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Lars Harms zu TOP 2 - Neuordnung des Glücksspiels, Spielhallengesetz, Erhaltung des Glücksspielsstaatsvertrages
Presseinformation Kiel, den 14.9.2011Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 2 + 26 Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels, Neuregulierung des Glücksspiels: Für ein schleswig- holsteinisches Spielhallengesetz/ Verschärfung der Spielverordnung, Resolution zur Erhaltung des Glücksspielstaatsvertrages Drs. 17/1100, 1640, 1591 (neu), 1785 und 1780Für den SSW habe ich mehrfach deutlich gesagt, dass der sensible Bereich des Glücksspielsnicht durch einen schleswig-holsteinischen Alleingang geregelt werden darf. Das europäischeRecht gibt vor, dass die Regelungen für das Glücksspiel innerhalb der Mitgliedstaatenkohärent, sprich: zusammenhängend, sein müssen. Aus diesem Grund ist es dringend geboten,zu einer einheitlichen Ordnung für alle 16 Bundesländer zu kommen. Eigentlich sollte esselbstverständlich sein, dass sich die Landesregierung konstruktiv und mit größtem Einsatz umeine solche gemeinsame Lösung bemüht. Doch offensichtlich ist eher das Gegenteil der Fall:Abgesehen von halbherzigen Bekenntnissen zur bundesweiten Regelung, halten CDU und FDPstur am eigenen Gesetzentwurf fest. Damit sind sie im Begriff, Fakten zu schaffen, die nicht 2nur dem Land teuer zu stehen kommen können, sondern auch eine bundeseinheitliche Lösungerschweren.Wir alle wissen, dass der Glücksspielstaatsvertrag zum Jahresende ausläuft und deshalb einePflicht für alle Länder besteht, schnell eine Neuregelung zu finden. Aber in dieser Lage aufeinen Alleingang zu setzen und zu hoffen, dass die Kommission diesen akzeptieren wird,halten wir für völlig falsch. In ihrer Antwort auf eine Frage der Kollegin Heinold muss dieLandesregierung selbst zugeben, dass man die Reaktion aus Brüssel nicht einschätzen könne,weil es bisher noch keine vergleichbare Situation gegeben hat. Hält man sich aber vergangeneEntscheidungen des EUGH vor Augen, kann es doch keinen Zweifel daran geben, dass dieserSonderweg kassiert wird. Vor diesem Hintergrund halte ich das Vorgehen von CDU und FDP fürvöllig irrsinnig!Doch nicht nur den Alleingang sondern auch das gewählte Verfahren und den Zeitpunkt dieserungewöhnlichen dritten Lesung sehen wir äußerst kritisch. Nach unserer Auffassung ist denzuständigen Ausschüssen keine ausreichende Beratungszeit eingeräumt worden. Und dieTatsache, dass mit der Lizenzvergabe kurz vor den Landtagswahlen erheblicheEntschädigungsansprüche gegen Schleswig-Holstein geltend gemacht werden könnten, ist einweiterer Beleg für den schlechten Stil der Regierungsparteien. Mit Blick auf die zukünftigeZusammenarbeit zwischen den Ländern verurteilen wir ein solches Verhalten ausdrücklich.Doch damit nicht genug: Auch die Sorge, die die SPD in ihrem vorliegenden Antrag formuliert,ist berechtigt: Denn die Begleitumstände der Beratungen - und hier vor allem die höchstzweifelhafte Einflussnahme der Glücksspielindustrie - erschüttern nicht zuletzt das Vertrauender Bevölkerung in die Allgemeinwohlorientierung des Parlaments. Fakt ist, dass diegrundsätzlichen Zweifel am Glücksspielgesetz weder durch die umfangreiche Anhörung nochdurch die vorliegenden Änderungen zerstreut werden konnten. Es gibt bis heute keinenNachweis darüber, ob durch dieses Gesetz wirklich Vorteile für das Land entstehen. Sicher 3scheint nur der Profit der Glücksspielanbieter. Wir halten eine solche Lobbypolitik für absolutinakzeptabel.Auch wenn ich hier Gefahr laufe, mich zu wiederholen: Eine umfassende Liberalisierung, wiesie die regierungstragenden Fraktionen planen, stellt die Weichen in eine sehr gefährlicheRichtung. Glücksspiele sind ganz einfach kein Wirtschaftsgut wie jedes andere. Natürlich musszwischen den verschiedenen Spielformen unterschieden werden, doch jede für sich birgtRisiken für den Konsumenten. Es ist erwiesen, dass Glücksspiele suchtkrank machen könnenund nicht selten zu schweren Problemen für den Spieler und sein soziales Umfeld führen.Aus Sicht des SSW ist deshalb klar, dass hier genau das gelten muss, was auch für alle anderensuchtgefährdenden Dinge gilt: Je größer das Angebot, desto größer die individuellen undsozialen Folgeschäden. Und dass diese ganz erheblich sind, belegt im Übrigen auch eineaktuelle Studie der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim: Allein die sozialenKosten, die durch Therapiemaßnahmen und die Folgen der Beschaffungskriminalitätentstehen, lagen im Jahr 2008 bei rund 326 Millionen Euro. Und über das Ausmaß desmenschlichen Leids der Süchtigen