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26.08.11 , 15:26 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 42 - Mutter-/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein

Presseinformation Kiel, 26. August 2011



Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 42 Mutter-/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein Drs. 17/1570

Für den Erwachsenen in einer Familie, der für die Versorgung der Kinder zuständig ist,
egal ob Vater oder Mutter, können schon einmal 16 Stunden-Tage zusammen kommen.
Ruhepausen zum Auftanken oder um eine hartnäckige Krankheit richtig auszukurieren,
gibt es nicht. So können sich wie in einer Spirale gesundheitliche Störungen verstärken,
vor allem, wenn psychische und soziale Probleme dazu kommen. Eine gezielte Therapie
außerhalb der gewohnten Umgebung, Gespräche mit Gleichgesinnten und Angebote für
die Kleinen können diese Spirale durchbrechen helfen. Besser gesagt, könnten. Denn die
Krankenkassen verweigern die Pflichtleistung der Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren. Das
Wettbewerbsstärkungsgesetz hatte 2007 die Krankenkassen ausdrücklich zur
verstärkten Prävention verpflichtet und genau darum Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren zur
Pflichtleistung gemacht. Die Kuren sind nämlich durchaus kein bezahlter Urlaub, wie
manchmal zu hören ist, sondern dort werden zielgerichtet für unterschiedliche
Maßnahmen angewendet: Physiotherapie, psychosoziale Betreuung und nicht zuletzt
medizinische Behandlung. 2
Die Krankenkassen ignorieren das Gesetz und lehnen fast routinemäßig die Erst-Anträge
ab; jede Krankenkassen nach ihrem eigenen Belieben, so dass wir inzwischen nicht nur
ein Präventionsdefizit haben, sondern darüber hinaus ein massives
Gerechtigkeitsproblem. Das hat sogar den Bundesrechnungshof auf den Plan gerufen,
der laut Presseberichten die Willkür der Kassen kritisiert hat.


Die Kassen verweigern also ihren Mitgliedern eine Pflichtleistung. Und das hat Folgen.
Zuerst für die Familien: Sie werden zu Bittstellern gemacht. Ohne Prävention, die bei den
Kuren im Vordergrund steht, potenzieren sich aber deren Probleme. Die steigenden
Ausgaben bei der Jugendhilfe sind ein alarmierender Indikator, dass etwas schief läuft.
Die Jugendhilfe muss einspringen, weil sich die betroffenen Familien regelrecht
festgefahren haben. Ohne externe Hilfe kommen sie nicht mehr aus ihrer Sackgasse. Das
ist nicht nur teuer, sondern für die Familie eine Belastung, die durch rechtzeitige
Prävention vermeidbar gewesen wäre.


Die Verweigerungshaltung der Kassen hat aber auch Folgen für alle Institutionen, die mit
den Kindern aus diesem Familien zu tun haben. Wir haben es also mit einem klassischen
Verschiebebahnhof zu tun: was die Kureinrichtungen nicht leisten, müssen die
Pädagogen in Kitas und Schulen leisten. Probleme werden nicht aus der Welt geschaffen,
bloß weil sich die Krankenkassen weigern, ihrer Pflicht nachzukommen.


Zum Schluss möchte ich auch etwas zu den Einrichtungen sagen: seit November ist das
Mutter-Kind-Kurheim der ADS in Rantum geschlossen – und wird es auch noch eine
Weile bleiben. Haus Remmer in Langballig ist nach monatelanger Stilllegung wieder
geöffnet, aber mit unsicherer Zukunft. Im Louise-Schröder-Heim der AWO haben im 3
letzten Jahr fünf Prozent weniger Mütter eine Kur gemacht. Das Müttergenesungswerk
verzeichnet bis zu 35 Prozent weniger Auslastung gegenüber 2008. Bleiben die
Krankenkassen bei ihrer Haltung, sieht es nicht gut aus für die Einrichtungen und die
Arbeitsplätze.


Der Landtag kann nicht viel mehr ausrichten als an die Kassen zu appellieren. Die
staatlichen Aufsichtsgremien dagegen müssen umgehend tätig werden, damit die
Krankenkassen ihre Verweigerungshaltung aufgeben.

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