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Flemming Meyer zu TOP 42 - Mutter-/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein
Presseinformation Kiel, 26. August 2011Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 42 Mutter-/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein Drs. 17/1570Für den Erwachsenen in einer Familie, der für die Versorgung der Kinder zuständig ist,egal ob Vater oder Mutter, können schon einmal 16 Stunden-Tage zusammen kommen.Ruhepausen zum Auftanken oder um eine hartnäckige Krankheit richtig auszukurieren,gibt es nicht. So können sich wie in einer Spirale gesundheitliche Störungen verstärken,vor allem, wenn psychische und soziale Probleme dazu kommen. Eine gezielte Therapieaußerhalb der gewohnten Umgebung, Gespräche mit Gleichgesinnten und Angebote fürdie Kleinen können diese Spirale durchbrechen helfen. Besser gesagt, könnten. Denn dieKrankenkassen verweigern die Pflichtleistung der Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren. DasWettbewerbsstärkungsgesetz hatte 2007 die Krankenkassen ausdrücklich zurverstärkten Prävention verpflichtet und genau darum Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren zurPflichtleistung gemacht. Die Kuren sind nämlich durchaus kein bezahlter Urlaub, wiemanchmal zu hören ist, sondern dort werden zielgerichtet für unterschiedlicheMaßnahmen angewendet: Physiotherapie, psychosoziale Betreuung und nicht zuletztmedizinische Behandlung. 2Die Krankenkassen ignorieren das Gesetz und lehnen fast routinemäßig die Erst-Anträgeab; jede Krankenkassen nach ihrem eigenen Belieben, so dass wir inzwischen nicht nurein Präventionsdefizit haben, sondern darüber hinaus ein massivesGerechtigkeitsproblem. Das hat sogar den Bundesrechnungshof auf den Plan gerufen,der laut Presseberichten die Willkür der Kassen kritisiert hat.Die Kassen verweigern also ihren Mitgliedern eine Pflichtleistung. Und das hat Folgen.Zuerst für die Familien: Sie werden zu Bittstellern gemacht. Ohne Prävention, die bei denKuren im Vordergrund steht, potenzieren sich aber deren Probleme. Die steigendenAusgaben bei der Jugendhilfe sind ein alarmierender Indikator, dass etwas schief läuft.Die Jugendhilfe muss einspringen, weil sich die betroffenen Familien regelrechtfestgefahren haben. Ohne externe Hilfe kommen sie nicht mehr aus ihrer Sackgasse. Dasist nicht nur teuer, sondern für die Familie eine Belastung, die durch rechtzeitigePrävention vermeidbar gewesen wäre.Die Verweigerungshaltung der Kassen hat aber auch Folgen für alle Institutionen, die mitden Kindern aus diesem Familien zu tun haben. Wir haben es also mit einem klassischenVerschiebebahnhof zu tun: was die Kureinrichtungen nicht leisten, müssen diePädagogen in Kitas und Schulen leisten. Probleme werden nicht aus der Welt geschaffen,bloß weil sich die Krankenkassen weigern, ihrer Pflicht nachzukommen.Zum Schluss möchte ich auch etwas zu den Einrichtungen sagen: seit November ist dasMutter-Kind-Kurheim der ADS in Rantum geschlossen – und wird es auch noch eineWeile bleiben. Haus Remmer in Langballig ist nach monatelanger Stilllegung wiedergeöffnet, aber mit unsicherer Zukunft. Im Louise-Schröder-Heim der AWO haben im 3letzten Jahr fünf Prozent weniger Mütter eine Kur gemacht. Das Müttergenesungswerkverzeichnet bis zu 35 Prozent weniger Auslastung gegenüber 2008. Bleiben dieKrankenkassen bei ihrer Haltung, sieht es nicht gut aus für die Einrichtungen und dieArbeitsplätze.Der Landtag kann nicht viel mehr ausrichten als an die Kassen zu appellieren. Diestaatlichen Aufsichtsgremien dagegen müssen umgehend tätig werden, damit dieKrankenkassen ihre Verweigerungshaltung aufgeben.