und ihrer Angehörigen kann man nur Vermutungenanstellen. Vor diesem Hintergrund muss doch klar sein, dass eine Ausweitung des Angebotsder falsche Ansatz ist. Stattdessen ist die Politik in der Pflicht, Glücksspielangebote so zubeschränken, dass die Entstehung von Sucht möglichst effektiv verhindert wird. Genau hier - inder Prävention - liegt die wichtigste Aufgabe der Politik, wenn es um Glücksspiel geht. Nichtdarin, vermeintliche Mehreinnahmen zu generieren!Im Übrigen wurden unsere Zweifel daran, dass die Liberalisierung des Glücksspielszwangsläufig zu Mehreinnahmen für das Land Schleswig-Holstein führt, auch nicht durch dieAntwort auf unsere kleine Anfrage zu diesem Thema ausgeräumt. Weder die Entwicklung derSteuererträge, noch die zu erwartenden Einnahmen aus der Zweck- oder Glücksspielabgabe 4können von der Landesregierung verlässlich beurteilt werden. Damit ist auch heute nochfraglich, ob die Verheißungen der Glücksspielbranche tatsächlich wahr werden.Natürlich sehen die von CDU und FDP eingebrachten Änderungen nicht nurverwaltungstechnische Ergänzungen, sondern zum Beispiel auch weitergehendeVerpflichtungen für die Anbieter öffentlicher Glücksspiele vor. Doch grundsätzlich ändern dieseVorschläge nichts an der falschen Zielsetzung des Entwurfs. Dass die Kollegen aber endlichauch die Notwendigkeit eines Spielhallengesetzes sehen und auf die Probleme der Geldwäscheim Dunstkreis der Spielhallen aufmerksam werden, erkennen wir ausdrücklich an. Die von denGrünen, und nun auch von den Regierungsfraktionen genannten Eckpunkte für ein Schleswig-Holsteinisches Spielhallengesetz finden unsere Unterstützung. Denn sowohl die Beschränkungder Zahl der Spielhallen als auch die verbindliche Qualifizierung des Personals in SachenSuchtprävention sind zielführend. Wir werden aber genau darauf achten, ob CDU und FDPdieses Vorhaben auch tatsächlich ernsthaft verfolgen, oder ob es sich hier nur um eine weitereNebelkerze handelt.Der Hinweis, dass diese Eckpunkte, insbesondere im Bereich des Jugendschutzes, nicht weitgenug gehen, muss trotzdem erlaubt sein: Wie sie sicher wissen, ist die vom EuropäischenGerichtshof geforderte Kohärenz letztlich erst dann gegeben, wenn auch die Automaten in derGastronomie berücksichtigt werden. Heute stehen aber bundesweit in über 10.000Gaststätten mehr als 200.000 Automaten. Dabei ist diese Spielform die mit Abstandgefährlichste. Und ein effektiver Jugendschutz ist hier nicht einmal im Ansatz gegeben. AusSicht des SSW ist eine Beschränkung längst überfällig. Zusätzlich muss sich dieLandesregierung dringend für die Entschärfung dieser Gefahrenquelle über dieSpielverordnung des Bundes einsetzen. Auf diesem Weg lassen sich zum Beispiel die Spieldaueroder die Gewinn- und Verlustmöglichkeiten im Sinne eines wirklich konsequentenSpielerschutzes regeln. Und nicht zuletzt kann der Zugang zu den Automaten durch eine 5wirklich zuverlässige Spieleridentifikation so geregelt werden, dass kein Jugendlicher mehr anden Geräten spielen kann.Nach Meinung des SSW sind Angebotsbeschränkungen der einzig richtige Weg. Dies gilt nichtnur für Automaten, sondern für den gesamten Glücksspielbereich. Daher schließen wir uns derForderung aus dem Bereich der Suchthilfe nach einem kleinen, konsequent reguliertenGlücksspielmarkt in staatlicher Hand voll und ganz an. Eine Neuregelung muss sich an diesenLeitlinien orientieren. Alles andere ist fahrlässig. Wir haben die Hoffnung, dass dieMinisterpräsidentenkonferenz im Oktober einen Staatsvertrag auf den Weg bringen wird, derEU-konform ist und diesen Anforderungen gerecht wird. Und wir erwarten, dass dieLandesregierung diesem dann beitritt. Natürlich drängt die Zeit, aber es ist nicht so, dass wiruns ab Januar im rechtsfreien Raum befänden. Denn wenn es nicht gelingt, fristgerecht eineNeuregelung auf den Weg zu bringen, gilt der Staatsvertrag übergangsweise fort.Man kann es anscheinend nicht oft genug betonen: Die einzige verlässliche Vorhersage, diesich heute treffen lässt, ist die, dass eine Ausweitung des Angebots zu einer größeren Zahl vonSpielsüchtigen führt. Für den SSW aber bleibt das oberste Ziel bei der Neuregelung desGlücksspiels der umfassende Schutz der Spieler. Wir sind der Auffassung, dass sich dieses Zielnur durch eine bundeseinheitliche Regelung erreichen lässt. Auch ein Spielhallengesetz bringtuns hier weiter. Doch ein landeseigenes Glücksspielgesetz in der vorliegenden Formvernachlässigt nicht nur die Suchtprävention, sondern es ist auch finanzpolitisch höchstzweifelhaft. Deshalb werden wir der Arp-Kubicki-Regierung nicht folgen und denGesetzentwurf ablehnen.