereich – entziehen den Beratungsstellen ihre Existenzgrundlage, ohne dabei denLandeshaushalt merkbar zu entlasten.Dies kann man auch nicht unter Spargerechtigkeit verbuchen. Denn tatsächlich ist dieambulante Suchthilfe bereits zum zweiten Mal nach 2002 massiven Streichungen ausgesetzt.Damit wird eine Schwelle erreicht, nach der Einsparungen mittelfristig Mehrkostenverursachen werden. Die Wohlfahrtsverbände sprechen von erheblichen Folgekosten diesesKahlschlages. Der SSW hat schon immer gesagt, dass jede Kürzung auf seine Folgekosten hinuntersucht werden muss. Und wenn wir von Folgekosten reden, dann meinen wir nicht nur 3finanzielle, sondern vor allem menschliche Folgekosten. Wie viel menschliches Leid sich durchein niedrigschwelliges Suchthilfeangebot vermeiden lässt, kann man zahlenmäßig nichtdarstellen. Aber diese Seite muss auch berücksichtigt werden. Schulden für kommendeGenerationen lassen sich nicht nur am Geldwert messen. Wir sind auch verpflichtet,kommenden Generationen eine sozial gerechte Gesellschaftsstruktur zu geben.